Forch­heim: Kosten­lo­ses Par­ken in der Adventszeit

Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt der Stadt Forch­heim teilt mit, dass wäh­rend der Advents­zeit 2022 für bewirt­schaf­te­te Kurz­zeit­park­plät­ze in der gesam­ten Innen­stadt Forch­heims die Gebüh­ren­pflicht teil­wei­se auf­ge­ho­ben wird. In der Zeit von Frei­tag, 25. Novem­ber 2022, bis ein­schließ­lich Sams­tag, 24. Dezem­ber 2022, ent­fällt mon­tags bis frei­tags ab 17.00 Uhr die Gebüh­ren­pflicht für Kurz­zeit­park­plät­ze. Das heißt, ab 17.00 Uhr ist ein Ein­wurf in Park­uh­ren bzw. das Lösen eines Park­schei­nes aus einem Park­schein­au­to­ma­ten oder eine Buchung über die Par­ken­App nicht mehr erfor­der­lich. Der ent­spre­chen­de Aus­hang an den Park­schein­au­to­ma­ten ist zu beach­ten. Die­se Rege­lung gilt aus­drück­lich nicht für die Tief­ga­ra­ge Para­de­platz und das Park­haus Kronengarten.