Uni Bay­reuth: Baye­ri­sche Kom­mu­nal­wah­len 2020 – Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung bei Stich­wah­len begün­stig­te Amtsinhaber*innen

IM MÄRZ 2020 FAN­DEN IM FREI­STAAT BAY­ERN DIE LAN­DES­WEI­TEN BÜR­GER­MEI­STER­WAH­LEN UNTER UNGE­WÖHN­LI­CHEN VOR­AUS­SET­ZUN­GEN STATT: PAN­DE­MIE­BE­DINGT WAR DIE TEIL­NAH­ME AM ZWEI­TEN WAHL­GANG NUR NOCH PER BRIEF­WAHL MÖG­LICH. EIN FOR­SCHUNGS­TEAM UNTER DER LEI­TUNG DES BAY­REU­THER POLI­TI­SCHEN ÖKO­NO­MEN PROF. DR. DAVID STA­DEL­MANN HAT DIE­SE WAH­LEN STA­TI­STISCH ANA­LY­SIERT. DIE IN DER FACH­ZEIT­SCHRIFT „ECO­NO­MICS & POLI­TICS“ VER­ÖF­FENT­LICH­TE STU­DIE KOMMT ZU DEM ERGEB­NIS: DIE FÜR ALLE WAHL­BE­RECH­TIG­TEN BEQUEM UND KOSTEN­FREI GESTAL­TE­TE BRIEF­WAHL LIEß DIE WAHL­BE­TEI­LI­GUNG LAN­DES­WEIT UM MEHR ALS ZEHN PRO­ZENT­PUNK­TE STEI­GEN. DIE­SER ANSTIEG KAM DEN AMTSINHABER*INNEN ZUGU­TE, DIE EINE WIE­DER­WAHL ANSTREBTEN.

Am 15. März 2020 fand der erste Wahl­gang der Kom­mu­nal­wah­len in Bay­ern statt – plan­mä­ßig und ohne Ein­schrän­kun­gen der per­sön­li­chen Stimm­ab­ga­be. Zu die­sem Zeit­punkt stand die Covid-19-Pan­de­mie noch am Anfang. Nur einen Tag spä­ter jedoch rief die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung den Kata­stro­phen­fall aus und ver­häng­te Lock­down-Maß­nah­men. Der zwei­te Wahl­gang fand danach zwar wie geplant am 29. März 2020 statt, aber auf­grund der Anord­nun­gen der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung war allein eine Stimm­ab­ga­be per Brief­wahl mög­lich. Stimm­zet­tel und nicht zu fran­kie­ren­de Rück­um­schlä­ge wur­den direkt an alle Wahlberechtigten
verschickt.

In einem ersten Schritt haben die Autoren der Stu­die den Effekt der Brief­wahl auf die Wahl­be­tei­li­gung unter­sucht. Sie ver­gli­chen dabei den Unter­schied der Wahl­be­tei­li­gung zwi­schen dem ersten und zwei­ten Wahl­gang 2020 mit den Unter­schie­den in der Wahl­be­tei­li­gung in bei­den Wahl­gän­gen frü­he­rer Jah­re. Wie sich her­aus­stell­te, stieg die Wahl­be­tei­li­gung 2020 gegen­über frü­he­ren zwei­ten Wahl­gän­gen unge­wöhn­lich stark an – lan­des­weit um mehr als zehn Pro­zent­punk­te. „Ein der­art hoher Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung bei Stich­wah­len kam in der deut­schen Kom­mu­nal­po­li­tik in die­ser Brei­te bis­her nicht vor. In den vor­he­ri­gen bayerischen
Kom­mu­nal­wah­len 2008 und 2014 lag die Wahl­be­tei­li­gung in den zwei­ten Wahl­gän­gen nied­ri­ger als beim ersten Wahl­gang. Bei der letz­ten Bür­ger­mei­ster­wahl 2020 jedoch stieg die Wahl­be­tei­li­gung im zwei­ten Wahl­gang lan­des­weit an. Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass die­ser Anstieg 2020 fast aus­schließ­lich dar­auf zurück­zu­füh­ren ist, dass die Teil­nah­me an den Stich­wah­len wegen der Brief­wahl für alle Wahl­be­rech­tig­ten bequem und ohne zusätz­li­chen Auf­wand mög­lich war.
Loka­le Beson­der­hei­ten, bei­spiels­wei­se ein enger Wett­be­werb um das Bür­ger­mei­ster­amt oder unter­schied­li­che Beliebt­heits­wer­te der Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten, spiel­ten für den Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung hin­ge­gen kei­ne Rol­le. Damit lag eine sel­te­ne, aber beson­ders gün­sti­ge Kon­stel­la­ti­on vor, um zu unter­su­chen, wie sich ein der­ar­ti­ger Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung als sol­cher auf das Wahl­er­geb­nis aus­wirkt“, erklärt Mar­co Frank, Erst­au­tor der Stu­die und Mit­ar­bei­ter bei Prof. Sta­del­mann an der Uni­ver­si­tät Bayreuth.

Mit moder­nen öko­no­me­tri­schen Ver­fah­ren ist das Team dann der Fra­ge nach­ge­gan­gen, ob die für eine Wie­der­wahl kan­di­die­ren­den Amtsinhaber*innen vom Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung pro­fi­tiert haben. Die Berech­nun­gen bele­gen genau dies: Sie zei­gen, dass der uner­war­te­te Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung, der nicht mit loka­len Beson­der­hei­ten des poli­ti­schen Wett­be­werbs oder den Beliebt­heits­wer­ten der Kandidat*innen zusam­men­hängt, die Vor­tei­le der Amtsinhaber*innen syste­ma­tisch und signi­fi­kant erhöht. „Ein Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung um 10 Pro­zent­punk­te, der mit den kom­mu­nal­po­li­ti­schen Beson­der­hei­ten vor Ort nichts zu tun hat, führt im Durch­schnitt zu einem sta­ti­stisch robu­sten Anstieg des Stim­men­an­teils für amtie­ren­de Bür­ger­mei­ste­rin­nen und Bür­ger­mei­ster um durch­schnitt­lich 3,4 Pro­zent­punk­te. Ist der loka­le poli­ti­sche Wett­be­werb eher schwach aus­ge­prägt, erhöht sich deren Stim­men­an­teil sogar um mehr als fünf Pro­zent­punk­te“, fasst Prof.
Sta­del­mann die Haupt­er­geb­nis­se der Stu­die zusam­men. Dem­entspre­chend dürf­ten eini­ge Amtsinhaber*innen auch dank der durch die Brief­wahl höhe­ren Wahl­be­tei­li­gung über­haupt wie­der­ge­wählt wor­den sein.

Die Autoren der Stu­die haben bei ihrer Ana­ly­se der baye­ri­schen Bür­ger­mei­ster­wah­len 2020 auch fest­ge­stellt, dass der von lokal­po­li­ti­schen Fak­to­ren unab­hän­gi­ge Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung den Aus­gang der Stich­wah­len nicht geschlechts­neu­tral beein­flusst hat: Männ­li­che Amts­in­ha­ber konn­ten von die­sem Anstieg etwas stär­ker pro­fi­tie­ren als Bür­ger­mei­ste­rin­nen, die eine Wie­der­wahl anstrebten.