Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 08.11.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Exhi­bi­tio­ni­sti­sche Hand­lung vor Frau

COBURG. Am 07.11.2022, gegen 20.10 Uhr war­te­te eine Frau an der Hal­te­stel­le Gotha­er Stra­ße in Coburg auf den Bus, als sich ein unbe­kann­ter Mann zu ihr auf die dor­ti­ge Bank setz­te und sei­ne Hose her­un­ter zog. Nach­dem der Bus gekom­men und die Frau ein­ge­stie­gen war, ent­fern­te sich der Mann. Er wird als ca. 20 Jah­re, ca. 180cm groß mit kur­zen dun­kel­blon­den Haa­ren beschrie­ben. Er trug einen dun­kel­blau­en Jogginganzug.

Hin­wei­se auf die Per­son bit­te an die Poli­zei Coburg.

Ver­kehrs­un­fall

Ahorn, LKR. COBURG. Am 07.11.2022, gegen 18.50 h ran­gier­te ein Kran­ken­wa­gen in der Stra­ße Renn­bahn in Ahorn. Ein Klein­trans­por­ter fuhr an dem Ret­tungs­wa­gen vor­bei, obwohl die­ser das Ran­gie­ren noch nicht been­det hat. Dabei kam es zu einem Zusam­men­stoß. Vor Ort stell­te kei­ner der bei­den Betei­lig­ten einen Scha­den fest. Im Nach­gang wur­de jedoch beim Ret­tungs­wa­gen eine Beschä­di­gung fest­ge­stellt, der Scha­den beträgt ca. 1000.-€. Hin­wei­se auf das zwei­te betei­lig­te Fahr­zeug bzw. den Fah­rer nimmt die Poli­zei Coburg entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Laden­die­bin auf fri­scher Tat ertappt

Kro­nach – Eine 27-jäh­ri­ge Land­kreis­be­woh­ne­rin muss sich wegen Laden­dieb­stahls und des Besit­zes von Betäu­bungs­mit­teln ver­ant­wor­ten. Die Frau pas­sier­te den Kas­sen­be­reich eines ört­li­chen Dro­ge­rie­mark­tes und woll­te das Geschäft ver­las­sen, als die Dieb­stahls­si­che­rung anschlug. Auf Auf­for­de­rung gab sie zunächst ein Kos­me­tik­pro­dukt im Wert von 15,95 Euro her­aus. Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung wur­de in ihrer Hand­ta­sche außer­dem eine gerin­ge Men­ge Betäu­bungs­mit­tel auf­ge­fun­den und sichergestellt.

Auf Betrü­ger hereingefallen

Mit­witz – Ein 23-Jäh­ri­ger aus dem Land­kreis ist auf einen Betrü­ger her­ein­ge­fal­len. Über Ebay-Klein­an­zei­gen erwarb der Geschä­dig­te ein Kon­so­len­spiel und über­wies den ver­ein­bar­ten Kauf­preis in Höhe von 26,60 Euro an den Ver­käu­fer. Das Spiel wur­de bis­her nicht geliefert.