Bay­reuth: Rad- und Fuß­we­ge von über­hän­gen­dem Bewuchs freihalten

Im Rat­haus gehen immer wie­der Beschwer­den von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern über Hecken, Sträu­cher und Äste in Gär­ten und Vor­gär­ten ein, die an vie­len Stel­len der Stadt über die Grund­stücks­gren­zen hin­aus bis in die Geh­stei­ge und den Stra­ßen­raum hin­ein­ra­gen. Vor allem Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer wer­den dadurch stark behin­dert. Bei Sträu­chern mit Dor­nen besteht außer­dem eine erheb­li­che Ver­let­zungs­ge­fahr. Ver­kehrs­zei­chen, Ampeln, Stra­ßen­lam­pen oder Schil­der mit Stra­ßen­na­men wer­den von den über­hän­gen­den Ästen oft­mals verdeckt.

Die Stadt­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, deren Grund und Boden an öffent­li­chen Stra­ßen angrenzt, nach gel­ten­dem Recht ver­pflich­tet sind, schäd­li­che Ein­wir­kun­gen auf den Stra­ßen­ver­kehr sowie auf Geh- und Rad­we­ge zu ver­mei­den, die vom jewei­li­gen Grund­stück aus­ge­hen. Des­halb muss jeder Bewuchs, Bäu­me, Sträu­cher und Hecken, der an öffent­li­che Ver­kehrs­flä­chen angrenzt, bis zur pri­va­ten Grund­stücks­gren­ze zurück­ge­schnit­ten wer­den. Die Stadt appel­liert daher an alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer im Inter­es­se der Ver­kehrs­teil­neh­mer, der Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer, die­ser Pflicht nach­zu­kom­men und die Bepflan­zun­gen an den Gren­zen ihrer Grund­stücke zu öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen, Rad- und Fuß­we­gen zurückzuschneiden.