Auch das Ster­ben in der VG Eber­mann­stadt wird teurer

Am Friedwald in Unterleinleiter. Foto: Thomas Weichert
Am Friedwald in Unterleinleiter. Foto: Thomas Weichert

Alles wird teu­rer. Jetzt auch noch das Ster­ben in der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft (VG) Eber­mann­stadt. Wäh­rend sei­ner jüng­sten Sit­zung hat der Gemein­de­rat von Unter­lein­lei­ter eine eine deut­li­che Erhö­hung der Fried­hofs- und Bestat­tungs­ge­büh­ren für den gemeind­li­chen Got­tes­acker beschlos­sen. Zuvor auch der Stadt­rat Eber­mann­stadt einer Gebüh­ren­er­hö­hung für den „Fried­Wald Frän­ki­sche Schweiz“ ober­halb der Stadt zugestimmt.

Von der bun­des­weit agie­ren­den „Fried­Wald GmbH“ war Wald­be­treu­er Tor­ben Len­hart zur Stadt­rats­sit­zung gekom­men um die Grün­de für die Preis­an­pas­sun­gen zu erläu­tern. Der Natur­fried­hof in Eber­mann­stadt hat das größ­te Ein­zugs­ge­biet aller Fried­Wald-Wald­fried­hö­fe in Deutsch­land. Er wur­de am 2. Juli 2010 eröff­net und erfreut sich seit­dem immer grö­ße­rer Beliebt­heit mit die­ser Bei­set­zungs­form. Eber­mann­stadt ist der 35 Fried­Wald-Stand­ort in Deutsch­land. Das Ein­zugs­ge­biet reicht bis Nürn­berg. Die letz­te Preis­an­pas­sung bei den Bei­set­zungs­prei­sen erfolg­te 2018. Seit­dem sind die Lohn­ko­sten, Ener­gie­ko­sten, Wer­be­ko­sten, die Kosten für die EDV-Lizen­zen und die Kosten für die Ver­kehrs­si­che­rung und die Wald­pfle­ge wesent­lich gestie­gen, wes­halb die Gebüh­ren­sat­zung nun an die­se Situa­ti­on anzu­pas­sen sei. Bür­ger­mei­ste­rin Chri­stia­ne Mey­er (NLE) sprach von einer her­vor­ra­gen­den Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Stadt und der Fried­Wald GmbH. Für den zurück­lie­gen­den Zeit­raum seit 2018, seit­dem die Prie­se nicht mehr ange­passt wur­den, sei es nun eine rela­tiv gerin­ge Gebüh­ren­er­hö­hung die in meh­re­ren Schrit­ten erfol­ge, so Mey­er. Seit Eröff­nung des ersten Fried­Walds im Jahr 2008 kostet der Basis­platz bun­des­weit unver­än­dert 490 Euro und der gün­stig­ste Platz zur Selbst­aus­wahl 770 Euro. Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten sei­ne Ruhe­stät­te in einem Fried­Wald zu fin­den. Für eine Ein­zel­ru­he­stät­te an einem Baum, an dem die Min­destru­he­zeit der Aschen min­de­stens 20 Jah­re beträgt, gibt es vier Bestat­tungs­platz­ar­ten mit unter­schied­li­chen Gebüh­ren. Wei­ter­hin kann man sich auch noch einen Baum inklu­si­ve zwei Ein­zel­ru­he­stät­ten mit einer Ruhe­zeit von bis zu 99 Jah­ren mie­ten. Hier gibt es zehn ver­schie­de­ne Preis­ka­te­go­rien die Abhän­gig von der Baum­stär­ke, der Baum­art und der Lage des Bau­mes sind. Für die gün­stig­ste Gebüh­ren­ka­te­go­rie steigt die Gebühr von 650 auf 750 Euro an und ver­teu­ert sich somit um 100 Euro. In der teu­er­sten Kate­go­rie steigt der Preis von bis­her 1820 Euro auf 1950 Euro an. Je wei­te­rem Bestat­tungs­platz an einem Baum erhöht sich die Gebühr um zehn Euro, von bis­her 80 Euro auf 90 Euro. Die Preis­an­pas­sung die­ne dem Ziel die Ent­gel­te und Gebüh­ren lang­fri­stig kon­stant zu hal­ten um den Kun­den zukünf­tig ein gutes Preis-Lei­stungs­ver­hält­nis anbie­ten zu kön­nen, wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben, sowie kosten­deckend arbei­ten zu kön­nen, so Len­hart. Der Stadt­rat stimm­te ein­stim­mig der Ände­rung der Gebüh­ren­sat­zung zu die am 1. Janu­ar 2023 in Kraft tritt. Auch der Gemein­de­rat Unter­lein­lei­ter stimm­te der Ände­rung der Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zung mit Inkraft­tre­ten zum glei­chen Zeit­punkt zu. Bereits wäh­rend der Juni- und Sep­tem­ber­sit­zung hat­te der Gemein­de­rat dar­über bera­ten und beschlos­sen, das die Gebüh­ren erhöht wer­den müs­sen weil er Deckungs­grad im Bestat­tungs­we­sen teil­wei­se unter 50 Pro­zent gesun­ken war. Für die Benut­zung der Lei­chen­hal­le erfolgt kei­ne Gebüh­ren­an­pas­sung da laut Bau­hof­lei­ter Kurt Mül­ler, der auch Gemein­de­rat ist, kei­ne bau­li­chen Unter­halts­maß­nah­men not­wen­dig waren und der bis­he­ri­ge Gebüh­ren­satz ver­gleich­bar mit ande­ren Fried­hö­fen in der Umge­bung ist.