Park­ge­büh­ren in Göß­wein­stein stei­gen zur Jah­res­wen­de deut­lich an

Nicht nur der Markt Wie­sent­tal ver­langt seit etwa einem Jahr Park­ge­büh­ren, die Nach­bar­ge­mein­de Göß­wein­stein tut dies schon seit eini­gen Jah­ren. Göß­wein­stein war aber nicht Vor­ei­ter der Tou­ris­mus­ge­mein­den in der Frän­ki­schen Schweiz, die Park­ge­büh­ren erhe­ben. Das war Pottenstein.Und viel frü­her schon Pegnitz.

Der Markt Göß­wein­stein ist nun gezwun­gen, die Park­ge­büh­ren zu erhö­hen. Der Grund für eine Gebüh­ren­an­pas­sung ist eine so genann­te Zustän­dig­keits­ver­ord­nung (ZustV) vom 16. Juni.2015 die nun zum 19. Juli 2022 per Bun­des­ge­setz geän­dert wur­de. Dem­nach wer­den zukünf­tig ab 1. Janu­ar näch­sten Jah­res auf ein­ge­ho­be­ne Park­ge­büh­ren die Kom­mu­nen ver­lan­gen, 19 Pro­zent Mehr­wert­steu­er fäl­lig. Bis­her waren für eine Stun­de Par­ken auf gemeind­li­chen und öffent­li­chen Park­plät­zen in Göß­wein­stein 70 Cent zu berap­pen. Auf­grund der nun abzu­füh­ren­den Mehr­wert­steu­er beschloss der Markt­ge­mein­de­rat ein­stim­mig, die­se Park­ge­bühr für eine Stun­de auf­ge­run­det auf 90 Cent zu erhöhen. 

Eine wei­te­re Opti­on wäre laut Bür­ger­mei­ster Hann­görg Zim­mer­mann (FW) gewe­sen, auf eine Erhö­hung zu ver­zich­ten. Was dann unter dem Strich auch Min­der­ein­nah­men für die Gemein­de bedeu­tet hät­te. Aus bis­her 70 Cent pro Stun­de wür­den dann etwas mehr als 50 Cent gewor­den, die im Gemein­de­säckel als Ein­nah­men ver­bucht wer­den kön­nen. Des­halb stimm­ten die Räte auch ein­stim­mig der von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­nen neu­en der Park­platz­ge­büh­ren­ver­or­dung des Mark­tes Göß­wein­stein als unte­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de zu. Wie Zim­mer­mann betont, nimmt die Gemein­de mit der Erhö­hung der Park­ge­büh­ren selbst nicht mehr ein, wie zuvor auch schon. Grund der Erhö­hung ist ein Gesetz, das vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wur­de und dem Bund mehr Geld in die Kas­sen spielt. Für eine Park­dau­er von einer hal­ben Stun­de sind nach wie vor kei­ne Park­ge­büh­ren zu ent­rich­ten, Stich­wort „Bröt­chen­ta­ste“. Für eine Stun­de dann zukünf­tig 90 Cent statt bis­her 70 Cent, für 90 Minu­ten künf­tig 1,40 Euro, 120 Minu­ten 1,70 Euro, 150 Minu­ten 2,20 Euro und 180 Minu­ten 2,60 Euro. Die Höchst­park­dau­er beträgt wie bis­her auch, drei Stun­den. Die Rege­lung gilt täg­lich von 8 Uhr bis 18 Uhr, aus­ge­nom­men am Fried­hofs­park­platz und am Park­platz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Fei­er­ta­gen von 8 Uhr bis 12 Uhr. Die Park­ge­bühr für aus­ge­wie­se­ne Wohn­mo­bil­stell­plät­ze beträgt je Tag 12,50 Euro.