Stadt Bay­reuth: Stadt­rat gibt „grü­nes Licht“ für Personalpaket

DER STADT­RAT HAT IN SEI­NER JÜNG­STEN SIT­ZUNG WEIT­REI­CHEN­DE PER­SO­NAL­ENT­SCHEI­DUN­GEN GETROF­FEN. AUF­GRUND NEU­ER GESETZ­LI­CHER AUF­GA­BEN UND DAMIT VER­BUN­DEN ZU ERWAR­TEN­DER, TEILS ENOR­MER STEI­GE­RUN­GEN DER FALL­ZAH­LEN BEI DEN BESTEHEN­DEN PFLICHT­AUF­GA­BEN DER STADT IM SOZI­AL­BE­REICH MUSS EIN UMFANG­REI­CHES PER­SO­NAL­PA­KET GESCHNÜRT WERDEN.

„Die Reform­pro­jek­te ins­be­son­de­re des Bun­des stel­len die Kom­mu­nen bei der kon­kre­ten Umset­zung vor Ort der­zeit vor erheb­li­che finan­zi­el­le und per­so­nel­le Pro­ble­me. Bay­reuth bil­det hier­bei kei­ne Aus­nah­me“, so Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger. „Es han­delt sich in aller Regel um kom­mu­na­le Pflicht­auf­ga­ben. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erwar­ten zurecht eine zügi­ge Bear­bei­tung ihrer Anlie­gen. Man­gels Kosten­er­stat­tung des Bun­des wird dies lei­der nur mit mehr Per­so­nal zula­sten der Kom­mu­nen erreicht.“

REFORM DES BETREU­UNGS­RECHTS: Hier hat der Stadt­rat der Schaf­fung einer zusätz­li­chen Stel­le in der Betreu­ungs­stel­le des Sozi­al­am­tes zuge­stimmt. Ziel der Reform des Betreu­ungs­rechts durch die Bun­des­re­gie­rung sind ins­be­son­de­re die Stär­kung des Selbst­be­stim­mungs­rechts der Betrof­fe­nen sowie höhe­re Anfor­de­run­gen an ehren­amt­li­che wie auch pro­fes­sio­nel­le Betreu­er und Betreue­rin­nen. Außer­dem sol­len neue Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te im Vor­feld von Betreu­un­gen ent­wickelt werden.

GRUND­SI­CHE­RUNG: Auch hier wird eine neue Stel­le geschaf­fen. Sie wird erfor­der­lich durch anstei­gen­de Fall­zah­len unter ande­rem auf­grund der Ein­füh­rung der Grund­ren­te und der Erhö­hung der Regelsätze.

WOHN­GELD: Die Bun­des­re­gie­rung hat eine umfas­sen­de Reform des Wohn­gel­des beschlos­sen. Nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung steigt die Anzahl der Wohn­geld­be­rech­tig­ten von bis­lang etwa 620.000 auf 2.000.000 Fäl­le – also min­de­stens eine Ver­drei­fa­chung. Das neue Wohn­geld wird auch eine dau­er­haf­te Kli­ma- und Heiz­ko­sten­kom­po­nen­te ent­hal­ten. Zudem ist als kurz­fri­sti­ge Maß­nah­me die Gewäh­rung eines ein­ma­li­gen Heiz­ko­sten­zu­schus­ses an Wohn­geld­be­rech­tig­te vor­ge­se­hen. Hier­für wer­den im Sozi­al­amt bis zu sie­ben neue Mit­ar­bei­ter und Mit­ar­bei­te­rin­nen benö­tigt. Die Stel­len wer­den nach dem tat­säch­li­chen Bedarf besetzt.

WOH­NUNGS­WE­SEN: Im Bereich Woh­nungs­bin­dung und Woh­nungs­ver­ga­be wird eben­falls eine Per­so­nal­ver­stär­kung durch eine zusätz­li­che Kraft erfor­der­lich. Der Grund: Gestie­ge­ne Antrags­zah­len sowie die Inten­si­vie­rung des sozia­len Wohnungsbaus.

UKRAI­NE-HIL­FE / OBDACH­LO­SEN­UN­TER­KUNFT: Zur Betreu­ung der nach Bay­reuth geflüch­te­ten Men­schen aus der Ukrai­ne sowie zur haus­ver­wal­te­ri­schen Betreu­ung der Unter­künf­te wer­den meh­re­re befri­ste­te Stel­len zur Ver­fü­gung gestellt; fer­ner eine unbe­fri­ste­te Stel­le zur Betreu­ung der städ­ti­schen Obdach­lo­sen­un­ter­künf­te. Die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten der Stadt in der Obdach­lo­sen­un­ter­kunft „Haus Cosi­ma“ sind erschöpft, eine wei­te­re Anmie­tung ist geplant.

INTE­GRA­TI­ON: Hier wird es eine per­so­nel­le Auf­stockung im Bereich haupt­amt­li­cher Inte­gra­ti­ons­lot­sen geben. Auf­grund stei­gen­der Fall­zah­len haben die Anfor­de­run­gen an die Ver­wal­tung erheb­lich zuge­nom­men. Die Zahl der Ehren­amt­li­chen, die vom Inte­gra­ti­ons­lot­sen betreut wer­den, hat sich in Bay­reuth auf über 300 Per­so­nen erhöht. Der Frei­staat Bay­ern hat daher den För­der­rah­men auf 100.000 Euro auf­ge­stockt. För­der­fä­hig sind 90 Pro­zent der Per­so­nal– und Sachkosten.

STAN­DES­AMT: Den ört­li­chen Stan­des­äm­tern wur­den neue Auf­ga­ben über­tra­gen wor­den, die zum Teil bis­lang zen­tral ange­sie­delt waren. Dar­über hin­aus ist die Sach­be­ar­bei­tung in vie­len Fäl­len kom­ple­xer gewor­den. Seit August ver­gan­ge­nen Jah­res besteht für die Stan­des­äm­ter zudem die Ver­pflich­tung zur Nacherfas­sung der papier­ge­bun­de­nen Alt­re­gi­ster in das elek­tro­ni­sche Per­so­nen­stands­re­gi­ster. Es ist vor­ge­se­hen, auf­grund der ange­streb­ten Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung auch Dienst­lei­stun­gen im Per­so­nen­stands­recht elek­tro­nisch anzu­bie­ten. Dies bringt lang­fri­stig zwar Vor­tei­le, erfor­dert aber, dass nach und nach der Alt­be­stand an Papier­ur­kun­den digi­ta­li­siert wird. Der­zeit ist bun­des­weit nur ein gerin­ger Anteil von ca. 20 Pro­zent der Alt­ein­trä­ge elek­tro­nisch erfasst. Daher hat der Stadt­rat grü­nes Licht dafür gege­ben, auch das Stan­des­amt per­so­nell aufzustocken.