„Im Namen des Vol­kes“ – VHS Bam­berg infor­miert zur Schöf­fen­wahl 2023

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Näch­stes Jahr wer­den die Schöf­fin­nen und Schöf­fen in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik neu gewählt. Die VHS Bam­berg Stadt rich­tet als eine von zahl­rei­chen Volks­hoch­schu­len in ganz Bay­ern eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur Tätig­keit der ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Rich­ter aus. Die­se ist kosten­los und fin­det am Diens­tag, 22. Novem­ber 2022, von 19 bis 20.30 Uhr im Gro­ßen Saal des Alten E‑Werks statt.

„Im Namen des Vol­kes“ erge­hen nach deut­schem Pro­zess­recht alle Urtei­le ordent­li­cher Gerich­te. Die­ser Grund­satz wird auch in Arti­kel 88 der Baye­ri­schen Ver­fas­sung deut­lich, wo es heißt: „An der Rechts­pfle­ge sol­len Män­ner und Frau­en aus dem Vol­ke mit­wir­ken.“ Damit das sicher­ge­stellt wird, gibt es das Ehren­amt der Schöff:innen. Jeweils zwei ehren­amt­li­che Richter:innen sit­zen den Berufsrichter:innen an Land- oder Amts­ge­rich­ten bei. Sie haben bei der Urteils­fin­dung gleich­be­rech­tig­tes Stimm­recht – und damit eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für den wei­te­ren Lebens­weg einer ange­klag­ten Person.

Aktu­ell sind laut Justiz­mi­ni­ste­ri­um über 4600 Schöf­fin­nen und Schöf­fen im Frei­statt tätig. Im Jahr 2023 wer­den die Schöff:innen in ganz Deutsch­land neu gewählt. Ihre Amts­zeit beträgt fünf Jah­re. Zur Aus­übung des Ehren­amts muss man über kei­ne juri­sti­schen Kennt­nis­se ver­fü­gen. Zwin­gen­de Vor­aus­set­zung ist jedoch die deut­sche Staats­bür­ger­schaft und ein Alter zwi­schen 25 und 69 Jah­ren bei Antritt des Amtes.

Wel­che wei­te­ren Anfor­de­run­gen es gibt, wo sich Inter­es­sier­te bewer­ben kön­nen, wie die Schöff:innen gewählt wer­den und wie hoch die Auf­wands­ent­schä­di­gung ist – dar­über infor­miert die VHS in Koope­ra­ti­on mit dem baye­ri­schen Lan­des­ver­band der Deut­schen Ver­ei­ni­gung der Schöf­fin­nen und Schöffen.

Mehr Infos mit Kurs­num­mer 1644 auf www​.vhs​-bam​berg​.de oder tele­fo­nisch unter 0951/87–1108.