Coburg: Im Namen des Vol­kes – VHS infor­miert zur Schöf­fen­wahl 2023

„Im Namen des Vol­kes“ erge­hen nach deut­schem Pro­zess­recht alle Urtei­le ordent­li­cher Gerich­te. Die­ser Grund­satz wird auch in Arti­kel 88 der Baye­ri­schen Ver­fas­sung deut­lich, wo es heißt: „An der Rechts­pfle­ge sol­len Män­ner und Frau­en aus dem Vol­ke mit­wir­ken.“ Damit das sicher­ge­stellt wird, gibt es das Ehren­amt der Schöff*innen.

Jeweils zwei ehren­amt­li­che Richter*innen sit­zen den Berufsrichter*innen an Land- oder Amts­ge­rich­ten bei und haben bei der Urteils­fin­dung gleich­be­rech­tig­tes Stimm­recht – und damit eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für den wei­te­ren Lebens­weg einer ange­klag­ten Person.

Im Jahr 2023 wer­den die Schöff*innen in ganz Deutsch­land neu gewählt. Ihre Amts­zeit beträgt fünf Jah­re. Zur Aus­übung des Ehren­amts muss man über kei­ne juri­sti­schen Kenn­tis­se ver­fü­gen. Zwin­gen­de Vor­aus­set­zung ist jedoch die deut­sche Staats­bür­ger­schaft und ein Alter zwi­schen 25 und 69 Jah­ren bei Antritt des Amtes.

Wel­che wei­te­ren Anfor­de­run­gen es gibt, wo sich Inter­es­sier­te bewer­ben kön­nen, wie die Schöff*innen gewählt wer­den und wie hoch die Auf­wands­ent­schä­di­gung ist – dar­über infor­mie­ren die Volks­hoch­schu­le Coburg Stadt und Land am Mitt­woch 16.11. ab 18.30 Uhr in der Löwen­stra­ße 16. Anmel­dung unter www​.vhs​-coburg​.de oder 09561 8825 0.