Stadt Forch­heim: May­er-Fran­ken-Lebert-Stif­tung infor­miert zu Sti­pen­di­um für Studierende

May­er-Fran­ken-Lebert-Stif­tung: Sti­pen­di­um für Studierende

Die Stadt Forch­heim teilt mit, dass ab sofort Gesu­che um Gewäh­rung eines Sti­pen­di­ums aus der Pro­fes­sor-Georg-May­er-Fran­ken-Lebert-Stif­tung ein­ge­reicht wer­den kön­nen: Tra­di­tio­nell zum 15. März, anläss­lich des Geburts­ta­ges des Stif­ters Georg May­er-Fran­ken (1870–1926), dem bekann­ten Maler aus Forch­heim, wer­den die Sti­pen­di­en aus den Stif­tungs­er­trä­gen für das Haus­halts­jahr 2023 ver­teilt. Gesu­che um Gewäh­rung eines Sti­pen­di­ums sind bis spä­te­stens 13. Janu­ar 2023 bei der Stadt Forch­heim einzureichen.

Ange­spro­chen sind damit Stu­die­ren­de an einer Uni­ver­si­tät, einer die­ser gleich­ste­hen­den Hoch­schu­le oder einer Fach­hoch­schu­le. Die Antrag­stel­len­den soll­ten sich in der Regel min­de­stens im drit­ten Seme­ster ihres Stu­di­en­zwei­ges befinden.

Wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen sind, dass der*die Stu­die­ren­de selbst oder ihre*seine Eltern drei Jah­re vor Beginn des Stu­di­ums ihren unun­ter­bro­che­nen Haupt­wohn­sitz in Forch­heim hat­ten und die­sen Wohn­sitz wäh­rend des Stu­di­ums beibehalten.

Die Aus­rei­chung des Sti­pen­di­ums erfolgt nur unter der Vor­aus­set­zung der per­sön­li­chen Teil­nah­me an der Sti­pen­di­en­ver­lei­hung. Ein*e Vertreter*in (Eltern, Geschwi­ster) kann zur Ent­ge­gen­nah­me ent­sen­det werden.

Die Bewil­li­gung des Sti­pen­di­ums erfolgt ent­spre­chend dem Stif­tungs­zweck nach ein­kom­mens­ab­hän­gi­gen Kri­te­ri­en. Ein Rechts­an­spruch auf Ver­lei­hung besteht nicht. Die zur Bewer­bung unbe­dingt erfor­der­li­chen Antrags­for­mu­la­re sind ab sofort in der Finanz­ver­wal­tung der Stadt Forch­heim (Schul­str. 2, I. Stock, Zim­mer Num­mer 119) erhält­lich oder kön­nen im Inter­net unter https://​www​.forch​heim​.de her­un­ter­ge­la­den werden.

Über die Zahl und die Höhe der Sti­pen­di­en wird der Stif­tungs­aus­schuss des Stadt­ra­tes entscheiden.