Dop­pel­mord in Mistel­bach – Zwi­schen­stand des Strafverfahrens

Symbolbild Justiz

In dem Straf­ver­fah­ren wegen Mor­des an einem Arzt­ehe­paar in Mistel­bach hat die Gro­ße Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth an den auf den Tag des Pro­zess­auf­takts fol­gen­den bis­her vier wei­te­ren Ver­hand­lungs­ta­gen in nicht­öf­fent­li­cher Ver­hand­lung bereits eine Viel­zahl an Zeu­gen ein­ver­nom­men. Eine Beam­tin der Kri­mi­nal­po­li­zei berich­te­te über die umfang­rei­chen Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men. Meh­re­re Sach­ver­stän­di­ge aus dem Bereich der Rechts­me­di­zin wur­den gehört. Der kri­mi­nal­po­li­zei­li­che Sach­be­ar­bei­ter berich­te­te zum Gang des Ermitt­lungs­ver­fah­rens. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten kön­nen im Hin­blick auf die Nicht­öf­fent­lich­keit der Haupt­ver­hand­lung nicht mit­ge­teilt werden.

Das Ver­fah­ren wird am 10. Novem­ber 2022 plan­mä­ßig in wei­ter­hin nicht­öf­fent­li­cher Ver­hand­lung fortgesetzt.