Ein­ge­schränk­ter Lie­fer­ver­kehr am Bay­reu­ther Martinimarkt

Von Don­ners­tag, 3. Novem­ber, bis Sonn­tag, 6. Novem­ber, fin­det auf dem Stadt­parkett der dies­jäh­ri­ge Mar­ti­ni­markt statt. Da der Auf­bau der Stän­de bereits am Mitt­woch, 2. Novem­ber, beginnt, wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße an die­sem Tag ab 10.30 Uhr zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt. Die Zufahrt zu den pri­va­ten Stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se ist frei. Das Rad­fah­ren im Markt­ge­län­de ist ver­bo­ten. Die­ses Ver­bot wird auch von der Poli­zei überwacht.

Im Zeit­raum der Sper­re ist Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­nen abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt in Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gebe­ten, Fahr­gas­sen müs­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­keit dür­fen nicht zuge­parkt werden.

Ins­be­son­de­re für den ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag am 6. Novem­ber ste­hen auf öffent­li­chen Park­plät­zen sowie in den Tief­ga­ra­gen und Park­häu­sern aus­rei­chend Park­plät­ze zur Ver­fü­gung. Soweit die zen­tral gele­ge­nen Park­plät­ze belegt sind, kön­nen Besucher/​innen zum Bei­spiel das Park­haus „Ober­fran­ken­hal­le“ an der Albrecht-Dürer-Stra­ße oder die Park­plät­ze rund um die Kfz-Zulas­sungs­stel­le in der Dr.-Franz-Straße anfah­ren. Das Par­ken in Grün­flä­chen, ins­be­son­de­re ent­lang der Hin­den­burg­stra­ße, ist ver­bo­ten und kann bei Ver­stö­ßen mit einem Buß­geld geahn­det werden.

Die Öff­nungs­zei­ten des Mar­ti­ni­mark­tes sind: Don­ners­tag und Frei­tag von 10 bis 19 Uhr, Sams­tag von 10 bis 18 Uhr und Sonn­tag von 11 bis 18 Uhr.