IHK Oberfranken fordert Zurückhaltung bei Gewerbesteuerhebesätzen

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Aktuelle Realsteuerumfrage mit Ergebnissen für den Raum Bamberg liegt vor

Nachdem 2021 im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth 31 der 196 Kommunen die Gewerbesteuer oder die Grundsteuer erhöht haben, waren es dieses Jahr 20 Kommunen, wie die jüngste Realsteuerumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth zeigt. Herbert Grimmer, Vorsitzender des IHK-Gremiums Bamberg und Vizepräsident der IHK für Oberfranken Bayreuth bittet Kommunen weiter um Zurückhaltung.

Im Landkreis Bamberg hat nur Pettstadt eine Erhöhung vorgenommen und zwar die Grundsteuer A und B.

Grimmer: Standortsicherung durch Verzicht auf Gewerbesteuererhöhung

Ich begrüße die weitgehende Zurückhaltung der Kommunen bei Gewerbesteuererhöhungen, schließlich kämpfen aktuell viele Unternehmen vor allem aufgrund der explodierenden Energiekosten um ihre Existenz. Jede Abgabenerhöhung ist da kontraproduktiv, macht Grimmer deutlich. Mir ist klar, dass auch die Kommunen erheblich unter finanziellem Druck stehen, bitte aber im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen und letztendlich aller Mitarbeitenden darum, weiter Zurückhaltung zu üben. Ein Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung ist derzeit praktizierte Standortsicherung!

IHK veröffentlicht Ergebnisse der jährlichen Realsteuerumfrage

Seit Jahren erfasst die IHK für Oberfranken Bayreuth die Entwicklung bei den Realsteuerhebesätzen. Die Informationen fallen nicht nur bei den Unternehmen auf ein großes Interesse, sondern auch bei den Kommunen selbst. Zehn Kommunen in Oberfranken erhöhten 2022 die Gewerbesteuerhebesätze, 15 die Grundsteuer A und weitere 16 die Grundsteuer B.

Man darf bei den Gewerbesteuerhebesätzen nicht nur potenzielle Neuansiedlungen im Fokus haben, sondern vor allem alle ansässigen Unternehmen, die von einer Gewerbesteuererhöhung oder -senkung genauso betroffen sind, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich, der Projektleiter der Umfrage.

Es ist eine Mär, dass eine Gewerbesteuererhöhung Unternehmen nicht trifft

Die weitverbreitete Meinung, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer die Unternehmen nicht tangiert, trifft für viele Unternehmen nicht zu. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Einer Kapitalgesellschaft, also etwa einer GmbH, steht dagegen kein Freibetrag zu. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer kann bei den Unternehmen also nicht unerheblich ins Geld gehen, macht Wandner deutlich. Hinzu kommt, dass aktuell niemand abschätzen kann, wie sich die Grundsteuerreform im Einzelfall auswirken wird. Auch dort drohen den Unternehmen künftig erhebliche Mehrbelastungen.

Die Spanne zwischen den Kommunen im Landkreis ist vergleichsweise groß. Während sich Burgebrach bei der Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 300 Punkten begnügt, liegt dieser in Bischberg und Gerach bei 400 Punkten. Der Hebesatz in der Stadt Bamberg beträgt 390 Punkte.

Grundsteuer: Große Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen

Nur Pettstadt verzeichnet 2022 im Landkreis Bamberg eine Erhöhung, dort wurden die Grundsteuern A und B um jeweils 30 auf 350 Punkte erhöht.

Auch bei der Grundsteuer ist die Spanne im Raum Bamberg sehr groß: Bei der Grundsteuer A und B liegen die Hebesätze in Hallstadt bei 250, in Gerach und Heiligenstadt bei 490, in der Stadt Bamberg liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer A bei 300 Punkten, bei der Grundsteuer B bei 535 Punkten.

Die ausführlichen Ergebnisse der Umfrage mit allen Details sind in der IHK-Zeitschrift Oberfränkische Wirtschaft und auf der IHK-Homepage www.bayreuth.ihk.de veröffentlicht.