IHK Ober­fran­ken for­dert Zurück­hal­tung bei Gewerbesteuerhebesätzen

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Aktu­el­le Real­steu­er­um­fra­ge mit Ergeb­nis­sen für den Raum Bam­berg liegt vor

Nach­dem 2021 im Ein­zugs­ge­biet der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth 31 der 196 Kom­mu­nen die Gewer­be­steu­er oder die Grund­steu­er erhöht haben, waren es die­ses Jahr 20 Kom­mu­nen, wie die jüng­ste Real­steu­er­um­fra­ge der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth zeigt. Her­bert Grim­mer, Vor­sit­zen­der des IHK-Gre­mi­ums Bam­berg und Vize­prä­si­dent der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth bit­tet Kom­mu­nen wei­ter um Zurückhaltung.

Im Land­kreis Bam­berg hat nur Pett­stadt eine Erhö­hung vor­ge­nom­men und zwar die Grund­steu­er A und B.

Grim­mer: Stand­ort­si­che­rung durch Ver­zicht auf Gewerbesteuererhöhung

Ich begrü­ße die weit­ge­hen­de Zurück­hal­tung der Kom­mu­nen bei Gewer­be­steu­er­erhö­hun­gen, schließ­lich kämp­fen aktu­ell vie­le Unter­neh­men vor allem auf­grund der explo­die­ren­den Ener­gie­ko­sten um ihre Exi­stenz. Jede Abga­ben­er­hö­hung ist da kon­tra­pro­duk­tiv, macht Grim­mer deut­lich. Mir ist klar, dass auch die Kom­mu­nen erheb­lich unter finan­zi­el­lem Druck ste­hen, bit­te aber im Inter­es­se unse­rer Mit­glieds­un­ter­neh­men und letzt­end­lich aller Mit­ar­bei­ten­den dar­um, wei­ter Zurück­hal­tung zu üben. Ein Ver­zicht auf eine Gewer­be­steu­er­erhö­hung ist der­zeit prak­ti­zier­te Standortsicherung!

IHK ver­öf­fent­licht Ergeb­nis­se der jähr­li­chen Realsteuerumfrage

Seit Jah­ren erfasst die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth die Ent­wick­lung bei den Real­steu­er­he­be­sät­zen. Die Infor­ma­tio­nen fal­len nicht nur bei den Unter­neh­men auf ein gro­ßes Inter­es­se, son­dern auch bei den Kom­mu­nen selbst. Zehn Kom­mu­nen in Ober­fran­ken erhöh­ten 2022 die Gewer­be­steu­er­he­be­sät­ze, 15 die Grund­steu­er A und wei­te­re 16 die Grund­steu­er B.

Man darf bei den Gewer­be­steu­er­he­be­sät­zen nicht nur poten­zi­el­le Neu­an­sied­lun­gen im Fokus haben, son­dern vor allem alle ansäs­si­gen Unter­neh­men, die von einer Gewer­be­steu­er­erhö­hung oder ‑sen­kung genau­so betrof­fen sind, macht IHK-Steu­er­re­fe­rent Andre­as Wand­ner deut­lich, der Pro­jekt­lei­ter der Umfrage.

Es ist eine Mär, dass eine Gewer­be­steu­er­erhö­hung Unter­neh­men nicht trifft

Die weit­ver­brei­te­te Mei­nung, dass eine Erhö­hung der Gewer­be­steu­er die Unter­neh­men nicht tan­giert, trifft für vie­le Unter­neh­men nicht zu. Ein­zel­un­ter­neh­men und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten haben einen Frei­be­trag in Höhe von 24.500 Euro. Einer Kapi­tal­ge­sell­schaft, also etwa einer GmbH, steht dage­gen kein Frei­be­trag zu. Eine Erhö­hung der Gewer­be­steu­er kann bei den Unter­neh­men also nicht uner­heb­lich ins Geld gehen, macht Wand­ner deut­lich. Hin­zu kommt, dass aktu­ell nie­mand abschät­zen kann, wie sich die Grund­steu­er­re­form im Ein­zel­fall aus­wir­ken wird. Auch dort dro­hen den Unter­neh­men künf­tig erheb­li­che Mehrbelastungen.

Die Span­ne zwi­schen den Kom­mu­nen im Land­kreis ist ver­gleichs­wei­se groß. Wäh­rend sich Bur­ge­brach bei der Gewer­be­steu­er mit einem Hebe­satz von 300 Punk­ten begnügt, liegt die­ser in Bisch­berg und Gerach bei 400 Punk­ten. Der Hebe­satz in der Stadt Bam­berg beträgt 390 Punkte.

Grund­steu­er: Gro­ße Unter­schie­de zwi­schen den ein­zel­nen Kommunen

Nur Pett­stadt ver­zeich­net 2022 im Land­kreis Bam­berg eine Erhö­hung, dort wur­den die Grund­steu­ern A und B um jeweils 30 auf 350 Punk­te erhöht.

Auch bei der Grund­steu­er ist die Span­ne im Raum Bam­berg sehr groß: Bei der Grund­steu­er A und B lie­gen die Hebe­sät­ze in Hall­stadt bei 250, in Gerach und Hei­li­gen­stadt bei 490, in der Stadt Bam­berg liegt der Hebe­satz bei der Grund­steu­er A bei 300 Punk­ten, bei der Grund­steu­er B bei 535 Punkten.

Die aus­führ­li­chen Ergeb­nis­se der Umfra­ge mit allen Details sind in der IHK-Zeit­schrift Ober­frän­ki­sche Wirt­schaft und auf der IHK-Home­page www​.bay​reuth​.ihk​.de veröffentlicht.