Neue Chan­cen für städ­ti­sche Belan­ge beim Bam­ber­ger Bahnausbau

Bildunterschrift: Im Infozentrum der DB Netz AG am Bamberger Bahnhof unterzeichneten Oberbürgermeister Andreas Starke (r.) und Alfons Plenter (l.), Projektleiter der DB Netz AG, die drei Planungsvereinbarungen. (Foto: Stadtarchiv Bamberg, Melina Knobloch)
Bildunterschrift: Im Infozentrum der DB Netz AG am Bamberger Bahnhof unterzeichneten Oberbürgermeister Andreas Starke (r.) und Alfons Plenter (l.), Projektleiter der DB Netz AG, die drei Planungsvereinbarungen. (Foto: Stadtarchiv Bamberg, Melina Knobloch)

Abschluss von Pla­nungs­ver­ein­ba­run­gen für Kreu­zungs­bau­wer­ke schafft Vor­aus­set­zung dafür, dass städ­ti­sche Ver­lan­gen in das Plan­fest­stel­lungs-ver­fah­ren auf­ge­nom­men werden.

Es ist ein hart errun­ge­ner, aber für die Inter­es­sen der Stadt­ge­sell­schaft umso bedeu­ten­der Teil­erfolg beim Bahn­aus­bau: Mit dem Abschluss von Pla­nungs­ver­ein­ba­run­gen für die drei Kreu­zungs­bau­wer­ke Forch­hei­mer Stra­ße, Nürn­ber­ger Straße/​Geisfelder Stra­ße und Gleisdreieck/​ehemalige Anruf­schran­ke haben die Stadt Bam­berg und die DB Netz AG die Vor­aus­set­zung dafür geschaf­fen, dass die städ­ti­schen Belan­ge bei die­sen Ver­kehrs­schnitt­punk­ten doch noch im Rah­men des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens für das Jahr­hun­dert­pro­jekt berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Die ent­spre­chen­den Doku­men­te wur­den am Mitt­woch von Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke und dem Pro­jekt­lei­ter der DB Netz AG, Alfons Ple­nter, im Info­punkt des Pro­jek­tes am Bahn­hof Bam­berg unterzeichnet.

Den Abschluss wer­tet Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke als „ein Offen­hal­ten der Tür im Inter­es­se der Stadt und zur Wah­rung der Inter­es­sen unse­rer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger“. Schließ­lich waren die ent­spre­chen­den Ver­lan­gen der Stadt Bam­berg von der Bahn im Früh­jahr 2021 nicht in ihren aus­ge­leg­ten Plan­un­ter­la­gen berück­sich­tigt wor­den. Es bedurf­te daher jeweils einer for­ma­len Ein­wen­dung im Rah­men des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens, die im Rah­men des Erör­te­rungs­ter­mins Ende Juli 2022 noch­mals bekräf­tigt wur­den. Es folg­ten inten­si­ve Gesprä­che zur Vor­be­rei­tung von Pla­nungs­ver­ein­ba­run­gen und zur Klä­rung wei­te­rer offe­ner Fra­gen. Der Stadt­rat hat schließ­lich am 27. Sep­tem­ber in einer nicht­öf­fent­li­chen Son­der­sit­zung mit gro­ßer Mehr­heit Grü­nes Licht für die Unter­zeich­nung die­ser Ver­ein­ba­run­gen gegeben.

Die Stadt Bam­berg hat sich damit ver­pflich­tet, die Umpla­nun­gen in erheb­li­cher Höhe zu finan­zie­ren. Je nach Ver­lauf der Pla­nun­gen han­delt es sich um bis zu 1,85 Mio. Euro. Der Stadt­rat hat die­sen Weg den­noch gewählt, weil die Alter­na­ti­ven, ins­be­son­de­re die vage Aus­sicht auf einen erfolg­rei­chen Rechts­streit vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt nach Plan­fest­stel­lungs­be­schluss, zu spe­ku­la­tiv erschei­nen. Die­se Per­spek­ti­ven waren dem Bam­ber­ger Stadt­rat für die städ­ti­schen Inter­es­sen der näch­sten 100 Jah­re zu unge­wiss. Auch die Regie­rung hat der jetzt gewähl­ten Vor­ge­hens­wei­se bereits zugestimmt.

Was bedeu­ten die Pla­nungs­ver­ein­ba­run­gen nun für die ein­zel­nen Kreuzungsbauwerke?

Forch­hei­mer Straße

Die neu zu errich­ten­de Brücke wird sei­tens der Bahn so geplant, dass der dar­un­ter­lie­gen­de Stra­ßen­quer­schnitt ent­spre­chend der For­de­rung der Stadt Bam­berg sym­me­trisch mit beid­sei­tig hoch­ge­setz­ten Geh- und Rad­we­gen (Gesamt­brei­te je 4,55 m) gebaut wer­den kann. Die Fahr­bahn­brei­te beträgt 6,50 m, die lich­te Durch­fahrts­hö­he mind. 4,50 m.

Nürn­ber­ger Straße/​Geisfelder Straße

Die Nürn­ber­ger Stra­ße als Haupt­ver­kehrs­stra­ße durch­läuft die Eisen­bahn­un­ter­füh­rung der­zeit dia­go­nal, wodurch 14 Fahr­be­zie­hun­gen nicht mög­lich sind. Zudem ist kei­ne aus­rei­chen­de Infra­struk­tur für den Fuß- und Rad­ver­kehr gege­ben. Die Stadt Bam­berg for­der­te daher anstel­le der bis­he­ri­gen Eisen­bahn­über­füh­rung einen Ersatz­bau etwa 75 m süd­lich des bis­he­ri­gen Stand­orts (Höhe Hed­wig­stra­ße) und zwei anschlie­ßen­de Krei­sel öst­lich und west­lich der Bahn­li­nie, um alle Fahr­be­zie­hun­gen zu ermög­li­chen und attrak­ti­ve Que­run­gen für Fuß­gän­ger zu schaf­fen. Die­se umfas­sen­de Plan­än­de­rung war erwar­tungs­ge­mäß der „größ­te Brocken“ in der Ver­hand­lungs­pha­se. Am Ende einig­ten sich Stadt und DB Netz AG auf eine Pla­nung für eine nach Süden ver­scho­be­ne Eisen­bahn­über­füh­rung. Unab­hän­gig vom Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren kann die Stadt Bam­berg den ange­streb­ten End­zu­stand mit zwei Krei­seln dann in eige­ner Regie her­stel­len, wenn die Vor­aus­set­zun­gen dafür vorliegen.

Gleisdreieck/​ehemalige Anrufschranke

Als Ersatz für den weg­ge­fal­le­nen Bahn­über­gang „Anruf­schran­ke“ hat­te die Bahn eine 2,50 Meter brei­te und 5 Meter Fuß- und Rad­weg­un­ter­füh­rung geplant. Statt eines rei­nen Durch­las­ses für Fuß- und Rad­ver­kehr for­der­te die Stadt dage­gen eine für Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge befahr­ba­re Unter­füh­rung. Die­se muss mit Feu­er­wehr­fahr­zeu­gen mit einer Fahr­zeug­hö­he von 3,3 m und einer Fahr­zeug­län­ge von 11 m nutz­bar sein, um eine zwei­te Zufahrts­mög­lich­keit vom Stadt­ge­biet aus sicher­zu­stel­len. Gegen­stand der Pla­nungs­ver­ein­ba­rung ist daher nun eine Brei­te von 3,50 Metern und eine lich­te Höhe von 6 Metern.

Wie geht es jetzt weiter?

Die jüng­sten Ver­ein­ba­run­gen bedeu­ten noch nicht, dass die städ­ti­schen Ziel­vor­stel­lun­gen tat­säch­lich sicher final zur Umset­zung gelan­gen wer­den. Viel­mehr wird zunächst die DB Netz AG die Pla­nun­gen für die drei Kreu­zungs­bau­wer­ke anpas­sen und die­se im soge­nann­ten „Blau­druck­ver­fah­ren“ als neue Grund­la­ge im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ein­brin­gen. Das Eisen­bahn­bun­des­amt trifft letzt­lich den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss. Die­ser ist Vor­aus­set­zung dafür, dass die DB Netz AG mit den Bau­maß­nah­men begin­nen kann.

Unab­hän­gig davon füh­ren die Stadt Bam­berg und die DB Netz AG wei­ter­hin Klä­rungs­ge­sprä­che auf allen Ebe­nen. Dabei geht es um Kreu­zungs­ver­ein­ba­run­gen, Lei­tungs­ver­ein­ba­run­gen, Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren, den Regio­na­ler Omni­bus­bahn­hof, den S‑Bahn-Halt Süd, Belan­ge des For­stes, des Ret­tungs­we­sens u.v.a.m.

Info

Was ist eine Planungsvereinbarung?

In einer Pla­nungs­ver­ein­ba­rung wer­den die Grund­la­gen, der Umfang und die Durch­füh­rung der Pla­nung ein­schließ­lich der erfor­der­li­chen Vor­un­ter­su­chun­gen fest­ge­legt. Außer­dem wird geklärt, wer wel­che Pla­nungs­ko­sten trägt.

Für die Durch­füh­rung der Maß­nah­me wird zwi­schen den Betei­lig­ten eine Kreu­zungs­ver­ein­ba­rung nach § 5 EKrG abgeschlossen.