GRÜ­NE im Stadt­rat Grä­fen­berg neh­men Stel­lung zum Flächennutzungsplan

Posi­ti­on zum Flä­chen­nut­zungs­plan: Flä­chen­spar­sam­keit und Vor­rang der Innen­ent­wick­lung umset­zen! [26–20a]

Zur Fort­schrei­bung des Flä­chen­nut­zungs­plans neh­men wir wie folgt Stellung:

  1. Prä­am­bel: Das Prin­zip der Flä­chen­spar­sam­keit und der Vor­rang der Innen­ent­wick­lung sind heu­te aner­kann­te Pla­nungs­grund­sät­ze. Sie dür­fen jedoch nicht nur auf dem Papier ste­hen und in schö­nen Sonn­tags­re­den pro­pa­giert wer­den, son­dern müs­sen bei der Pla­nung berück­sich­tigt und umge­setzt werden.
  2. CSU und FW haben für ihre der­zei­ti­ge Regie­rungs­ko­ali­ti­on im Frei­staat Bay­ern im Koali­ti­ons­ver­trag von 2018 das Ziel defi­niert, den Flä­chen­ver­brauch in Bay­ern von der­zeit deut­lich über 10 Hekt­ar pro Tag (!) auf 5 Hekt­ar pro Tag zu redu­zie­ren. Umge­rech­net auf die Flä­che der Stadt Grä­fen­berg ergibt das einen Wert von knapp 27 Qua­drat­me­ter pro Tag bzw. knapp einen Hekt­ar pro Jahr. Selbst wenn man davon aus­geht, dass der Stadt Grä­fen­berg ein etwas höhe­rer Flä­chen­ver­brauch als dem Durch­schnitt zuge­bil­ligt wer­den muss, da es sich um eine von einer Bahn­strecke ange­bun­de­ne Stadt im Ein­zugs­be­reich des Bal­lungs­raums han­delt, muss die­ser Wert in den näch­sten Jahr­zehn­ten eher unter­schrit­ten als über­schrit­ten wer­den, da zum ersten ein erheb­li­cher Flä­chen­ver­brauch schon durch abseh­ba­re Maß­nah­men (zum Bei­spiel Umge­hungs­stra­ßen, Stein­brü­che) erfol­gen wird und zum zwei­ten die Zie­le der Flä­chen­spar­sam­keit in den näch­sten Jah­ren noch stren­ger wer­den müssen.
  3. Die Innen­ent­wick­lung ist in Grä­fen­berg bei wei­tem noch nicht nen­nens­wert vor­an­ge­kom­men. Weder gibt es ein wirk­sa­mes Leer­stands­ma­nage­ment noch Maß­nah­men, um den Bedarf an Flä­chen vor­ran­gig durch die Schlie­ßung von Bau­lücken zu decken. Wir for­dern, die Innen­ent­wick­lung zur Leit­li­nie des poli­ti­schen Han­delns in den näch­sten Jah­ren zu machen. Es genügt nicht, Innen­ent­wick­lung nur als Schlag­wort zu ver­wen­den und im übri­gen doch immer wie­der neue Flä­chen auszuweisen.
  4. Ein gro­ßes neu­es Sied­lungs­ge­biet kommt aus unse­rer Sicht nicht in Fra­ge. Ins­be­son­de­re ist das Sied­lungs­ge­biet am Michels­berg aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan zu strei­chen, da es mit dem Grund­satz der Flä­chen­spar­sam­keit nicht ver­ein­bar ist. Beim Michels­berg kommt zu den all­ge­mei­nen Erwä­gun­gen der Flä­chen­spar­sam­keit noch hin­zu, dass eine Erschlie­ßung nur von außen erfol­gen könn­te: Wenn man von einem Maxi­mal­ver­brauch von weni­ger als einem Hekt­ar pro Jahr aus­geht, von dem ja noch der Flä­chen­ver­brauch für Ein­zel­maß­nah­men und ande­re Sied­lungs­ge­bie­te zum Bei­spiel in den Außen­or­ten abge­zo­gen wer­den muss , wür­de das über Jahr­zehn­te eine unver­hält­nis­mä­ßig lan­ge nutz­lo­se Stich­stra­ße bedeu­ten (wenn man zuerst die Gebie­te in der Nähe der Stadt bebaut) oder eine Tra­ban­ten­sied­lung ohne Anbin­dung an das Stadt­ge­biet (wenn man zuerst die Gebie­te von außen her bebaut).Zusätzlich liegt das Gebiet genau zwi­schen den Stein­brü­chen und viel zu weit weg von der Schu­le und von einer ÖV-Erschlie­ßung. Die Pla­nung muss daher aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan gestri­chen wer­den. Ein Flä­chen­nut­zungs­plan­ent­wurf, wel­cher die­ses Bau­ge­biet ent­hält, ist für uns nicht zustim­mungs­fä­hig. Das Argu­ment, dass die­se Pla­nung not­wen­dig sei, weil sonst das Gewer­be­ge­biet Ein­kaufs­zen­trum nicht geneh­migt wor­den wäre, ist nicht stich­hal­tig, da nie­mand uns jetzt zwin­gen wür­de, das Ein­kaufs­zen­trum zu schlie­ßen, wenn wir die Pla­nun­gen jetzt streichen.
  5. Skizze zu Punkten 5. und 12.:

    Skiz­ze zu Punk­ten 5. und 12.

    In begrenz­tem Umfang kön­nen Sied­lungs­ge­bie­te als Orts­abrun­dun­gen im Westen der Stadt (in der Nähe zu den Schu­len) sowie in den Außen­or­ten geschaf­fen wer­den. Dazu wur­den von unse­rer Sei­te schon wie­der­holt Vor­schlä­ge gemacht (sie­he Skiz­ze unten). Unter der Prä­mis­se, dass im Stadt­ge­biet nur ein Flä­chen­ver­brauch von maxi­mal einem Hekt­ar pro Jahr erfol­gen darf, von dem ein Teil bereits durch ande­re Maß­nah­men und Orts­abrun­dun­gen in den Außen­or­ten ver­braucht wird, genü­gen die­se Flä­chen für die kom­men­den Jahr­zehn­te. Alle Orts­abrun­dun­gen und neue Sied­lungs­flä­chen sind aus unse­rer Sicht aus­schließ­lich unter der Vor­aus­set­zung, dass dort Bau­land­mo­del­le ange­wen­det wer­den, akzep­ta­bel, da sonst ein Flä­chen­ver­brauch statt­fin­det, ohne dass die Flä­chen auch tat­säch­lich genutzt wer­den. Wenn die Bereit­schaft zu einem Bau­land­mo­dell nicht vor­han­den ist, kann kei­ne Aus­wei­sung als Bau­ge­biet erfolgen.

  6. Neben den Orts­abrun­dun­gen kann durch Innen­ent­wick­lung, Bau­lücken- und Leer­stands­ma­nage­ment sowie durch mode­ra­te Nach­ver­dich­tung (natür­lich kei­ne Wohn­blöcke) der Bedarf nach Wohn­raum gedeckt wer­den. Der Vor­rang der Schlie­ßung von Leer­stand und Bau­lücken kann im Flä­chen­nut­zungs­plan nicht unmit­tel­bar ein­ge­plant wer­den, aber sehr wohl beim Bedarf an Wohn­raum berück­sich­tigt werden.
  7. Mode­ra­tes, dem natür­li­chen Bedarf ent­spre­chen­des Bevöl­ke­rungs­wachs­tum ist durch­aus akzep­ta­bel oder sogar wün­schens­wert (ein Wachs­tum bei uns im Ein­zugs­ge­biet des Bal­lungs­raums ver­hin­dert die Zer­sie­de­lung wei­ter außen), aber es gibt kei­ne Not­wen­dig­keit, das Wachs­tum stark zu for­cie­ren. Ins­be­son­de­re löst Bevöl­ke­rungs­wachs­tum kei­ne Haus­halts­pro­ble­me, da mit dem Wachs­tum nicht nur die Ein­nah­men, son­dern vor allem auch die Auf­ga­ben und Aus­ga­ben zunehmen.
  8. Im Flä­chen­nut­zungs­plan soll­ten bereits Vor­stel­lun­gen der Stadt für eine Nach­nut­zung der Abbau­ge­bie­te der Stein­brü­che – nach Been­di­gung des Gesteins­ab­baus – ent­wickelt werden.
  9. Vor der Aus­wei­sung wei­te­rer Bau­ge­bie­te müs­sen zuerst die Haus­auf­ga­ben für die bereits bestehen­den gemacht wer­den (Schaf­fung Kin­der­gar­ten­plät­ze, Schaf­fung eines klei­nen „Zen­trums“ mit Platz zum Tref­fen und ggf. klei­nem Bäcker­la­den o.ä. im Westen, etc.). Nach­dem der Flä­chen­nut­zungs­plan für 10 bis 15 Jah­re gel­ten wird (viel­leicht län­ger), kön­nen jedoch Orts­abrun­dun­gen für die näch­sten Jahr­zehn­te ein­ge­plant werden.
  10. Eine Stadt­pla­nung soll­te sich nicht dar­an ori­en­tie­ren, wo es „Bau­wil­li­ge“ gibt, son­dern eine Idee erar­bei­ten, wie sich die Stadt ent­wickeln soll. Dann muss mit Grund­stücks­ei­gen­tü­mern ver­han­delt und Lösun­gen erar­bei­tet wer­den, wie dies umzu­set­zen ist.
  11. Eine Poten­ti­al­ana­ly­se für die Nut­zung von Wind- und Son­nen­en­er­gie im Zuge des Flä­chen­nut­zungs­plans begrü­ßen wir, aber im Zuge des­sen dür­fen bereits vor­han­de­ne Pro­jek­te nicht aus­ge­bremst wer­den. Die­se soll­ten – auch ange­sichts der Ener­gie­kri­se und der Kli­ma­ka­ta­stro­phe – unver­züg­lich vor­an­ge­bracht wer­den. Eine Zurück­stel­lung sämt­li­cher Pla­nun­gen von Frei­flä­chen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, wie er im Beschluss­vor­schlag der Ver­wal­tung for­mu­liert wird, leh­nen wir ent­schie­den ab. Im übri­gen stel­len Pho­to­vol­ta­ik und­Wind­kraft­an­la­gen im oben genann­ten Sinn nur einen gerin­gen Flä­chen­ver­brauch dar, da dabei kaum Flä­chen ver­sie­gelt werden.
  12. Im Flä­chen­nut­zungs­plan soll­te die Tras­se für eine mög­li­che Umge­hungs­stra­ße von der Kreis­stra­ße FO14 in Rich­tung Staats­stra­ße im nörd­li­chen Bereich wei­ter weg vom Bebau­ungs­ge­biet der Stadt Grä­fen­berg fest­ge­legt wer­den, um mehr Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten für Grä­fen­berg zu schaf­fen (sie­he Skiz­ze oben). Die Umge­hungs­stra­ße zwi­schen Kreis­stra­ßen FO 14 und FO 28 soll­te kom­plett ent­fal­len. Bei­de Punk­te wur­den im Stadt­rat 2017 bei der Behand­lung der Umge­hungs­stra­ßen so bespro­chen (sie­he dazu unser Antrag [P20-29a] http://gruene-graefenberg.de/wp-content/uploads/2020/01/2017–03-Antr1420-29a-Antrag-%C3%84-Umgehungsstra%C3%9Fe.pdf) und erhiel­ten in der Dis­kus­si­on Zustim­mung von einer gro­ßen Mehrheit.

Zusam­men­fas­sung: Flä­chen­spar­sam­keit und Vor­rang der Innen­ent­wick­lung kon­se­quent umset­zen und daher nur mode­rat Flä­chen als Orts­abrun­dun­gen in den Außen­or­ten und Grä­fen­berg West auswiesen.

Mat­thi­as Striebich
Frak­ti­ons­spre­cher