A70, Anschluss­stel­le Thur­n­au-Ost: Ver­le­gung der Bau­stel­len­ver­kehrs­füh­rung auf die fer­tig­ge­stell­te Rich­tungs­fahr­bahn Bam­berg der Neubautrasse

Symbolbild Umleitung

Auf dem Bau­stel­len­strecken­ab­schnitt der A70 zwi­schen den Anschluss­stel­len Thur­n­au-West und Kulmbach/​Neudrossenfeld erfolgt bis zum Mon­tag, den 24.10.2022, in meh­re­ren Ein­zel­pha­sen die Ver­le­gung der Ver­kehrs­füh­rung auf die fer­tig­ge­stell­te Rich­tungs­fahr­bahn Bam­berg der Neu­bau­tra­sse. Damit ver­bun­den sind auch Ver­än­de­run­gen an den Ver­kehrs­füh­run­gen der Staats­stra­ße St 2189 und an den Zu- und Abfahrts­ram­pen der Anschluss­stel­le Thur­n­au-Ost in bei­de Fahrtrichtungen.

Mit dem Umbau der Ver­kehrs­füh­rung gelingt es nach zwei­ein­halb Jah­ren Bau­zeit den Auto­bahn­ver­kehr der A70 von der Bestandstra­sse, die durch den Rutsch­hang­be­reich bei Thur­n­au führt, auf die Neu­bau­tra­sse zu verlegen.

Die Ver­le­gung der Ver­kehrs­füh­rung mit jeweils einer Fahr­spur in bei­de Fahrt­rich­tun­gen auf die Neu­bau­tra­sse ist die Vor­aus­set­zung, dass auch die Rich­tungs­fahr­bahn Bay­reuth und die süd­li­che Sei­te der Auto­bahn­an­schluss­stel­le Thur­n­au-Ost ana­log der nörd­li­chen Sei­te fer­tig gestellt wer­den können.

Verkehrsumlegung an der Anschlussstelle Thurnau-Ost

Ver­kehrs­um­le­gung an der
Anschluss­stel­le Thurnau-Ost

Alle Fahr­be­zie­hun­gen im Anschluss­stel­len­be­reich ein­schließ­lich die Anbin­dun­gen der Staats‑, Kreis- und Orts­stra­ßen blei­ben offen.

Der Zu- und Abfahrts­ver­kehr zur bzw. von der Fahr­bahn Rich­tung Bay­reuth sowie der Staat­stra­ßen­ver­kehr in Rich­tung Bay­reuth wird von der Nord­sei­te der Auto­bahn über den Kreis­ver­kehr, das Anschluss­stel­len­bau­werk und über eine pro­vi­so­ri­sche Behelfs­ram­pe auf die Süd­sei­te der Auto­bahn geführt.

Eine direk­te Ver­bin­dung vom süd­lich gele­ge­nen Indu­strie­ge­biet Thur­n­au zur Anschluss­stel­le Thur­n­au-Ost besteht nicht. Die Anbin­dung des Indu­strie­ge­biets an die Anschluss­stel­le erfolgt über die Kreis­stra­ße KU 11 Rich­tung Lim­mers­dorf und über die Staats­stra­ße St 2189.

Die Anschluss­stel­le Thur­n­au-West ist von Bau­stel­len­ver­kehrs­füh­run­gen nicht betroffen.

Details zum Pro­jekt fin­den Sie hier: https://​www​.auto​bahn​.de/​d​i​e​a​u​t​o​b​a​h​n​/​p​r​o​j​e​k​t​e​/​d​e​t​a​i​l​/​v​e​r​l​e​g​u​n​g​-​d​e​r​-​f​a​h​r​b​a​h​n​-​a​u​s​-​e​i​n​e​m​-​r​u​t​s​c​h​h​a​n​g​b​e​r​e​i​c​h​b​e​i​-​t​h​u​r​nau