Poli­zei­be­richt Frän­ki­sche Schweiz vom 16.10.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Stadt

Dieb­stahls­de­lik­te

BAM­BERG. Bereits am Frei­tag­vor­mit­tag wur­de einer Rent­ne­rin in einem Super­markt im Stadt­teil Gau­stadt der Geld­beu­tel aus der Hand­ta­sche gestoh­len. Die Hand­ta­sche befand sich wäh­rend des Ein­kaufs am Griff des Rola­tors. Der unbe­kann­te Täter konn­te unbe­merkt ent­kom­men. Hin­wei­se erbit­tet die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt unter 0951/9129–210.

Laden­dieb­stahl

BAM­BERG. Am Sams­tag­mit­tag ent­wen­de­te ein 39 Jah­re alter Mann in einem Dro­ge­rie­markt Kos­me­ti­ka im Wert von knapp 200 Euro. Der Mann wur­de zur Poli­zei­dienst­stel­le ver­bracht. Von dort konn­te er nach erken­nungs­dienst­li­cher Behand­lung und Hin­ter­le­gung einer Sicher­heits­lei­stung wie­der ent­las­sen werden.

Unfall­fluch­ten

BAM­BERG. Am Sams­tag­mit­tag wur­de ein auf dem Kuni­gun­den­damm fah­ren­der Pkw von einem Pedelec­fah­rer geschnit­ten. Der Pedelec­fah­rer zog plötz­lich und ohne sich um den Ver­kehr zu küm­mern vom Rad­weg über die Fahr­bahn um die­se zu über­que­ren. Um einen Unfall zu ver­mei­den muss­te der Pkw­fah­rer eben­falls nach links aus­wei­chen und tou­chier­te dabei aller­dings ein Ver­kehrs­zei­chen. Da sich der unfall­ver­ur­sa­chen­de Pedelec­fah­rer uner­laubt ent­fernt hat bit­tet die Poli­zei Bam­berg Stadt um Hin­wei­se zum Ver­ur­sa­cher­fahr­zeug unter 0951/9129–210.

BAM­BRE­RG. Eben­falls um Hin­wei­se wird in einem wei­te­ren Fall von Fah­rer­flucht in Bam­berg, Fried­rich­stra­ße, gebe­ten. Von Frei­tag­abend bis Sams­tag­mit­tag wur­de ein dort geparkt abge­stell­ter VW Pas­sat ange­fah­ren, sodass ein Scha­den in Höhe von rund 2500 Euro entstand.

Poli­zei­in­spek­ti­on BAMBERG-LAND

Bar­geld aus Geld­bör­se entwendet

STE­GAU­RACH / DEBRING. Am Frei­tag­nach­mit­tag befand sich eine 36-jäh­ri­ge Dame beim Ein­kauf in einem Super­markt in Debring. Auf dem Park­platz ver­lor sie ihre Geld­bör­se. Bereits ca. 10 Minu­ten spä­ter bemerk­te sie dies und konn­te nach kur­zer Absu­che ihre Geld­bör­se wie­der auf­fin­den. Als sie den Inhalt kon­trol­lier­te, muss­te sie fest­stel­len, dass offen­sicht­lich ein unbe­kann­ter Täter das Bar­geld in Höhe von ca. 100 Euro ent­wen­det hat­te. Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land erbit­tet Täter­hin­wei­se unter der Tele­fon­num­mer 0951 / 9129 – 312.

In Gast­stät­te eingebrochen

HIRSCHAID. In der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag wur­de in eine tür­ki­sche Gast­stät­te in der Löser­stra­ße ein­ge­bro­chen. Ein gekipp­tes Fen­ster nutz­te der unbe­kann­te Täter, hebel­te die­ses auf und gelang­te so in den Innen­raum der Gast­stät­te. Hier brach er die Regi­strier­kas­se auf und ent­wen­de­te einen nied­ri­gen drei­stel­li­gen Geld­be­trag. Zudem wur­den noch eini­ge Geträn­ke­fla­schen aus einem Kühl­schrank gestoh­len. Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land erbit­tet Täter­hin­wei­se unter der Tele­fon­num­mer 0951 / 9129 – 312.

Alko­hol am Steuer

BAU­NACH. In eine Ver­kehrs­kon­trol­le geriet am Sams­tag­abend ein 36-jäh­ri­ger Pkw-Fah­rer. Hier­bei wur­de durch die ein­ge­setz­ten Beam­ten star­ker Alko­hol­ge­ruch fest­ge­stellt. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 2,08 Pro­mil­le. Dar­auf­hin wur­de die Wei­ter­fahrt unter­bun­den, die Fahr­zeug­schlüs­sel und der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt, sowie eine Blut­ent­nah­me im Kran­ken­haus durch­ge­führt. Dem Alko­hol­sün­der erwar­tet nun eine Anzei­ge wegen Trun­ken­heit im Verkehr.

Poli­zei­in­spek­ti­on Ebermannstadt

Unfall­flucht

Igens­dorf. Am spä­ten Sams­tag­nach­mit­tag wur­de auf dem Park­platz eines Super­mark­tes in der Forch­hei­mer Str. ein roter Pkw, Maz­da 3, im Bereich des hin­te­ren lin­ken Kot­flü­gels und der Heck­stoß­stan­ge durch bis­lang unbe­kann­tes Fahr­zeug ange­fah­ren und beschädigt.

Der Fahr­zeug­füh­rer ent­fern­te sich anschlie­ßend von der Unfall­stel­le ohne sei­ner Fest­stel­lungs­pflicht nach­ge­kom­men zu sein. Es ent­stand Sach­scha­den in Höhe von ca. 1500 Euro.

Die Poli­zei Eber­mann­stadt ermit­telt wegen Ver­kehrs­un­fall­flucht und erbit­tet Zeu­gen­hin­wei­se zum Ver­ur­sa­cher unter der Ruf­num­mer 09194/7388–0.

Poli­zei­in­spek­ti­on Forchheim

Dieb­stäh­le

Forch­heim. Am Sams­tag­mor­gen woll­te ein 21-Jäh­ri­ger mit ver­schie­de­ner Mar­ken­klei­dung im Wert von über 100 EUR einen Ver­brau­cher­markt in Forch­heim ver­las­sen, ohne die­se zu bezah­len. Hier­bei konn­te er von einem Mit­ar­bei­ter beob­ach­tet und anschlie­ßend nach Ver­las­sen des Geschäf­tes ange­hal­ten wer­den. Die Poli­zei Forch­heim nahm ihm die ent­wen­de­te Klei­dung ab und hän­dig­te sie dem Mit­ar­bei­ter aus. Den Täter erwar­tet eine Anzei­ge wegen Ladendiebstahl.

Son­sti­ges

Forch­heim. Am Sonn­tag gegen 00:45 Uhr konn­te eine Poli­zei­strei­fe einen Fahr­rad­fah­rer in der Haupt­stra­ße in Forch­heim beob­ach­ten, wie die­ser samt Fahr­rad umkipp­te. Der anschlie­ßen­den Kon­trol­le woll­te er sich fuß­läu­fig ent­zie­hen, konn­te jedoch auf­grund sei­ner offen­sicht­li­chen Alko­ho­li­sie­rung schnell ange­hal­ten wer­den. Eine Ver­wei­ge­rung des Atem­al­ko­hol­tests führ­te auf­grund einer Viel­zahl alko­hol­be­ding­ter Aus­fall­erschei­nung den­noch zu einer Blut­ent­nah­me im Kli­ni­kum Forch­heim. Die Poli­zei Forch­heim ermit­telt nun wegen des Ver­dachts der Trun­ken­heit im Verkehr.

Poli­zei­in­spek­ti­on Lichtenfels

Gar­ten­zaun beschä­digt und davongefahren

Red­witz a.d. Rodach/​Unterlangenstadt. Am Sams­tag­abend stell­te eine 39-Jäh­ri­ge einen Sach­scha­den an ihrem Gar­ten­zaun fest. Offen­sicht­lich wur­de der Gar­ten­zaun, wel­cher sich in der Hin­te­re Stra­ße befin­det, durch ein Fahr­zeug beschä­digt. Es ent­stand ein Sach­scha­den von ca. 2000 Euro. Der Unfall­ver­ur­sa­cher hat­te sich bis­lang jedoch nicht bei der Dame gemel­det. Wer kann sach­dien­li­che Anga­ben hier­zu machen. Hin­wei­se nimmt die Poli­zei­in­spek­ti­on Lich­ten­fels unter der Tel.-Nr. 09571/95200 entgegen.

Über­mä­ßi­ger Alko­hol­kon­sum führt zu Streit

Michel­au i. OFr. Zu einer hand­fe­sten Strei­tig­keit kam es am Sams­tag­abend zwi­schen einem 48-Jäh­ri­gen und sei­ner 44-jäh­ri­gen Lebens­ge­fähr­tin. Nach­dem Bei­de zusam­men reich­lich Alko­hol kon­su­miert hat­ten, kam es zur Aus­ein­an­der­set­zung. In deren Ver­lauf wur­de die 44-Jäh­ri­ge leicht ver­letzt sowie ihr Mobil­te­le­fon beschä­digt. Die hin­zu­ge­ru­fe­nen Beam­ten trenn­ten die bei­den Streit­häh­ne und der Aggres­sor durf­te sei­nen Rausch an einer ande­ren Ört­lich­keit aus­schla­fen. Der 48-jäh­ri­ge Unru­he­stif­ter darf sich nach sei­ner Aus­nüch­te­rung nun nicht nur vor sei­ner Lebens­ge­fähr­tin, son­dern auch straf­recht­lich verantworten