Land­rats­amt Wun­sie­del infor­miert zum Führerscheinumtausch

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Jetzt schon Ter­mi­ne bei der Füh­rer­schein­stel­le vereinbaren

Wer in den Jah­ren 1959 bis 1964 gebo­ren wur­de und noch im Besitz eines Papier­füh­rer­scheins (grau oder rosa) ist, soll­te sich jetzt um einen Ter­min bei der Füh­rer­schein­stel­le im Land­rats­amt küm­mern. Denn die Frist für den Umtausch gegen einen neu­en Scheck­kar­ten­füh­rer­schein endet zum 19.01.2023. Ter­mi­ne kön­nen ab sofort ver­ein­bart werden.

Der frist­ge­rech­te Umtausch ist des­halb wich­tig, weil die alten Füh­rer­schei­ne danach ihre Gül­tig­keit ver­lie­ren. Wich­tig zu wis­sen ist aber auch: Gene­rell bleibt die Fahr­erlaub­nis natür­lich unver­än­dert bestehen. Zusätz­li­che regel­mä­ßi­ge alters­be­ding­te Unter­su­chun­gen oder Prü­fun­gen für Pkw-Fah­rer sind damit nicht ver­bun­den und bis­her auch nicht vor­ge­se­hen. Aller­dings wird der neu aus­ge­stell­te Füh­rer­schein – unab­hän­gig von der zugrun­de­lie­gen­den Fahr­erlaub­nis – auf 15 Jah­re befri­stet. Nach Ablauf die­ser Gül­tig­keit muss wie­der ein neu­er Füh­rer­schein aus­ge­stellt wer­den. Die­se Rege­lung dient ins­be­son­de­re der Aktua­li­sie­rung des Licht­bil­des sowie ggf. des Namens.

Im Ein­zel­nen läuft der Umtausch im Land­rats­amt Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge fol­gen­der­ma­ßen ab:

Für den Umtausch muss nur ein Ter­min bei der Füh­rer­schein­stel­le ver­ein­bart wer­den. Die­ser dient auch dazu, eine indi­vi­du­el­le Bera­tung für die Umstel­lung der alten auf die neu­en Füh­rer­schein­klas­sen anbie­ten zu kön­nen. So kann im Ein­zel­fall sicher­ge­stellt wer­den, dass jede Fahr­erlaub­nis den Bedürf­nis­sen ent­spre­chend umge­stellt wird, ohne dass dabei Nach­tei­le ent­ste­hen. Hier­zu nut­zen Inter­es­sier­te bit­te die Hot­line 09232 80 690. Es wer­den fol­gen­de Unter­la­gen benö­tigt: ein bio­me­tri­sches Pass­fo­to und der alte Füh­rer­schein im Ori­gi­nal. Die Kosten für den Umtausch betra­gen 25,30 Euro. Um den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern unnö­ti­ge Wege zu erspa­ren, bie­tet das Land­rats­amt Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge einen beson­de­ren Ser­vice an: Wer die Gebühr für den neu­en Füh­rer­schein gleich bei der Bean­tra­gung bezahlt (bar oder mit EC-Kar­te), erhält den neu­en Füh­rer­schein nach der Pro­duk­ti­on auf dem Post­weg nach Hau­se zuge­schickt. Ein wei­te­rer Gang zur Behör­de ist somit nicht mehr erfor­der­lich. Der alte Füh­rer­schein wird bei der Bean­tra­gung mit einem Stem­pel ver­se­hen, der die­sen bis zum Erhalt des neu­en befri­stet. Der „alte Lap­pen“ bzw. die alte Kar­te dür­fen dann als Erin­ne­rungs­stück behal­ten werden.