Mehr Stu­di­en­plät­ze für Erzie­he­rin­nen und Erzie­her im Land­kreis Erlangen-Höchstadt

Fach­aka­de­mie koope­riert mit dem Staat­li­chen Beruf­li­chen Schulzentrum

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Hand in Hand gegen den Man­gel an Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern:
Land­rat Alex­an­der Tritt­hart (Mit­te), Schul­lei­ter des Staat­li­chen
Beruf­li­chen Schul­zen­trums Mar­tin Wir­sching und Alex­an­dra Misch­ner,
Lei­te­rin der Fach­aka­de­mie für Sozi­al­päd­ago­gik. Foto: Johan­nes Hölzel

Der ekla­tan­te Fach­kräf­te­man­gel in Erzie­hungs­be­ru­fen führt zu ver­schie­de­nen Ver­än­de­run­gen in der Aus­bil­dungs­struk­tur. Unter ande­rem wur­de die Aus­bil­dungs­zeit von fünf auf vier Jah­re ver­kürzt und statt des bis­her bekann­ten Sozi­al­päd­ago­gi­schen Semi­nars mit Abschluss als Kin­der­pfle­ge­rin oder Kin­der­pfle­ger gibt es jetzt ein ein­jäh­ri­ges Vor­prak­ti­kum ohne Abschluss, das soge­nann­te Sozi­al­päd­ago­gi­sche Ein­füh­rungs­jahr (SEJ). Zudem wur­den die Zugän­ge in die drei­jäh­ri­ge Aus­bil­dung für Quer­ein­stei­gen­de mit (Fach-)Abitur oder abge­schlos­se­ner Aus­bil­dung erleichtert.

Der Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt geht noch einen Schritt wei­ter und ermög­licht durch eine Koope­ra­ti­on der Fach­aka­de­mie mit der benach­bar­ten Berufs­fach­schu­le für Kin­der­pfle­ge eine höhe­re Quo­te an Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten. Haben im ver­gan­ge­nen Stu­di­en­jahr 2021/2022 37 aus­ge­bil­de­te Erzie­he­rin­nen und Erzie­her die Fach­aka­de­mie ver­las­sen, wer­den es dank der Koope­ra­ti­on in drei Jah­ren ver­mut­lich 64 sein. Mit die­ser frei­wil­li­gen Maß­nah­me zur Finan­zie­rung der Fach­aka­de­mie lei­ste der Land­kreis einen „wich­ti­gen Bei­trag“, um dem Man­gel an Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern ent­ge­gen­zu­steu­ern, betont Land­rat Alex­an­der Tritthart.

UNTER­RICHT IN SCHUL­ZEN­TRUM VERLEGT

Dabei wird der theo­re­ti­sche Teil des Sozi­al­päd­ago­gi­schen Ein­füh­rungs­jah­res im Umfang von 19 Wochen­stun­den durch die staat­li­chen Lehr­kräf­te des Schul­zen­trums durch­ge­führt. Die­se sind per­so­nal­recht­lich an die Fach­aka­de­mie abge­ord­net, den ent­spre­chen­den Anteil an Per­so­nal­ko­sten muss der Land­kreis an den Frei­staat Bay­ern erstat­ten. Der Unter­richt wur­de in die Räum­lich­kei­ten des Schul­zen­trums ver­la­gert, um in der Fach­aka­de­mie ein wei­te­res erstes Stu­di­en­jahr anzu­glie­dern. Orga­ni­sa­to­risch ver­bleibt das sozi­al­päd­ago­gi­sche Ein­füh­rungs­jahr (SEJ) an der Fachakademie.

EIN­FÜH­RUNGS­JAHR ZUR ORIENTIERUNG

Die Prak­ti­kan­tin­nen und Prak­ti­kan­ten sind an zwei Tagen pro Woche in der schu­li­schen Aus­bil­dung, drei Tage in der Pra­xis. Dafür erhal­ten sie min­de­stens 500 Euro monat­lich. Bei einem Abbruch wäre ein direk­ter Wech­sel in eine Klas­se der Berufs­fach­schu­le für Kin­der­pfle­ge mög­lich, das schu­li­sche Umfeld wäre dann schon ver­traut. „Gene­rell ist in der Öffent­lich­keit noch zu wenig über die Aus­bil­dung zu die­sem wun­der­ba­ren Beruf bekannt. Es ist eine Aus­bil­dung, die einem Bache­lor­stu­di­um gleich­ge­setzt wird“, sagt Schul­lei­te­rin Alex­an­dra Misch­ner. In den bei­den Stu­di­en­jah­ren an der Fach­aka­de­mie wür­de das soge­nann­te „Mei­ster Bafög“ in Höhe von rund 900 Euro eltern­un­ab­hän­gig gewährt. Auch die Bezah­lung nach der Aus­bil­dung sei mit 3000 Euro Brut­to auch nicht so gering wie oft fälsch­li­cher­wei­se angenommen.