Aus der Forchheimer Leserpost: „Maskenpflicht in Heimen“

Artikel 1 des Grundgesetzes besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“ Und diese Menschenwürde wird seit dem 1. Oktober für alte und behinderte Menschen in Heimen mit den Füßen getreten. Denn diese Menschen müssen seit diesem Datum nun überall außerhalb ihres eigenen, meist sehr kleinen Zimmers FFP2-Masken tragen. Das bedeutet, sie müssen in ihrem Zuhause, was das Heim oder die Wohngemeinschaft nun mal ist, fast durchgängig Masken tragen, auf den Fluren, im Fernsehzimmer, im Esszimmer, im Wohnzimmer. Das heißt für viele der dort lebenden Menschen bis zu 16 Stunden am Tag. Und darüber hinaus sehen Sie nur noch Menschen ohne Gesicht, die sie durch die Masken und mit ihren oft schwerhörigen Ohren noch schlechter verstehen und demente Menschen haben nun überhaupt keine Chance mehr Schwestern oder Pfleger zu erkennen. Corona ist längst nicht mehr so gefährlich wie vor zwei Jahren und dennoch wird diesen alten oder behinderten Menschen befohlen, künftig ihr persönliches Risiko, vielleicht mit 89 an dieser Erkrankung zu sterben alles andere unterzuordnen, ja ihre letzte verbliebene Lebensqualität aus freiem Atmen, Kontakt, menschlicher Nähe, ein wenig Freude und Lachen. Diese Menschen werden durch den Staat zu Tode beschützt. Es ist menschenverachtend, was hier von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde und gehört sofort überarbeitet und ersatzlos gestrichen.

Ulrike Petry-Färber