Die Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Kirch­eh­ren­bach führt die Baga­tell­gren­ze für Gar­ten­was­ser­zäh­ler zum 1. Janu­ar 2025 wie­der ein

Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach führt die Bagatellgrenze für Gartenwasserzähler Janaur 2025 wieder ein Oktober 2022
Die Verbandsräte vor dem Herzstück des Abwasserzweckverbands, der Pumpanlage an der Wiesent zwischen Kirchehrenbach und Weilersbach. 1 Millionen Kubikmeter Schutzwasser pro Jahr wird durch dieses Pumpwerk zur Kläranlage Forchheim gepumpt, erklärt Verbandsratsvorsitzender Johannes Schnitzerlein (in der Mitte / gelber Pulli). Text + Foto: Thomas Weichert

Baga­tell­gren­ze für Gar­ten­was­ser­be­zug wird wie­der ein­ge­führt – Aber erst 2025

Erneut ging es wäh­rend der Sit­zung des Abwas­ser­zweck­ver­bands­rats der Ehren­bach-Wei­lers­bach-Grup­pe um die Wie­der­ein­füh­rung einer Baga­tell­gren­ze für den Gar­ten­was­ser­be­zug zur Ver­mei­dung einer gebüh­ren­recht­li­chen Schief­la­ge. Die­se Frei­gren­ze gab es schon ein­mal, sie wur­de aber 2013 aus der Sat­zung gestri­chen. Seit­dem lie­ßen sich immer mehr Haus­be­sit­zer in Kirch­eh­ren­bach und Wei­lers­bach Gar­ten­was­ser­zäh­ler installieren.

Da die Abwas­ser­ge­bühr vom Frisch­was­ser­ver­brauch abhängt, müs­sen sie bis­lang nur für tat­säch­lich ein­ge­lei­te­tes Schmutz­was­ser Gebüh­ren ent­rich­ten. Nicht aber für jenes, das über den Gar­ten­was­ser­zäh­ler ent­nom­men wird. Bei der letz­ten Ver­bands­ver­samm­lung war im Gespräch, die Baga­tell­gren­ze wie­der ein­zu­füh­ren. Nur die ersten 18 Kubik­me­ter Trink­was­ser, die über den Gar­ten­was­ser­zäh­ler lau­fen, soll­ten von der Abwas­ser­ge­bühr frei­ge­stellt werden.

Im März konn­te jedoch kei­ne Eini­gung erzielt wer­den. Durch die Wie­der­ein­füh­rung einer Frei­gren­ze wür­den nun alle Haus­hal­te, auch jene ohne Gar­ten, pro­fi­tie­ren. Die­se Rege­lung wür­de somit nicht zu einer Gleich­be­hand­lung, son­dern zu einer Ver­grö­ße­rung der gebüh­ren­recht­li­chen Schief­la­ge füh­ren. Eine der­ar­ti­ge „Gieß­kan­nen­be­gün­sti­gung“ wür­de laut Ver­wal­tungs­rat Kle­mens Denz­ler eine Gebüh­ren­er­hö­hung not­wen­dig machen.

Im Bereich des Abwas­ser­zweck­ver­bands sind 1380 Was­ser­zäh­ler ver­baut. Bei einer Frei­gren­ze von 18 Kubik­me­tern ergä­be dies eine frei­ge­stell­te Abwas­ser­men­ge von 24840 Kubik­me­tern. Die ent­sprä­che dann bei einer Abwas­ser­ge­bühr von 2,90 Euro einen jähr­li­chen Ein­nah­me­aus­fall von 72036 Euro. Legt man die bis­he­ri­gen Gesamt­ein­nah­men von 492379 Euro zu Grun­de, betra­gen die Min­der­ein­nah­men 14,62 Pro­zent, die nur über eine Gebüh­ren­er­hö­hung abzu­decken wären.

Die Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Kirch­eh­ren­bach hält die Wie­der­ein­füh­rung einer Baga­tell­gren­ze für Gar­ten­was­ser­zäh­ler für drin­gend gebo­ten. Eine gene­rel­le Frei­gren­ze für alle Anschluss­teil­neh­mer soll­te jedoch auf kei­nen Fall ein­ge­führt wer­den. „Die­se ist unse­res Erach­tens recht­lich nicht ver­tret­bar“, so Denz­ler abschlie­ßend in sei­ner Stel­lung­nah­me. Wie Wei­lers­bachs Bür­ger­mei­ster Mar­co Frie­pes erklär­te, gibt es im Land­kreis zwölf Gemein­den die eine Baga­tell­gren­ze von 12 Kubik­me­ter haben. Dies mache für Gar­ten­was­ser­zäh­ler­be­sit­zer pro Jahr eine Erspar­nis von 20 bis 30 Euro aus. Auch der Baye­ri­sche Gemein­de­tag emp­fiehlt 12 Kubik­me­ter als Baga­tell­gren­ze. „Dar­an soll­ten wir uns auch ori­en­tie­ren“, schlug Frie­pes vor. Aller­dings soll­te die­se Baga­tell­gren­ze nicht von heu­te auf mor­gen ein­ge­führt wer­den, da in letz­ter Zeit vie­le Bür­ger Gar­ten­was­ser­zäh­ler ein­ge­baut haben. „Die Leu­te haben in gutem Glau­ben gehan­delt“, sag­te Frie­pes und schlug als Kom­pro­miss vor, die Baga­tell­gren­ze von 12 Kubik­me­tern erst zum 1. Janu­ar 2025 wie­der ein­zu­füh­ren. Dies wur­de ein­stim­mig beschlos­sen. Ver­bands­rat Anton Den­ner­lein kom­men­tier­te dies so: „Die Schreib­tisch­tä­ter mer­ken erst nach zehn Jah­ren, das was nicht stimmt.

Wie Ver­bands­rats­vor­sit­zen­der Johan­nes Schnit­ze­lein berich­te­te, gibt es immer wie­der Abru­fe und Beschwer­den vom Fische­rei­ver­band das aus dem Über­lauf des Pump­werks durch Feucht­tücher und und Klo­pa­pier­re­ste Gewäs­ser und Umwelt ver­schmutzt wer­den. Die Was­ser­schutz­po­li­zei war sogar schon vor Ort. Wie Schnit­zer­lein beton­te wür­den die vie­len Feucht­tücher auch die Roh­re ver­stop­fen und die Pum­pen kaputt machen. Die­se gehö­ren nicht in die Toi­let­te, son­dern in den Rest­müll. „Das ist sehr kosten­in­ten­siv“, so Schnit­zer­lein. Beson­ders nach jedem Stark­re­gen­er­eig­nis. Über­legt wird nun, mit einem Rechen nach­zu­rü­sten. „Wir haben kei­ne Lösung dazu“, so der Ver­bands­chef beim anschlie­ßen­dem Orts­ter­min im Pumphaus.