Dormitz: So ver­lief die Gemein­de­rats­sit­zung im Sep­tem­ber 2022 – Ent­schei­dung über Früh­warn­sy­stem für Stark­re­gen wur­de vertagt

Bericht zur Gemein­de­rats­sit­zung am 22.09.2022

Tages­ord­nung

1. Geneh­mi­gung der öffent­li­chen Sit­zungs­nie­der­schrift vom 18.08.2022

2. Vor­stel­lung und Beauf­tra­gung eines Stark­re­gen-Früh­alarm­sy­stem im Ver­bund mit dem Markt Neunkirchen

3. Ver­ga­be von Pla­nungs­lei­stun­gen zur Erstel­lung einer Mach­bar­keits­stu­die zum Anschluss des Gebiets Langenau

4. Bau­li­cher Antrag auf Abbruch und Neu­errich­tung eines Gebäu­des mit zwei Woh­nun­gen und Büro im Sanierungsgebiet

5. Fried­hofs- und Bestat­tungs­we­sen; Not­wen­di­ger Wege­bau im alten Fried­hofs­teil; Erneu­te Vorlage

6. Vor­la­ge der Jah­res­rech­nung 2021 zur förm­li­chen Kennt­nis­nah­me nach Art. 102 Abs. 2 GO

7. Betei­li­gung der Gemein­de zu einem Antrag auf Ände­rung der was­ser­recht­li­chen Erlaub­nis zur Grund­was­ser­ent­nah­me zur Bewäs­se­rung eines Spielfeldes

8. Bekannt­ga­be von Beschlüs­sen aus nicht-öffent­li­cher Sitzung

9. Informationen

Sit­zungs­ver­lauf

In der Bekannt­ga­be zur öffent­li­chen Gemein­de­rats­sit­zung, die sowohl in den Tages­zei­tun­gen als auch auf der Home­page und in den Schau­kä­sten ver­öf­fent­lich wur­de, war fol­gen­der Satz zu lesen: „In der Zeit von 19 bis 19.15 Uhr haben Bürger*innen die Mög­lich­keit, Anfra­gen oder Infor­ma­tio­nen an den Gemein­de­rat vor­zu­brin­gen.“ Um 19:00 Uhr waren dann auch ein paar sehr inter­es­sier­te Bür­ger anwe­send, aber außer der CSU-Frak­ti­on waren weder wei­te­re Gemein­de­rä­te noch der Bür­ger­mei­ster vor Ort. Ger­ne hör­ten wir den Bür­gern zu. Zum offi­zi­el­len Sit­zungs­be­ginn um 19:30 Uhr, erklär­te der Bür­ger­mei­ster, dass es sich um ein Miss­ver­ständ­nis gehan­delt habe und eine Bür­ger­sprech­stun­de in die­ser Form nicht vor­ge­se­hen sei.

Nach Geneh­mi­gung der Nie­der­schrift der letz­ten Gemein­de­rats­sit­zun­gen befass­te sich der Gemein­de­rat mit Tages­ord­nungs­punkt 2. Herr Jung­in­ger von der Fir­ma Spek­ter stell­te ein Früh­warn­sy­stem für Stark­re­gen­er­eig­nis­se vor. Neun­kir­chen hat bereits beschlos­sen dies errich­ten zu las­sen, Dormitz könn­te daher gleich mit­an­ge­schlos­sen wer­den. Zwei Pegel­sen­so­ren und ein Regen­sen­sor wären für Dormitz not­wen­dig. Zusam­men mit dem grö­ße­ren System in Neun­kir­chen und den Infor­ma­tio­nen des Deut­schen Wet­ter­dien­stes soll so das Risi­ko eines Stark­re­gen­er­eig­nis­ses berech­net wer­den, damit die Bür­ger gewarnt wer­den kön­nen. Die Ein­rich­tung eines der­ar­ti­gen Warn­sy­stems wür­de Kosten von 16.814,70€ brut­to sowie jähr­li­chen Betriebs­ko­sten von 1.713,60€ brut­to gene­rie­ren. In der fol­gen­den Dis­kus­si­on merk­te Gemein­de­rat Kam­mer­may­er an, dass für eine effek­ti­ve War­nung eine flä­chen­decken­de Errich­tung der Sen­so­ren Vor­aus­set­zung wäre, die­se aber nicht vor­han­den sei. Gemein­de­rat Rauh ergänz­te, dass die Pegel­stän­de des Brand­bachs sich bei einem Stark­re­gen­er­eig­nis inner­halb von Minu­ten dra­stisch ändern wür­den und das System das 30–45 Minu­ten zur Wei­ter­ga­be der Daten benö­ti­ge, zu lang­sam sei. Eine War­nung sei somit aus sei­ner Sicht hin­fäl­lig. Der Aus­bau des Hoch­was­ser­schut­zes sei sinn­vol­ler. Gemein­de­rä­tin Schmie­der-Bänsch woll­te ger­ne die Ansicht von Gemein­de­rat Scharf als Feu­er­wehr­kom­man­dant zu die­ser Art von Kata­stro­phen­schutz hören. Die­ser war aber lei­der ver­hin­dert. Der Gemein­de­rat ver­tag­te daher die Beschluss­fas­sung zur Ein­rich­tung des Früh­warn­sy­stems und wird sich in einer der näch­sten Sit­zun­gen erneut damit befassen.

Punkt 3 behan­del­te zum wie­der­hol­ten Male die Ver­ga­be von Pla­nungs­lei­stun­gen zur Erstel­lung einer Mach­bar­keits­stu­die zum Stra­ßen­an­schluss des Gebiets Lan­ge­nau. Die­se sol­len 9996 Euro brut­to kosten. In den Sit­zun­gen vom 27.04. und 21.07. hat­te der Gemein­de­rat den Bür­ger­mei­ster per Beschluss zu die­sem The­ma beauf­tragt mit den Eigen­tü­mern der betref­fen­den Grund­stücke von der ST2240 zur Lan­ge­nau zu spre­chen, um deren Bereit­schaft zu einem Ver­kauf zu eru­ie­ren. Dies war nicht erfolgt. Gemein­de­rat Schmitt argu­men­tier­te daher, dass es nicht sinn­voll sei, die­ses Geld aus­zu­ge­ben und im Anschluss an die Mach­bar­keits­stu­die stel­le sich dann her­aus, dass die Anbin­dung am feh­len­den Ein­ver­ständ­nis der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer schei­te­re. Bür­ger­mei­sters Bezold mein­te, dass dies ja auch so bei der Umge­hungs­stra­ße so sei. Schmitt ent­geg­ne­te, dass bei der Umge­hungs­stra­ße ein höhe­rer Grund vor­lie­ge als bei der Anbin­dung eines Gewer­be­ge­bie­tes. Eine Staats­stra­ße wie in Dormitz gilt als regio­nal über­grei­fend. Trotz­dem wäre auch dort eine Ent­eig­nung nur nach streng­sten gesetz­li­chen Maß­ga­ben mög­lich. Der Gemein­de­rat stimm­te einer Mach­bar­keits­stu­die unter Vor­be­halt des Ein­be­zugs der Eigen­tü­mer zu. Eine vor­he­ri­ge Zustim­mung der Eigen­tü­mer wur­de von der Mehr­heit der Gemein­de­rä­te nicht als not­wen­dig erachtet.

Ein Antrag auf Abbruch und Neu­errich­tung eines Gebäu­des mit zwei Woh­nun­gen und Büro im Sanie­rungs­ge­biet wur­de unter Punkt 4 abge­han­delt. Der Bau­wer­ber will einen Teil eines bestehen­den Gebäu­des in der Sebal­der Stra­ße abrei­ßen und an glei­cher Stel­le ein neu­es Gebäu­de errich­ten. Das Gebäu­de weicht in eini­gen Punk­ten von den Richt­li­ni­en der Gestal­tungs­sat­zung im Sanie­rungs­ge­biet ab. Die­se wur­den aber als nicht erheb­lich erach­tet. Der Gemein­de­rat stimm­te dem Bau­an­trag unter Vor­be­halt der Ein­rich­tung der erfor­der­li­chen Stell­plät­ze zu.

Im Tages­ord­nungs­punkt 5 ging es um die bereits mehr­mals dis­ku­tier­te Ver­brei­te­rung der Wege im Fried­hof. Hier­zu müss­ten aller­dings Grä­ber gekün­digt wer­den. Gemein­de­rat Schmitt wies dar­auf hin, dass bereits im Beschluss vom 30.4.2019 fest­ge­legt wur­de, dass mit den Grab­ei­gen­tü­mern im Vor­feld gespro­chen wer­den soll. Dies ist jedoch in seit­her mehr als drei Jah­ren nicht gesche­hen. Gemein­de­rä­tin Wal­cher merk­te an, dass es in ande­ren Fried­hö­fen mit schma­le­ren Wegen auch mög­lich sei, Bestat­tun­gen vor­zu­neh­men. Zudem fin­de sie es pie­tät­los über den dort bereits bestat­te­ten Per­so­nen einen Weg zu errich­ten. Der Gemein­de­rat lehn­te es ab, die betref­fen­den Grä­ber zu kündigen.

Der Gemein­de­rat nahm in Punkt 6 die Jah­res­rech­nung 2021 zur Kennt­nis und über­gab die­se dann zur Prü­fung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

Um die Ent­nah­me von Grund­was­ser durch den Sport­ver­ein für die Bereg­nung der Fuß­ball­plät­ze ging es im Tages­ord­nungs­punkt 7. Der Gemein­de­rat stimm­te der Ver­län­ge­rung der Geneh­mi­gung zu.

Ein Beschluss aus nicht-öffent­li­cher Sit­zung wur­de bekannt gege­ben. Es han­delt sich dabei um einen Grund­stücks­ver­kauf sei­tens der Gemein­de an eine Pri­vat­per­son im Bereich der Karls­ba­der Straße.

Infor­ma­tio­nen:

• BGM Bezold infor­mier­te, dass eine neue Laut­spre­cher­an­la­ge für den Fried­hof Anfang des Jah­res gekauft wor­den sei. Sie soll genutzt wer­den, um die alte Anla­ge zu erset­zen die immer wie­der unter Stö­run­gen leidet.