Dormitz: So verlief die Gemeinderatssitzung im September 2022 – Entscheidung über Frühwarnsystem für Starkregen wurde vertagt

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22.09.2022

Tagesordnung

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 18.08.2022

2. Vorstellung und Beauftragung eines Starkregen-Frühalarmsystem im Verbund mit dem Markt Neunkirchen

3. Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Anschluss des Gebiets Langenau

4. Baulicher Antrag auf Abbruch und Neuerrichtung eines Gebäudes mit zwei Wohnungen und Büro im Sanierungsgebiet

5. Friedhofs- und Bestattungswesen; Notwendiger Wegebau im alten Friedhofsteil; Erneute Vorlage

6. Vorlage der Jahresrechnung 2021 zur förmlichen Kenntnisnahme nach Art. 102 Abs. 2 GO

7. Beteiligung der Gemeinde zu einem Antrag auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zur Bewässerung eines Spielfeldes

8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

9. Informationen

Sitzungsverlauf

In der Bekanntgabe zur öffentlichen Gemeinderatssitzung, die sowohl in den Tageszeitungen als auch auf der Homepage und in den Schaukästen veröffentlich wurde, war folgender Satz zu lesen: „In der Zeit von 19 bis 19.15 Uhr haben Bürger*innen die Möglichkeit, Anfragen oder Informationen an den Gemeinderat vorzubringen.“ Um 19:00 Uhr waren dann auch ein paar sehr interessierte Bürger anwesend, aber außer der CSU-Fraktion waren weder weitere Gemeinderäte noch der Bürgermeister vor Ort. Gerne hörten wir den Bürgern zu. Zum offiziellen Sitzungsbeginn um 19:30 Uhr, erklärte der Bürgermeister, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe und eine Bürgersprechstunde in dieser Form nicht vorgesehen sei.

Nach Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzungen befasste sich der Gemeinderat mit Tagesordnungspunkt 2. Herr Junginger von der Firma Spekter stellte ein Frühwarnsystem für Starkregenereignisse vor. Neunkirchen hat bereits beschlossen dies errichten zu lassen, Dormitz könnte daher gleich mitangeschlossen werden. Zwei Pegelsensoren und ein Regensensor wären für Dormitz notwendig. Zusammen mit dem größeren System in Neunkirchen und den Informationen des Deutschen Wetterdienstes soll so das Risiko eines Starkregenereignisses berechnet werden, damit die Bürger gewarnt werden können. Die Einrichtung eines derartigen Warnsystems würde Kosten von 16.814,70€ brutto sowie jährlichen Betriebskosten von 1.713,60€ brutto generieren. In der folgenden Diskussion merkte Gemeinderat Kammermayer an, dass für eine effektive Warnung eine flächendeckende Errichtung der Sensoren Voraussetzung wäre, diese aber nicht vorhanden sei. Gemeinderat Rauh ergänzte, dass die Pegelstände des Brandbachs sich bei einem Starkregenereignis innerhalb von Minuten drastisch ändern würden und das System das 30-45 Minuten zur Weitergabe der Daten benötige, zu langsam sei. Eine Warnung sei somit aus seiner Sicht hinfällig. Der Ausbau des Hochwasserschutzes sei sinnvoller. Gemeinderätin Schmieder-Bänsch wollte gerne die Ansicht von Gemeinderat Scharf als Feuerwehrkommandant zu dieser Art von Katastrophenschutz hören. Dieser war aber leider verhindert. Der Gemeinderat vertagte daher die Beschlussfassung zur Einrichtung des Frühwarnsystems und wird sich in einer der nächsten Sitzungen erneut damit befassen.

Punkt 3 behandelte zum wiederholten Male die Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Straßenanschluss des Gebiets Langenau. Diese sollen 9996 Euro brutto kosten. In den Sitzungen vom 27.04. und 21.07. hatte der Gemeinderat den Bürgermeister per Beschluss zu diesem Thema beauftragt mit den Eigentümern der betreffenden Grundstücke von der ST2240 zur Langenau zu sprechen, um deren Bereitschaft zu einem Verkauf zu eruieren. Dies war nicht erfolgt. Gemeinderat Schmitt argumentierte daher, dass es nicht sinnvoll sei, dieses Geld auszugeben und im Anschluss an die Machbarkeitsstudie stelle sich dann heraus, dass die Anbindung am fehlenden Einverständnis der Grundstückseigentümer scheitere. Bürgermeisters Bezold meinte, dass dies ja auch so bei der Umgehungsstraße so sei. Schmitt entgegnete, dass bei der Umgehungsstraße ein höherer Grund vorliege als bei der Anbindung eines Gewerbegebietes. Eine Staatsstraße wie in Dormitz gilt als regional übergreifend. Trotzdem wäre auch dort eine Enteignung nur nach strengsten gesetzlichen Maßgaben möglich. Der Gemeinderat stimmte einer Machbarkeitsstudie unter Vorbehalt des Einbezugs der Eigentümer zu. Eine vorherige Zustimmung der Eigentümer wurde von der Mehrheit der Gemeinderäte nicht als notwendig erachtet.

Ein Antrag auf Abbruch und Neuerrichtung eines Gebäudes mit zwei Wohnungen und Büro im Sanierungsgebiet wurde unter Punkt 4 abgehandelt. Der Bauwerber will einen Teil eines bestehenden Gebäudes in der Sebalder Straße abreißen und an gleicher Stelle ein neues Gebäude errichten. Das Gebäude weicht in einigen Punkten von den Richtlinien der Gestaltungssatzung im Sanierungsgebiet ab. Diese wurden aber als nicht erheblich erachtet. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag unter Vorbehalt der Einrichtung der erforderlichen Stellplätze zu.

Im Tagesordnungspunkt 5 ging es um die bereits mehrmals diskutierte Verbreiterung der Wege im Friedhof. Hierzu müssten allerdings Gräber gekündigt werden. Gemeinderat Schmitt wies darauf hin, dass bereits im Beschluss vom 30.4.2019 festgelegt wurde, dass mit den Grabeigentümern im Vorfeld gesprochen werden soll. Dies ist jedoch in seither mehr als drei Jahren nicht geschehen. Gemeinderätin Walcher merkte an, dass es in anderen Friedhöfen mit schmaleren Wegen auch möglich sei, Bestattungen vorzunehmen. Zudem finde sie es pietätlos über den dort bereits bestatteten Personen einen Weg zu errichten. Der Gemeinderat lehnte es ab, die betreffenden Gräber zu kündigen.

Der Gemeinderat nahm in Punkt 6 die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und übergab diese dann zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

Um die Entnahme von Grundwasser durch den Sportverein für die Beregnung der Fußballplätze ging es im Tagesordnungspunkt 7. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Genehmigung zu.

Ein Beschluss aus nicht-öffentlicher Sitzung wurde bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um einen Grundstücksverkauf seitens der Gemeinde an eine Privatperson im Bereich der Karlsbader Straße.

Informationen:

• BGM Bezold informierte, dass eine neue Lautsprecheranlage für den Friedhof Anfang des Jahres gekauft worden sei. Sie soll genutzt werden, um die alte Anlage zu ersetzen die immer wieder unter Störungen leidet.