Bay­reu­ther Gemein­schaft bean­tragt, dass sich der Stadt­rat das Ziel und die Begrün­dung des Bür­ger­be­geh­rens „Ret­tet das Stadt­bad“ zu eigen macht

Frak­ti­on Bay­reu­ther Gemein­schaft stellt Antrag zum Erhalt des Bay­reu­ther Stad­ba­des Bayreuth

Die Bay­reu­ther Gemein­schaft bean­tragt für die Stadt­rats­sit­zung am Mitt­woch, 28. Sep­tem­ber 2022, dass sich der Stadt­rat das Ziel und die Begrün­dung des Bür­ger­be­geh­rens „Ret­tet das Stadt­bad“ zu eigen macht und beschließt, dass das Stadt­bad Bay­reuth in der Kol­ping­stra­ße in sei­ner Funk­ti­on als Hal­len­bad erhal­ten bleibt. Im Wort­laut heißt es im Antrag:

Antrag nach§§ 15 und 15 a Geschäfts­ord­nung; Dring­lich­keits­an­trag zum Erhalt des Stadt­ba­des Bay­reuth in der Kol­ping­stra­ße in sei­ner Funk­ti­on als Hal­len­bad; Bür­ger­be­geh­ren „Ret­tet das Stadtbad“

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

das Stadt­bad Bay­reuth in der Kol­ping­stra­ße ist für vie­le Men­schen in unse­rer Stadt unver­zicht­bar. Deut­li­cher Beweis sind die rund 7.900 Unter­schrif­ten für ein Bür­ger­be­geh­ren, um einen Bür­ger­ent­scheid her­bei­zu­füh­ren. Mit ihrer Unter­schrift zei­gen vie­le Men­schen in unse­rer Stadt, dass für sie ein Abriss des Stadt­ba­des nicht in Fra­ge kommt.

Ziel des Bür­ger­be­geh­rens ist es, dass die Stadt Bay­reuth als Gesell­schaf­te­rin der Stadt­wer­ke Hol­ding GmbH der Geschäfts­füh­rung die­ser Gesell­schaft eine ent­spre­chen­de Anwei­sung erteilt, dass das Stadt­bad Bay­reuth in der Kol­ping­stra­ße in sei­ner Funk­ti­on als Hal­len­bad erhal­ten bleibt.

Als Begrün­dung wird ange­führt: Die Stadt­wer­ke beab­sich­ti­gen das Bay­reu­ther Stadt­bad zugun­sten der Erwei­te­rung eines Heiz­kraft­wer­kes abzu­rei­ßen. Das Stadt­bad ist jedoch für Bay­reuth aus vie­len Grün­den äußerst wich­tig und darf nicht wegen einer Stand­ort­fra­ge geschlos­sen wer­den, denn:

1. Es ist das ein­zi­ge Schwimm­bad, das für alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen (v.a. Kin­der, älte­re Men­schen, Per­so­nen mit wenig Ein­kom­men) leist­bar und gut erreich­bar ist, die kein rei­nes Sport­bad nüt­zen möchten.

2. Ohne das Stadt­bad gäbe es einen Man­gel an Was­ser­flä­chen: vie­le Schwimm­kur­se und Ange­bo­te für Schul­schwim­men, Ver­ei­ne, Kin­der­gär­ten, Schwan­ge­re, Aqua­fit­ness, u.a., die drin­gend not­wen­dig sind, könn­ten nicht mehr statt­fin­den (Schwim­men ler­nen ret­tet Leben).

3. Ein Heiz­kraft­werk kann auch an ande­rer Stel­le ent­ste­hen, wo es nicht auf Kosten der Daseins­vor­sor­ge und eines sanier­ten, funk­ti­ons­fä­hi­gen Schwimm­ba­des in einem histo­ri­schen Gebäu­de geht.

Die Anzahl der not­wen­di­gen Unter­schrif­ten, um einen ent­spre­chen­den Bür­ger­ent­scheid her­bei­zu­füh­ren, ist deut­lich übertroffen.

Wir bean­tra­gen, dass sich der Stadt­rat in sei­ner Sit­zung am 28. Sep­tem­ber 2022 das Ziel und die Begrün­dung des Bür­ger­be­geh­rens zu eigen macht und beschließt, dass das Stadt­bad Bay­reuth in der Kol­ping­stra­ße in sei­ner Funk­ti­on als Hal­len­bad erhal­ten bleibt und die Stadt Bay­reuth als Gesell­schaf­te­rin der Stadt­wer­ke Hol­ding GmbH der Geschäfts­füh­rung die­ser Gesell­schaft hier­zu die ent­spre­chen­de Anwei­sung erteilt.

Mit einem sol­chen Beschluss kann ein Bür­ger­ent­scheid ver­mie­den wer­den, da sich der Stadt­rat dem Ziel, wie der Begrün­dung des Bür­ger­be­geh­rens voll­um­fäng­lich anschließt und den Wil­len des Bür­ger­be­geh­rens zum Beschluss erhebt.

Mit freund­li­chen Grüßen

Ste­phan Mül­ler (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)

Frank Hof­mann (Stadt­rat)

Ange­li­que Laut­ner (Stadt­rä­tin)