Bay­reu­ther MdB Dr. Sil­ke Lau­nert: EuGH – Die deut­sche Regie­rung muss so schnell wie mög­lich Schutz für Kin­der realisieren

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat heu­te sein Urteil zur deut­schen Rege­lung der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gespro­chen. Hier­zu erklärt die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Innen­po­li­ti­ke­rin Dr. Sil­ke Lau­nert: „Der EuGH hat der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung heu­te enge Gren­zen gesetzt. Unter Beach­tung die­ser Gren­zen muss die Bun­des­re­gie­rung jetzt so schnell wie mög­lich tätig wer­den und mit einer rechts­kon­for­men Aus­ge­stal­tung dafür sor­gen, dass ins­be­son­de­re Kin­der­por­no­gra­fie im Netz effek­tiv bekämpft wer­den kann. Denn die Aus­sa­gen von Ermitt­lern in die­sem Kon­text sind unmiss­ver­ständ­lich: Die Spei­che­rung und der Zugriff auf IP-Adres­sen sind die wirk­sam­sten Instru­men­te im Kampf gegen Kin­des­miss­brauch im Netz. Allein in den letz­ten fünf Jah­ren konn­ten 19.150 Hin­wei­se auf sexu­el­len Kin­des­miss­brauch, die den deut­schen Behör­den vom US- ame­ri­ka­ni­schen Natio­nal Cen­ter for Miss­ing and Exploi­ted Child­ren über­mit­telt wur­den, nicht auf­ge­klärt wer­den, weil die IP-Adres­se bei den Pro­vi­dern nicht vor­han­den war. Die Ampel muss ihre inter­nen Aus­ein­an­der­set­zun­gen jetzt schnell been­den und eine rechts­kon­for­me Lösung auf den Tisch legen!“