GEW Bay­ern: Was ist nun mit schwan­ge­ren Lehrkräften?

Mal wie­der reibt man sich bei der GEW Bay­ern auf­grund der Infor­ma­ti­ons­po­li­tik des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums ver­wun­dert die Augen. In den Medi­en macht nach den Aus­sa­gen von Kul­tus­mi­ni­ster Pia­zo­lo die Schlag­zei­le die Run­de, dass schwan­ge­re Lehr­kräf­te unter Umstän­den wie­der in Prä­senz unter­rich­ten kön­nen. Bis­lang gab es ein betrieb­li­ches Beschäf­ti­gungs­ver­bot („Betre­tungs­ver­bot“) auf­grund feh­len­der belast­ba­rer Aus­sa­gen zu den mög­li­chen Fol­gen einer Coro­na­in­fek­ti­on für Schwan­ge­re. Die Arbeit muss­te aus dem Home­of­fice erfol­gen, auch der frei­wil­li­ge Ein­satz war nicht möglich.

Das soll sich laut Aus­sa­gen von Kul­tus­mi­ni­ster Pia­zo­lo nun ändern. Der Pres­se teil­te er mit, dass das Betre­tungs­ver­bot bald fal­len wird. „Bay­erns Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um hebt zu Beginn des neu­en Schul­jah­res das Betre­tungs­ver­bot auf“, schreibt die Süd­deut­sche Zei­tung am 13. Sep­tem­ber 2022. Das ärgert Flo­ri­an Kohl, stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der der GEW Bay­ern und Mit­glied im Haupt­per­so­nal­rat: „Wir wis­sen im Haupt­per­so­nal­rat und in den ört­li­chen Per­so­nal­rä­ten von nichts. Es gibt bis­lang kein Schrei­ben an die Schu­len und mei­ner Kennt­nis nach auch kei­nen wis­sen­schaft­li­chen Stand­punkt, der ein erhöh­tes Risi­ko aus­schließt. Aller­dings errei­chen uns in den Per­so­nal­rä­ten jetzt natür­lich die Anfra­gen von Betrof­fe­nen, die nicht wis­sen, wie sie vor­ge­hen sol­len. Und außer, dass wir das auch nicht wis­sen, kön­nen wir kaum etwas sagen. Hier han­delt das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um unpro­fes­sio­nell. Das ist ärgerlich.“

Man ist die deso­la­te Infor­ma­ti­ons­po­li­tik des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums mitt­ler­wei­le ja bei­na­he schon gewohnt. Den­noch ist es abso­lut nicht nach­voll­zieh­bar, war­um am ersten Schul­tag des neu­en Schul­jah­res die Pres­se mit so einer Infor­ma­ti­on gefüt­tert wird. „Das ist unver­ständ­lich. Die Pla­nun­gen sind jetzt durch, die Stun­den­plä­ne ste­hen. Die­se Infor­ma­ti­on an die Pres­se ver­un­si­chert und ver­wirrt. Sowas muss gegen Ende des Schul­jah­res intern kom­mu­ni­ziert wer­den, damit alle Betei­lig­ten pla­nen und bera­ten kön­nen, bevor man das öffent­lich macht. Ob und wann schwan­ge­re Lehr­kräf­te wie­der frei­wil­lig in Prä­senz arbei­ten kön­nen, ist außer­dem über­haupt nicht klar. Bis­lang gilt wei­ter­hin das Betre­tungs­ver­bot“, sagt Ruth Bren­ner, eben­falls Mit­glied im Haupt­per­so­nal­rat. „Das wirkt eher wie poli­ti­scher Aktio­nis­mus, was Pia­zo­lo da macht. Wich­tig ist, soll­te das Gan­ze kon­kret wer­den, dass der Arbeits- und Gesund­heits­schutz der Müt­ter und ihrer Kin­der im Vor­der­grund ste­hen. Schwan­ge­re Beschäf­tig­te soll­ten sich nicht unter Druck set­zen las­sen. Eine indi­vi­du­el­le Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist Pflicht und auch eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Vor­sor­ge­un­ter­su­chung soll­te unbe­dingt ein­ge­for­dert wer­den. Aus­kunft gibt das Arbeits­me­di­zi­ni­sche Insti­tut AMIS.“

Link zum Arbeits­me­di­zi­ni­schen Insti­tut: https://​www​.lgl​.bay​ern​.de/​a​r​b​e​i​t​s​s​c​h​u​t​z​/​a​m​i​s​/​i​n​d​e​x​.​htm