Bay­reuth: Stadt wid­met Flä­chen im Bereich Eichel­berg / Pan­ora­ma­weg um

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Von Wohn­bau- zu Land­wirt­schafts­flä­chen: Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans kann im Ent­wurf ein­ge­se­hen werden

Im Bereich Eichel­berg / Pan­ora­ma­weg sol­len Flä­chen, die bis­lang pla­ne­risch von der Stadt Bay­reuth für Woh­nungs­bau aus­ge­wie­sen sind, zu land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen umge­wid­met wer­den. Der Stadt­rat hat hier­für im Juli 2022 in sei­ner letz­ten Sit­zung vor der Som­mer­pau­se grü­nes Licht gege­ben. Der ent­spre­chen­de Ent­wurf des Flä­chen­nut­zungs­plans liegt zusam­men mit einem Umwelt­be­richt ab Mon­tag, 12. Sep­tem­ber 2022, im Rat­haus aus. Die Unter­la­gen kön­nen auch online auf der Home­page der Stadt ein­ge­se­hen werden.

Im aktu­ell gül­ti­gen Flä­chen­nut­zungs­plan ist eine Wohn­bau­flä­che am Eichel­berg dar­ge­stellt. Auf Grund­la­ge neu­er Erkennt­nis­se, ins­be­son­de­re der Ergeb­nis­se aus einem wis­sen­schaft­li­chen Feld­ver­such zur mög­li­chen Über­strö­mung der Bun­des­au­to­bahn A 9 auf der Höhe des Wohn­ge­biets Eichel­berg, zur kli­ma­ti­schen Bedeu­tung sowie wei­te­rer umwelt­re­le­van­ter Unter­su­chun­gen, soll das gege­be­ne Bau­flä­chen­po­ten­zi­al aber nur begrenzt aus­ge­schöpft wer­den. So ist beab­sich­tigt, das Sied­lungs­ge­biet Colm­dorf / Eichel­berg maß­voll abzu­run­den. Die höhe­ren Lagen des Eichel­bergs im Süd­we­sten sol­len als poten­zi­el­les Ent­ste­hungs­ge­biet von Kalt­luft unbe­baut blei­ben. Die ent­spre­chen­den Flä­chen sol­len daher in Flä­chen für die Land­wirt­schaft umge­wid­met wer­den, wofür ein förm­li­ches Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren erfor­der­lich ist.

Der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ent­wurf „Umwid­mung von Wohn­bau- in Land­wirt­schafts­flä­chen Am Eichel­berg / Pan­ora­ma­weg““ liegt mit einer Begrün­dung und einem detail­lier­ten Umwelt­be­richt vom 12. Sep­tem­ber 2022 bis ein­schließ­lich 12. Okto­ber 2022 beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. OG), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) aus. Er steht wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik „Rat­haus, Bür­ger­ser­vice“ > „Pla­nen, Bau­en“) online zur Ver­fü­gung. Es besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Wer per­sön­lich Ein­sicht in die Pla­nung im Rat­haus neh­men möch­te, wird um vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins unter 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag zur Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll (nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung) abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.