Bay­reuth: Fäl­len von Bäu­men – Was ist erlaubt?

Gar­ten win­ter­fest machen: Amt für Umwelt- und Kli­ma­schutz macht auf die Regeln der Baum­schutz­ver­ord­nung aufmerksam

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Der Herbst naht – und damit auch die Zeit, den Gar­ten win­ter­fest zu machen. Das Amt für Umwelt- und Kli­ma­schutz macht daher auf die Regeln der städ­ti­schen Baum­schutz­ver­ord­nung auf­merk­sam. Mit ihr wird der Bestand an gro­ßen Laub­bäu­men im Stadt­ge­biet geschützt. Es gibt aber auch Ausnahmen:

Nicht geschützt sind ein­stäm­mi­ge Bäu­me mit einem Stamm­um­fang unter 80 Zen­ti­me­ter und mehr­stäm­mig aus­ge­bil­de­te Bäu­me, wenn kei­ner der Stäm­me mehr als 50 Zen­ti­me­ter Umfang auf­weist – jeweils gemes­sen einen Meter über dem Erd­bo­den. Bei Nadel­bäu­men gilt die Baum­schutz­ver­ord­nung nur für Eiben und Ging­kos. Pap­peln (mit Aus­nah­me der Sil­ber­pap­pel) und Obst­bäu­me (mit Aus­nah­me von Wild­obst- und Wal­nuss­bäu­men) fal­len eben­falls nicht unter die Ver­ord­nung. Dies gilt auch für den Baum­be­stand der Forst­wirt­schaft, des Öko­lo­gisch-Bota­ni­schen Gar­tens der Uni­ver­si­tät, für Bäu­me in Baum­schu­len und Gärt­ne­rei­en sowie in aus­ge­wie­se­nen Kleingartenanlagen.

Wer einen geschütz­ten Baum fäl­len oder wesent­lich ver­än­dern will, braucht hier­für grund­sätz­lich eine Befrei­ung der Stadt Bay­reuth. Sie muss schrift­lich bean­tragt wer­den. Der voll­stän­di­ge Text der Baum­schutz­ver­ord­nung und die Antrags­for­mu­la­re sind beim Amt für Umwelt- und Kli­ma­schutz in der Schloss­ga­le­rie, Kanal­stra­ße 3, erhält­lich. Sie ste­hen außer­dem auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de zum Down­load zur Verfügung.

Die Ent­schei­dung über einen Antrag zur Baum­fäl­lung nimmt auf­grund der erfor­der­li­chen fach­li­chen Stel­lung­nah­men meist gerau­me Zeit in Anspruch. Anträ­ge soll­ten daher recht­zei­tig vor der beab­sich­tig­ten Fäl­lung gestellt werden.

Für wei­te­re Aus­künf­te ste­hen die Mitarbeiter/​innen des Amtes für Umwelt- und Kli­ma­schutz in der Schloss­ga­le­rie, Kanal­stra­ße 3, 3. Stock, Zim­mer 347 oder 349, Tele­fon 0921 25–1388, 25–1368, 25- 1143 oder 25–1175, zur Verfügung.