Aktu­el­le Asyl- und Flücht­lings­si­tua­ti­on im Land­kreis Lich­ten­fels und in Bamberg

„Die staat­li­che Asyl- und Flücht­lings­un­ter­brin­gung in Bay­ern und auch im Land­kreis Lich­ten­fels ist wei­ter­hin stark bean­sprucht. Nach­dem der Land­kreis im Jahr 2022 bis dato bereits ins­ge­samt 756 ukrai­ni­sche Geflüch­te­te auf­ge­nom­men hat, stei­gen nun auch die Zuwei­sun­gen im all­ge­mei­nen Asyl­be­reich wie­der rasant an. Dies stellt den Land­kreis Lich­ten­fels vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen.“, erläu­tert Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner die aktu­el­le Lage.

Situa­ti­on in der ANKER-Ein­rich­tung Ober­fran­ken in Bamberg

Die ANKER-Ein­rich­tung Ober­fran­ken, die gemein­sa­me Erst­auf­nah­me­stel­le aller ober­frän­ki­schen Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te, betrie­ben von der Regie­rung von Ober­fran­ken, ist aktu­ell mit 2.002 (Stand 29.08.2022) Per­so­nen belegt. Das sind rund 700 Per­so­nen mehr als üblich. Das Zugangs­ge­sche­hen ist somit wei­ter­hin auf sehr hohem Niveau und selbst ohne die Ein­be­rech­nung der ukrai­ni­schen Flücht­lin­ge ver­zeich­net die ANKER-Ein­rich­tung die­ses Jahr bereits die höch­sten Zugangs­zah­len seit dem Jahr 2016. Die Her­kunfts­län­der der Per­so­nen bil­den hier­bei der­zeit über­wie­gend Syri­en, Geor­gi­en, Mol­dau und die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on. Dahin­ge­gen ist der Zugang an ukrai­ni­schen Flücht­lin­gen in der ANKER-Ein­rich­tung mitt­ler­wei­le stark zurück­ge­gan­gen. Hin­ter­grund hier­für ist, dass die Ver­tei­lung von ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten und Asyl­be­wer­bern über zwei sepa­ra­te Ver­tei­lungs­tools abge­wickelt wird, jeweils auf Basis des König­stei­ner Schlüs­sels, für wel­che der Frei­staat Bay­ern unter­schied­li­che Erfül­lungs­quo­ten aufweist.

Ukrai­ni­sche Geflüch­te­te im Land­kreis Lichtenfels

Auch im Land­kreis Lich­ten­fels ist daher nur noch ein äußerst gerin­ger Zugang an ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten zu ver­zeich­nen. Über die ANKER-Ein­rich­tung erfolg­ten zuletzt kei­ne bis nur weni­ge Zuwei­sun­gen ukrai­ni­scher Geflüch­te­ter mehr. Die Ver­tei­lung an die Land­krei­se mit­tels Bus­sen wur­de ein­ge­stellt. Im Land­kreis Lich­ten­fels wur­den die bei­den Turn­hal­len zur kurz­fri­sti­gen Unter­brin­gung ukrai­ni­scher Geflüch­te­ter in Fol­ge des­sen zurück­ge­baut. Gleich­wohl gibt es noch direk­te Zuzü­ge an ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten über fami­liä­re Bin­dun­gen oder ähn­li­che Bezie­hun­gen, wel­che jedoch eher Ein­zel­fäl­len dar­stel­len. Ins­ge­samt hat der Land­kreis Lich­ten­fels bis­lang 756 geflüch­te­te Per­so­nen aus der Ukrai­ne auf­ge­nom­men, davon 304 Kin­der und Jugend­li­che. Der­zeit befin­den sich schät­zungs­wei­se noch ca. 700 ukrai­ni­sche Geflüch­te­te im Land­kreis Lich­ten­fels – die­se Zahl lässt sich jedoch nicht genau bezif­fern, da sich nicht alle Per­so­nen offi­zi­ell Land­rats­amt an- und vor allem aber auch abmelden.

Asyl­be­wer­ber im Land­kreis Lich­ten­fels, Wöchent­li­che Zuwei­sun­gen von zehn Per­so­nen ab dem 22.08.2022

Auf­grund der hohen Zugän­ge an Asyl­be­wer­bern in der ANKER-Ein­rich­tung Ober­fran­ken in Bam­berg erhält der Land­kreis Lich­ten­fels seit 22.08.2022 bis min­de­stens Ende Sep­tem­ber 2022 wöchent­lich zehn Asyl­be­wer­ber von der Regie­rung von Ober­fran­ken zur wei­te­ren Unter­brin­gung zuge­wie­sen. Alle Land­rats­äm­ter sind als staat­li­che Behör­den zur Anschluss­un­ter­brin­gung ver­pflich­tet und haben Asyl­be­wer­ber regu­lär in staat­li­chen, sog. dezen­tra­len Unter­künf­ten, unter­zu­brin­gen. Die Ver­tei­lung erfolgt auch hier anhand des König­stei­ner Schlüs­sels. Die Asyl­be­wer­ber unter­lie­gen außer­dem einer sog. Resi­denz­pflicht, das heißt, sie sind bis zum Abschluss des Asyl­ver­fah­rens ver­pflich­tet in den ihnen zuge­wie­se­nen dezen­tra­len Unter­künf­ten zu woh­nen und dür­fen sich, im Gegen­satz zu ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten, nicht eigen­stän­dig pri­va­ten Wohn­raum suchen.

Gro­ße Her­aus­for­de­rung für den Land­kreis Lichtenfels

Das ver­stärk­te Zugangs­ge­sche­hen und die nun wöchent­li­chen Zuwei­sun­gen stel­len das Land­rats­amt Lich­ten­fels vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Die zur Ver­fü­gung ste­hen­den dezen­tra­len Unter­künf­te sind am Ran­de Ihrer Kapa­zi­täts­gren­ze. Der­zeit wer­den bereits 535 Per­so­nen in dezen­tra­len Unter­künf­ten beher­bergt. Im Sep­tem­ber 2021 lag die Zahl ver­gleichs­wei­se noch bei 293 Per­so­nen. Auf­grund der ohne­hin ange­spann­ten Woh­nungs – und Immo­bi­li­en­mark­tes las­sen sich neue Unter­künf­te kaum akquirieren.

In Anbe­tracht des­sen ist das Land­rats­amt daher gezwun­gen, alle ihm noch zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel zu nut­zen, um sei­ner staat­li­chen Unter­brin­gungs­ver­pflich­tung für Asyl­be­wer­ber nach­zu­kom­men. In einem ersten Schritt müs­sen daher auch die bis­lang weni­gen, noch nicht voll aus­ge­la­ste­ten, dezen­tra­len Unter­künf­te genutzt wer­den, wel­che der Land­kreis im Zusam­men­hang mit der Ukrai­ne-Kri­se aus­schließ­lich zu die­sem Zweck gewin­nen konn­te. Das heißt, dass eine Umver­le­gung der sich der­zeit teil­wei­se noch in dezen­tra­len Asyl­un­ter­künf­ten unter­ge­brach­ten ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten in die­se Unter­künf­te erfol­gen muss, um die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten best­mög­lich aus­schöp­fen zu kön­nen. Hier­bei wur­de unter Ein­be­zug der Ehren­amt­li­chen Hel­fer selbst­ver­ständ­lich ver­sucht best­mög­li­che Lösun­gen zu fin­den. Auch wur­de beson­de­re Rück­sicht auf die bereits erfolg­te Inte­gra­ti­on der vor­han­de­nen Kin­der und Jugend­li­che genom­men. Grund­sätz­lich gilt seit der Rechts­än­de­rung auf Bun­des­ebe­ne, die zum 1. Juni 2022 in Kraft getre­ten ist, dass ukrai­ni­sche Geflüch­te­te mit Erhalt Ihrer Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung und damit Lei­stungs­be­rech­tig­te nach SGB II/XII (Hartz 4) nicht mehr unter die gesetz­li­che Unter­brin­gungs­ver­pflich­tung fal­len, son­dern viel­mehr, wie auch alle ande­ren Per­so­nen im Sozi­al­lei­stungs­be­zug, dazu ver­pflich­tet sind, sich selbst um eige­nen pri­va­ten Wohn­raum zu bemü­hen. Auf­grund des ange­spann­ten Woh­nungs­mark­tes und zur Ver­mei­dung von Obdach­lo­sig­keit dul­det der Frei­staat Bay­ern aktu­ell jedoch über­gangs­wei­se noch eine Beher­ber­gung in Asyl­un­ter­künf­ten, sofern hier Plät­ze vor­han­den sind.