Gemein­de Gat­ten­dorf erhält 1,37 Mil­lio­nen Euro staat­li­che Zuwen­dun­gen zur Straßenbauförderung

Schlechter Fahrbahnzustand der Gemeindestraße in Neugattendorf. © Thomas Haas, Regierung von Oberfranken
Schlechter Fahrbahnzustand der Gemeindestraße in Neugattendorf. © Thomas Haas, Regierung von Oberfranken

Die Regie­rung von Ober­fran­ken för­dert die Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur der Gemein­de Gat­ten­dorf und hat dazu für den Aus­bau der Gemein­de­stra­ße von der Ein­mün­dung in die St 2452/HO 16 in Neu­g­at­ten­dorf bis Kirch­gat­ten­dorf nun eine För­de­rung von 1,37 Mil­lio­nen Euro bewilligt.

Die Gemein­de Gat­ten­dorf führt drin­gen­de Arbei­ten zur Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se durch. Dazu wird die Gemein­de­stra­ße auf einer Län­ge von rund 950 Metern mit einer Fahr­bahn­brei­te von 5,50 Metern bis 6,00 Metern und teil­wei­se beid­sei­ti­gen Geh­we­gen in zwei Bau­ab­schnit­ten aus­ge­baut. Der bis­he­ri­ge Aus­bau­zu­stand der Gemein­de­stra­ße ent­spricht nicht den Anfor­de­run­gen an die heu­ti­gen bzw. künf­ti­gen Ver­kehrs­ver­hält­nis­se. Der Strecken­ab­schnitt weist auf­grund des unzu­rei­chen­den Fahr­bahn­auf­bau­es und der unge­nü­gen­den Stra­ßen­ent­wäs­se­rung zahl­rei­che Netz- und Quer­ris­se sowie Ver­drückun­gen und Set­zun­gen auf.

Die ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten des ersten Bau­ab­schnit­tes betra­gen rund 2,25 Mil­lio­nen Euro, von denen rund 1,225 Mil­lio­nen Euro zuwen­dungs­fä­hig sind. Der bewil­lig­te Zuwen­dungs­be­trag in Höhe von 1,10 Mil­lio­nen Euro bedeu­tet einen För­der­höchst­satz von 90 Pro­zent. Die­ser setzt sich zusam­men aus 910.000 Euro (75 Pro­zent) aus dem Baye­ri­schen Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (Art. 2 BayGVFG) und 190.000 Euro (15 Pro­zent) aus dem Finanz­aus­gleichs­ge­setz (Art. 13 c BayFAG).

Die ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten des zwei­ten Bau­ab­schnit­tes betra­gen rund 470.000 Euro, von denen rund 300.000 Euro zuwen­dungs­fä­hig sind. Der bewil­lig­te Zuwen­dungs­be­trag in Höhe von 270.000 Euro bedeu­tet eben­falls einen För­der­höchst­satz von 90 Pro­zent, dies­mal voll­stän­dig finan­ziert aus dem Finanz­aus­gleichs­ge­setz (Art. 13 c BayFAG).

Die Mit­tel stam­men aus dem baye­ri­schen Staats­haus­halt und wer­den vom Baye­ri­schen Land­tag zur Ver­fü­gung gestellt.

Die Bau­ar­bei­ten haben bereits Ende März begon­nen und sol­len im Herbst 2023 abge­schlos­sen werden.