Bam­ber­ger Grü­nen-MdL Sowa freut sich über Durch­bruch für Klimaschutz

MdL Ursula Sowa © le mile studios
MdL Ursula Sowa © le mile studios

Staats­re­gie­rung ermög­licht end­lich mehr Pho­to­vol­ta­ik auf Denkmälern

„Nach jahr­zehn­te­lan­gem Druck von Sei­ten der Grü­nen und vie­ler Kli­ma­schutz-Enga­gier­ten hat die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nun end­lich ein­ge­lenkt und den Weg für Pho­to­vol­ta­ik auf denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den frei gemacht.“ Gera­de­zu eupho­risch freut sich die ober­frän­ki­sche Grü­nen-Abge­ord­ne­te im Baye­ri­schen Land­tag, Ursu­la Sowa aus Bam­berg. Sie spricht von einem „Para­dig­men­wech­sel“, denn der Beschluss geht wei­ter als die Grü­nen zu hof­fen gewagt hatten.

Was genau soll sich also ändern? Bis­her wur­den Solar­an­la­gen auf Dächern im Denk­mal­be­reich, also auch Denk­mal­ensem­ble, in der Regel nicht geneh­migt. Es wur­de immer der Ein­zel­fall betrach­tet und nur sel­ten eine Aus­nah­me bewil­ligt. „Das hat vie­le Men­schen aus­ge­bremst, die auf ihrem Haus eigent­lich etwas für den Kli­ma­schutz tun woll­ten, aber bis­her kei­ne Geneh­mi­gung bekom­men haben.“

Der bahn­bre­chen­de Kabi­netts­be­schluss dreht die­se Regel gewis­ser­ma­ßen um: Es kommt auf die Ein­seh­bar­keit der Dach­flä­che an. Im Wort­laut heißt es: „Bei nicht ein­seh­ba­ren Flä­chen sol­len dem­nach PV-Anla­gen regel­mä­ßig erlaub­nis­fä­hig sein. Bei ein­seh­ba­ren Flä­chen sol­len PV-Anla­gen regel­mä­ßig erlaub­nis­fä­hig sein, wenn sie mit dem Erschei­nungs­bild des Denk­mals bzw. Ensem­bles ver­ein­bar und bei Ein­zel­denk­mä­lern ohne nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen auf des­sen Sub­stanz sind.“

Was büro­kra­tisch holp­rig klingt, bedeu­tet, dass die Geneh­mi­gung von PV auf einem denk­mal­wer­ten Gebäu­de künf­tig die Regel und nicht die Aus­nah­me sein wird. So jeden­falls lau­tet die Les­art von Ursu­la Sowa. „Die Neu­re­ge­lung der Staats­re­gie­rung ist ein Durch­bruch. Anla­gen auf nicht ein­seh­ba­ren Flä­chen wer­den gene­rell ermög­licht, auf ein­seh­ba­ren Flä­chen sol­len die Anla­gen optisch ange­passt sein.“

Dem­nächst wird im Baye­ri­schen Land­tag die genaue juri­sti­sche Defi­ni­ti­on der neu­en Rege­lun­gen bera­ten und beschlos­sen. „Ich wer­de mich für eine kla­re und ein­deu­ti­ge For­mu­lie­rung der Ver­ord­nung ein­set­zen“, sagt Sowa.

Aus ihrer Sicht pro­fi­tie­ren zahl­rei­che Haus­hal­te, die ange­sichts stei­gen­der Ener­gie­prei­se durch Pho­to­vol­ta­ik und Solar­ther­mie auf dem eige­nen Dach auch Geld spa­ren wol­len. Dadurch wür­den Men­schen, die in einem Denk­mal woh­nen, nun die­sel­beb Ein­spar­chan­cen bekom­men wie Bewohner:innen von neue­ren Bauten.

Der Denk­mal­schutz soll laut Sowa aber kei­nes­falls über­gan­gen wer­den: „Selbst­ver­ständ­lich muss es auch wei­ter­hin einen sen­si­blen Umgang histo­ri­scher Bau­sub­stand geben. Aber künf­tig kann end­lich zwi­schen Kli­ma­schutz und Denk­mal­schutz ver­nünf­tig abge­wo­gen wer­den.“ Aus dem Lan­des­denk­mal­amt hat die Grü­nen-Poli­ti­ke­rin bereits posi­ti­ve Signa­le erhal­ten. „Dass man dort offen ist und ein Umden­ken aktiv unter­stüt­zen will, hat mich sehr gefreut und ver­spricht gute Aus­sich­ten für deut­lich mehr Pho­to­vol­ta­ik auf denk­mal­ge­schütz­ten Dächern in Bayern.“