Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 02.09.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

28-Jäh­ri­ger fährt betrun­ken mit E‑Scooter

COBURG. Mit einem Alko­hol­wert von knapp einem Pro­mil­le war ein 28-jäh­ri­ger Cobur­ger in der Nacht zu Frei­tag mit sei­nem E‑Scooter im Cobur­ger Stadt­ge­biet unter­wegs. Die Fahrt ende­te mit einer Ver­kehrs­kon­trol­le in der Fußgängerzone.

Cobur­ger Poli­zi­sten kon­trol­lier­ten den Mann samt fahr­ba­rem Unter­satz um 22 Uhr im Stein­weg. Ein Alko­test ergab einen Wert von 0,94 Pro­mil­le. Die Beam­ten unter­ban­den die Wei­ter­fahrt und ermit­teln wegen einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Laden­die­be ermittelt

Kro­nach: Am Diens­tag­nach­mit­tag kam es in einem Super­markt in der Indu­strie­stra­ße zum Laden­dieb­stahl. Ein jun­ger Mann und eine jun­ge Frau hat­ten das Geschäft gegen 19:00 Uhr betre­ten und meh­re­re Arti­kel in ihre mit­ge­führ­te Tasche gesteckt. Außer­dem ver­zehr­ten sie diver­se Arti­kel im Markt. Weni­ge Minu­ten spä­ter ver­ließ das Die­bes-Duo das Geschäft mit der unbe­zahl­ten Ware. Der Dieb­stahl fiel erst eini­ge Stun­den spä­ter auf. Bei der Sich­tung des vor­han­de­nen Video­ma­te­ri­als konn­ten bei­de Tat­ver­däch­ti­ge ein­deu­tig wie­der­erkannt und ermit­telt wer­den. Es han­delt sich um zwei amts­be­kann­te Per­so­nen aus dem Stadt­ge­biet. Gegen das Die­bes­pär­chen wird wegen gemein­schaft­li­chen Laden­dieb­stahls ermittelt.

Prüf­be­schei­ni­gung reich­te nicht aus

Mark­tro­dach: Don­ners­tag­nach­mit­tag gegen 18:00 Uhr befuhr ein jun­ger Mann mit sei­nem moto­ri­sier­ten Zwei­rad die B 173 in nörd­li­che Rich­tung und wur­de von einer ihm nach­fol­gen­den Poli­zei­strei­fe ange­hal­ten und einer Kon­trol­le unter­zo­gen. Der 29-jäh­ri­ge Fah­rer gab an, dass er ledig­lich im Besitz einer Mofa-Prüf­be­schei­ni­gung sei. Die Poli­zei­be­am­ten hat­ten bei der Nach­fahrt jedoch fest­ge­stellt, dass das vom Beschul­dig­ten benutz­te Gefährt etwa 40 km/​h schnell fuhr. Zum Füh­ren des Fahr­zeugs hät­te der Mann folg­lich eine Fahr­erlaub­nis gebraucht. Der Zwei­rad­fah­rer zeig­te sich gestän­dig. Gegen ihn wird wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis ermittelt.