Bade­ver­bot für den Wei­ßen­städ­ter See

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Die Blau­al­gen, die als grün-brau­ne Schlie­ren oder Mat­ten auf der Was­ser­ober­flä­che auf­tre­ten, haben sich nun im Wei­ßen­städ­ter See der­art aus­ge­brei­tet, dass das Gesund­heits­amt ein Bade­ver­bot aus­spre­chen muss.

Bereits am 10. August 2022 gab es wegen des gehäuf­ten Auf­tre­tens von Blau­al­gen für das Bade­ge­wäs­ser eine Bade­war­nung. Bei einer erneu­ten Kon­trol­le durch das Gesund­heits­amt wur­de nun fest­ge­stellt, dass sich die Bela­stung durch die Blau­al­gen noch deut­lich inten­si­viert hat, zudem wur­de auch ein Anstieg der Kon­zen­tra­ti­on von Cya­no­to­xi­nen nachgewiesen.

Anhand der gemes­se­nen Sicht­tie­fe von zehn Zen­ti­me­tern ist von einer Bela­stung des gesam­ten Sees aus­zu­ge­hen. Es besteht für Schwim­mer und Baden­de kei­ne Mög­lich­keit mehr unbe­la­ste­te Stel­len zum Baden zu fin­den. Es muss mit hoher Wahr­schein­lich­keit von einer Gesund­heits­ge­fähr­dung für Baden­de aus­ge­gan­gen werden.

Auch nach einer Absau­gung des Algen­tep­pichs kann die­se Situa­ti­on über Nacht wie­der auf­tre­ten. Daher erscheint auch eine schnel­le Auf­he­bung des Bade­ver­bots laut Ein­schät­zung des Gesund­heits­am­tes unwahr­schein­lich. Die Situa­ti­on wird jedoch vom den Mit­ar­bei­tern des Gesund­heits­am­tes mehr­fach wöchent­lich überprüft.

Die Stadt Wei­ßen­stadt wur­de am Don­ners­tag­nach­mit­tag vom Gesund­heits­amt ent­spre­chend infor­miert und gebe­ten das Bade­ver­bot an den Gewäs­ser­zu­gän­gen aus­zu­schil­dern und eng­ma­schig zu überprüfen.