SpVgg Bayreuth zur Spielsperre von Dennis Lippert

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Im letzten Spiel gegen den FSV Zwickau musste Dennis Lippert nach einer roten Karte in der 65. Minute den Platz vorzeitig verlassen. Der Kontrollausschuss beantragte wegen „rohen Spiels“ eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Somit wäre Lippert neben dem Spiel gegen RW Essen auch gegen Waldhof Mannheim gesperrt gewesen.

Die SpVgg Bayreuth legte gegen das Urteil Einspruch ein.

Das Ergebnis: Dennis Lippert wird wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 8 Nr. 1. a), Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB für ein Meisterschaftsspiel gesperrt.

Die SpVgg Bayreuth nannte als Argument, dass der Spieler den Gegner versehentlich an der Schulter berührt hatte. Zudem habe der Schiedsrichter es falsch wahrgenommen, dass Lippert keine Chance hatte, den Ball zu spielen, er habe sogar den Ball am Unterschenkel berührt.

Die Einzelrichterichterentscheidung lautete, dass beim Absprung Lippert auf dem Ball fokussiert war und den Gegner nicht hat kommen sehen. Um einen Zusammenprall zu vermeiden, drehte sich der Linksaußenverteidiger weg und streifte den Gegner leicht an der Schulter, der Ball wurde in diesem Zuge auch berührt. Eine Absicht konnte man ihm nicht unterstellen.Der Tatbestand des „rohen Spiels“ der Rücksichtslosigkeit im Sinne des § 8 Nr. 1 b) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist nicht erfüllt. Deshalb bleibt nur die Tatsache des unsportlichen Verhaltens, weshalb Lippert die Mindeststrafe von einem Spiel erhält. Die SpVgg Bayreuth akzeptiert das Urteil und es ist damit rechtskräftig.