Land­kreis Lich­ten­fels: Rauch- und Mehl­schwal­ben ver­las­sen uns bald wie­der – Nester bit­te nicht entfernen

Anfang Sep­tem­ber bege­ben sich Rauch- und Mehl­schwal­ben wie­der auf ihre lan­ge Rei­se ins süd­li­che Afri­ka. Ihre kunst­voll gebau­ten Nester, las­sen sie dabei zurück. Wenn sie im Früh­jahr wie­der zu uns kom­men, suchen sie ihre ange­stamm­ten Nist­plät­ze auf. Des­halb ist es wich­tig, die Nester an den Gebäu­den zu erhal­ten. Schwal­ben­nester sind ganz­jäh­rig durch das Bun­de­na­tur­schutz­ge­setz beson­ders geschützt und dür­fen auch nach Abrei­se der Schwal­ben nicht ent­fernt werden.

Schwal­ben wer­den immer sel­te­ner, sie ste­hen in Bay­ern und Deutsch­land auf der Vor­warn­li­ste für bedroh­te Arten. Die Grün­de für den Bestands-rück­gang sind viel­fäl­tig: Es fehlt ihnen an Insek­ten als Nah­rung und an Lehm­pfüt­zen als Mate­ri­al zum Nest­bau. Die Trocken­heit die­ses Jahr erschwer­te es den Glücks­brin­gern zusätz­lich offe­ne Lehm­stel­len zu ent­decken. „Denn für ihre Nester sam­melt ein Mehl­schwal­ben­paar bis zu 800 klei­ne Lehm­kü­gel­chen, aus denen dann ein halb­run­des Nest gemör­telt wird“, berich­tet die Bio­di­ver­si­täts­be­ra­te­rin Bri­git­te Pfister.

Auch mit der oft feh­len­den Tole­ranz gegen­über ihren Nist­plät­zen an Gebäu­den haben Schwal­ben zu kämp­fen. „Mehl­schwal­ben­nester wer­den oft von den Fas­sa­den abge­schla­gen, weil eine Ver­schmut­zung oder Beschä­di­gung der Fas­sa­de befürch­tet wird“, sagt Frau Pfister.

Die Natur­schutz­be­hör­de weist dar­auf hin, dass die Nester ganz­jäh­rig gesetz­lich geschützt sind. Also auch, wenn die Schwal­ben nicht anwe­send sind. Müs­sen wegen Bau­maß­nah­men Nester ent­fernt wer­den, muss vor­ab eine Geneh­mi­gung der Höhe­ren Natur­schutz­be­hör­de vor­lie­gen; als Auf­la­ge wird meist Ersatz in Form von Kunst­ne­stern gefordert.

Es gibt vie­le Mög­lich­kei­ten, Ver­schmut­zun­gen zu ver­mei­den: Stört der her­un­ter­fal­len­de Kot, kann man ca. 60 cm unter dem Nest ein Kot­brett anbrin­gen. Die­ses soll­te 25 cm tief sein und an den Sei­ten 10 bis 20 cm über den Nest­rand herausragen.

Im Herbst, wenn die Schwal­ben in den Süden zie­hen, kön­nen die Haus­be­sit­zer die vor­han­de­nen Kot­bret­ter rei­ni­gen oder neue anbringen.

Mit Kunst­ne­stern kann man auch die Ver­schmut­zung von der Fas­sa­de ablen­ken, indem die Nist­hil­fen an den über­hän­gen­den Dach­spar­ren ange­bracht wer­den. Im Gegen­satz zu natür­li­chen, von den Schwal­ben selbst gebau­ten Lehm­ne­stern, soll­ten künst­li­che Nist­hil­fen alle paar Jah­re abge­nom­men und gerei­nigt werden.

Im Mit­tel­al­ter wur­den Schwal­ben als Glücks­brin­ger ver­ehrt. Bis weit in das 20. Jahr­hun­dert war es bei den mei­sten Men­schen auf dem Land und in der Stadt undenk­bar, ein Schwal­ben­nest zu ent­fer­nen. Heut­zu­ta­ge sind Schwal­ben am Haus nicht mehr selbst­ver­ständ­lich, der Glau­be an den Glücks­brin­ger ist in Ver­ges­sen­heit gera­ten. Wer jedoch eine Schwal­ben­brut am Haus erle­ben durf­te, wer das Gezwit­scher auf dem Dach und die emsi­ge Fut­ter­su­che beob­ach­ten konn­te, der hofft, dass die Schwal­ben im näch­sten Jahr wie­der kommen.

Wer hilft? Betrof­fe­ne kön­nen sich für eine Bera­tung unter 09571–18-9045 an die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Lich­ten­fels wenden.