Bay­reuth: Ver­kehrs­ver­such ab 1. Sep­tem­ber 2022 – Bis­marck- und Erlan­ger Stra­ße auf einer Verkehrsspur

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Am Don­ners­tag, 1. Sep­tem­ber 2022, star­tet ein Ver­kehrs­ver­such in der Bis­marck­stra­ße und der Erlan­ger Stra­ße. Für einen Monat wird in wei­ten Abschnit­ten bei­der Stra­ßen jeweils ein Fahr­strei­fen für den Kfz-Ver­kehr gesperrt.

Die Test­pha­se soll Hin­wei­se für das lau­fen­de Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren der Stadt zur Neu­ge­stal­tung des Ver­kehrs­raums der Bun­des­stra­ßen­ab­schnit­te lie­fern. Im Sep­tem­ber wird in einem Ver­kehrs­ver­such simu­liert, wel­che Aus­wir­kun­gen die Sper­rung einer Fahr­spur in der Bis­marck­stra­ße und der Erlan­ger Stra­ße hat. Die Umge­stal­tung der bei­den Bun­des­stra­ßen­ab­schnit­te, auf die ein der­zeit lau­fen­des Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren zielt, soll erprobt wer­den. Es ist geplant, künf­tig in den bei­den Ein­bahn­stra­ßen mög­lichst weit­räu­mig eine ein- statt bis­her zwei­strei­fi­ge Ver­kehrs­füh­rung zu rea­li­sie­ren. Auf die­se Wei­se soll im ver­füg­ba­ren Stra­ßen­raum die Infra­struk­tur für den Rad­ver­kehr aus­ge­baut wer­den. Der nun anste­hen­de Ver­kehrs­ver­such soll bei der Kon­kre­ti­sie­rung die­ser Pla­nung hel­fen. Durch Leit­ba­ken wird wäh­rend der ein­mo­na­ti­gen Test­pha­se abschnitts­wei­se jeweils ein Fahr­strei­fen für den Kfz-Ver­kehr gesperrt. Zwi­schen dem Frei­heits­platz und dem Sie­be­ner Platz kön­nen Rad­fah­ren­de den abge­sperr­ten rech­ten Fahr­strei­fen dann durch­gän­gig als „Pop-up-Rad­weg“ nut­zen. In ande­ren Abschnit­ten ist eine Nut­zung durch den Rad­ver­kehr nicht mög­lich. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Erlan­ger Stra­ße. Da dort der lin­ke Fahr­strei­fen abge­sperrt wer­den muss, ist es wäh­rend des Ver­kehrs­ver­suchs nicht umsetz­bar, die frei wer­den­de Spur mit dem Fahr­rad zu nutzen.

Eben­falls nicht mach­bar ist es auf­grund des kur­zen Ver­suchs­zeit­raums, die kom­ple­xe Steue­rung der Ampel­an­la­gen an die ver­än­der­ten Ver­kehrs­ab­läu­fe anzu­pas­sen. Des­halb wird der Ver­kehrs­ver­such kei­nen unmit­tel­ba­ren Ver­gleich mit der Ver­kehrs­qua­li­tät ermög­li­chen, die dann erreicht wird, wenn die laut Bebau­ungs­plan­ent­wurf vor­ge­se­he­ne Ver­kehrs­füh­rung voll­stän­dig umge­setzt und mit ihr die Signal­steue­rung an den Kreu­zun­gen ver­än­dert ist.

Kei­ne Ände­run­gen bei den Bushaltestellen

Wo schon in der nun anste­hen­den Test­pha­se Umge­stal­tun­gen bei den Abbie­ge­spu­ren erprobt wer­den, wird durch Beschil­de­rung und durch tem­po­rä­re gel­be Fahr­bahn­mar­kie­run­gen auf die ver­än­der­te Ver­kehrs­füh­rung hin­ge­wie­sen. Die im Bebau­ungs­plan vor­ge­se­he­ne Ver­län­ge­rung des Links­ab­bie­ge­fahr­strei­fens von der Bam­ber­ger Stra­ße in die Schef­fel­stra­ße lässt sich im Rah­men des Ver­kehrs­ver­suchs im ver­füg­ba­ren Stra­ßen­raum nicht berück­sich­ti­gen. Des­halb kann es ins­be­son­de­re dort teil­wei­se zu län­ge­ren War­te­zei­ten kommen.

Die Nut­zung von Grund­stücks­zu­fahr­ten bleibt wäh­rend des Ver­suchs­zeit­raums ohne Ein­schrän­kung mög­lich. Eben­falls erge­ben sich kei­ne Ver­än­de­run­gen bei den Bus­hal­te­stel­len. Der Ver­kehrs­ver­such ergänzt die unter­schied­li­chen Unter­su­chun­gen, die im Zuge des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens gemacht wer­den. Eine umfang­rei­che Ver­kehrs­zäh­lung wur­de bereits durch­ge­führt. Auf die­ser Grund­la­ge wur­de der Ver­kehrs­ab­lauf simu­liert, der sich bei Weg­nah­me eines Fahr­strei­fens ergibt. Dadurch kann auf­ge­zeigt wer­den, wie die Licht­si­gnal­an­la­gen künf­tig geschal­tet wer­den müs­sen, um auch wei­ter­hin einen lei­stungs­fä­hi­gen und siche­ren Ver­kehrs­ab­lauf zu erzielen.

Die Test­pha­se beginnt noch in den Som­mer­fe­ri­en, um den Auf­bau und mög­li­che Nach­bes­se­run­gen wäh­rend einer schwä­che­ren Ver­kehrs­pha­se durch­füh­ren zu kön­nen. Mit dem Beginn des neu­en Schul­jahrs am Diens­tag, 13. Sep­tem­ber 2022, lie­gen dann reprä­sen­ta­ti­ve Ver­kehrs­be­din­gun­gen bis zum Ende des Ver­kehrs­ver­suchs am Frei­tag, 30. Sep­tem­ber 2022, vor.

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