Bam­berg: Unter­stüt­zungs­fonds IV „Wirt­schaft“ – Ver­län­ge­rung der Antragsfrist

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Anträ­ge für den Unter­stüt­zungs­fonds „Wirt­schaft“ kön­nen noch bis zum 30.09.2022 ein­ge­reicht werden.

Da der För­der­topf durch die bis­her ein­ge­gan­ge­nen Anträ­ge für den Unter­stüt­zungs­fonds IV „Wirt­schaft“ noch nicht voll aus­ge­schöpft wor­den ist, wur­de der Antrags­zeit­raum bis zum 30.09.2022 ver­län­gert. Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge, Start Ups und Ver­ei­ne mit Sitz in Bam­berg kön­nen somit wei­ter­hin Anträ­ge zu ihren Pro­jek­ten online ein­rei­chen. Geför­dert wer­den sol­len hier vor allem Pro­jek­te der (nicht kom­mer­zi­el­len) Wirt­schafts­tä­tig­keit und ‑ent­wick­lung, die einen Bei­trag für das Gemein­wohl leisten.

Alle Infor­ma­tio­nen sowie das Antrags­for­mu­lar zum Unter­stüt­zungs­fonds Wirt­schaft sind auf der Inter­net­sei­te www​.stadt​.bam​berg​.de/​u​n​t​e​r​s​t​u​e​t​z​u​n​g​s​f​o​nds zu fin­den. Par­al­lel dazu wer­den die bis­her ein­ge­gan­ge­nen Anträ­ge bereits geprüft und dem zustän­di­gen Fach­se­nat vorgelegt.

Antrag­stel­lung: Anträ­ge kön­nen online unter www​.stadt​.bam​berg​.de/​u​n​t​e​r​s​t​u​e​t​z​u​n​g​s​f​o​nds, ein­ge­reicht werden.