Kulm­bach: Bade­ver­bot am Nah­erho­lungs­ge­biet Mainaue

Bade­ver­bot am Nah­erho­lungs­ge­biet Main­aue: Zu gerin­ge Sicht­tie­fe in der Kieswäsch

Nun also doch: wäh­rend die Prü­fung der Was­ser­qua­li­tät auch in die­ser Woche kei­ne Ver­an­las­sung zu einem Bade­ver­bot in der Kies­wäsch auf­grund einer erhöh­ten und somit gesund­heits­ge­fähr­li­chen Men­ge an Blau­al­gen ergab, erreich­te die Stadt Kulm­bach am Don­ners­tag, 18. August 2022, die Mel­dung aus dem Kulm­ba­cher Gesund­heits­amt, dass die Sicher­heit im Bade­be­reich des Nah­erho­lungs­ge­bie­tes Main­aue auf­grund der gerin­gen Sicht­tie­fe von weni­ger als 30 cm nicht mehr gege­ben ist. Es wird der Stadt daher drin­gend emp­foh­len, ein Bade­ver­bot ent­spre­chend auszuschildern.

„Neben den mikro­bio­lo­gi­schen Risi­ken wer­den die son­sti­gen Unfall­ge­fah­ren in Bade­seen leicht unter­schätzt. Eine all­ge­mein erhöh­te Unfall­ge­fahr herrscht bei ein­ge­schränk­ter Sicht­tie­fe. Hier­durch kön­nen die tat­säch­li­che Tie­fe des Gewäs­sers und der Gewäs­ser­grund nicht oder nur unzu­rei­chend erkannt wer­den. Außer­dem wer­den unter Umstän­den Ret­tungs­maß­nah­men bei trü­bem Was­ser erschwert“, heißt es aus dem Gesund­heits­amt. Und wei­ter: „Ein Sprung ins fla­che Was­ser kann unter ande­rem zu Kno­chen­brü­chen, Ver­let­zun­gen der Wir­bel­säu­le (ggf. mit Quer­schnitts­läh­mung als Fol­ge) oder des Schä­dels füh­ren. Even­tu­ell vor­han­de­ner Unrat wie Glas­scher­ben oder ande­re schar­fe Gegen­stän­de am Grund des Gewäs­sers kann dem Baden­den Schnitt- und Riss­wun­den zufü­gen. Beim Betre­ten einer rut­schi­gen bzw. abschüs­si­gen Böschung (Algen­be­wuchs oder Schlamm) besteht die Gefahr, unge­wollt in das Gewäs­ser hin­ein­zu­rut­schen; ggf. wird gleich­zei­tig das Ver­las­sen des Gewäs­sers erschwert.“

Auf die­ser Grund­la­ge ver­hängt die Stadt Kulm­bach ein Bade­ver­bot in der Kies­wäsch. Das Ver­bot gilt bis auf Wei­te­res, es kann durch­aus sein, dass es nur weni­ge Tage andau­ert. Dies hängt letzt­lich von der Wit­te­rung ab. Soll­te es jedoch wei­ter­hin so trocken und warm sein, kann das Bade­ver­bot jedoch auch län­ger bestehen bleiben.

Im Lau­fe des Tages (Don­ners­tag, 18. August 2022) wer­den rund um den See Schil­der mit einem Hin­weis auf das Ver­bot aufgestellt.