Mehr Grün in Bay­reuths Vorgärten

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Frei­flä­chen­ge­stal­tungs­sat­zung: Grü­ne Infra­struk­tur Bay­reuths soll opti­miert wer­den – Kei­ne Kies- und Schot­ter­gär­ten mehr

Die Stadt Bay­reuth hat sich zum Ziel gesetzt, im Stadt­ge­biet eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Begrü­nung der Bau­grund­stücke sicher­zu­stel­len. Damit sol­len das Orts- und Land­schafts­bild auf­ge­wer­tet, posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf das Stadt­kli­ma erzielt und die Lebens­qua­li­tät der Bürger/​innen erhöht wer­den. Daher hat der Stadt­rat Ende 2020 eine Sat­zung ver­ab­schie­det, die die Gestal­tung von Vor­gär­ten auf bebau­ten Grund­stücken, von Flach­dä­chern und Tief­ga­ra­gen­über­deckun­gen sowie von Frei­flä­chen für pri­va­te Kin­der­spiel­plät­ze regelt. Die­se soge­nann­te „Frei­flä­chen­ge­stal­tungs­sat­zung“ wur­de jetzt vom Stadt­rat noch­mals prä­zi­siert. Sie gilt im gesam­ten Stadt­ge­biet für die unbe­bau­ten Flä­chen der bebau­ten Grund­stücke und ist auf alle Vor­ha­ben anzu­wen­den, bei denen ein Ein­griff in die Gestal­tung der Frei- und Dach­flä­chen erfol­gen soll.

Mit dem Regel­werk soll ein Bei­trag zur Opti­mie­rung der grü­nen Infra­struk­tur Bay­reuths gelei­stet und das Stadt- und Land­schafts­bild ziel­ge­rich­tet ver­bes­sert wer­den. Kli­ma­schutz, die Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del sowie der Arten- und Bio­top­schutz sind für eine
nach­hal­ti­ge Stadt­ent­wick­lung wich­ti­ge The­men. Die Stadt sieht vor die­sem Hin­ter­grund ergän­zend zum Grün im öffent­li­chen Raum
einen Hand­lungs­be­darf für mehr Grün ins­be­son­de­re im Bereich der stadt­bild­prä­gen­den Vor­gär­ten. Die Sat­zung regelt unter anderem
die Begrü­nung von unbe­bau­ten Flä­chen auf bebau­ten Grund­stücken mit stand­ort­ge­rech­ten Gehöl­zar­ten. Ins­be­son­de­re Kies- oder Schot­ter­gär­ten sowie Kunst­ra­sen sind in einem Umfang von mehr als zwei Pro­zent der Grund­stücks­flä­che nicht zulässig.

Fach­ge­recht ange­leg­te Stein­gär­ten mit Trocken­mau­ern und einem min­de­stens 60-pro­zen­ti­gen Anteil an Blüh- und Polsterpflanzen
fal­len nicht unter die­se Vorgaben.

Wei­ter­hin for­mu­liert die Sat­zung Vor­ga­ben für die Gestal­tung von Flach­dä­chern aller Gebäu­de (Haupt­ge­bäu­de, Gara­gen, Carports,
Neben­an­la­gen) und der Tief­ga­ra­gen­über­deckun­gen. Die­se sind ab einer gewis­sen Min­dest­grö­ße dau­er­haft zu begrü­nen. Eben­so sind
Rege­lun­gen zur Gestal­tung und Begrü­nung der Frei­flä­chen pri­va­ter Kin­der­spiel­plät­ze enthalten.

Ver­stö­ße gegen die neue Sat­zung kön­nen als Ord­nungs­wid­rig­keit mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern geahn­det wer­den. Die komplette
Sat­zung in ihrer modi­fi­zier­ten Form steht auf der Home­page der Stadt (www​.bay​reuth​.de) zum Down­load bereit.