Ein­ge­schränk­te Öff­nungs­zei­ten der Bam­ber­ger Waffenbehörde

Im Bereich Waf­fen- und Spreng­stoff­recht des Land­rats­am­tes Bam­berg ist der­zeit krank­heits­be­dingt nur eine sehr ein­ge­schränk­te Sach­be­ar­bei­tung mög­lich. Wir bit­ten Sie des­halb, Ihre Anfra­gen und Anträ­ge schrift­lich oder per Email (waffenrecht@​lra-​ba.​bayern.​de) an uns zu richten.

Wir bit­ten um Verständnis.