Bam­ber­ger OB Star­ke akzep­tiert Straf­be­fehl – Ankün­di­gung von Umstrukturierungen

Oberbürgermeister Andreas Starke. Foto: Stadt Bamberg
Oberbürgermeister Andreas Starke. Foto: Stadt Bamberg

Stadt­ober­haupt skiz­ziert wei­te­re Kon­se­quen­zen in Fol­ge des BKPV-Berichts 

Es sei eine sei­ner schwer­sten Ent­schei­dun­gen in den 16 Jah­ren als Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Bam­berg gewe­sen: „Nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung habe ich mich ent­schlos­sen, den Straf­be­fehl zu akzep­tie­ren, auch wenn mei­ne Rechts­an­wäl­tin mir gera­ten hat, dage­gen vor­zu­ge­hen“, sag­te Star­ke. „Mir ist das Wohl der Stadt am wich­tig­sten. Dem ist am mei­sten gedient, wenn das Ver­fah­ren been­det wird. Außer­dem will ich mei­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern in der Stadt­ver­wal­tung zusätz­li­che Bela­stun­gen erspa­ren“, so Star­ke. Auch die bei­den betrof­fe­nen Refe­ren­ten und der frü­he­re Lei­ter des Per­so­nal­am­tes legen kei­ne Rechts­mit­tel ein. 

Bean­tragt wor­den waren die Straf­be­feh­le von der Staats­an­walt­schaft Hof, die in den ver­gan­ge­nen ein­ein­halb Jah­ren im Zusam­men­hang mit dem Bericht des Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­ban­des (BKPV) aus dem Jahr 2020 ermit­telt hat­te. Bereits deut­lich vor­her wur­den die bean­stan­de­ten Zah­lun­gen an städ­ti­sche Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter durch die Stadt eingestellt.

Star­ke wie­der­hol­te sei­ne Auf­fas­sung, dass im Ver­wal­tungs­han­deln auch Feh­ler gemacht wur­den. Ande­rer­seits hat­te nie­mand die Absicht, der Stadt einen Scha­den zuzu­fü­gen. Er hält fest, dass den finan­zi­el­len Lei­stun­gen eine außer­ge­wöhn­li­che Mehr­ar­beit gegen­über­stand. Auch die Staats­an­walt­schaft habe aner­kannt, dass die über­wie­gen­de Anzahl der kom­mu­na­len Bedien­ste­ten „über­ob­li­ga­to­ri­sche Lei­stun­gen erbracht haben“. OB: Letzt­lich hat die Stadt von die­ser hohen Ein­satz­be­reit­schaft der Mit­ar­bei­ten­den profitiert.

Die Ver­wal­tung soll neu auf­ge­stellt werden

Das Stadt­ober­haupt hat bereits im Früh­jahr 2021 wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen getrof­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sich sol­che Vor­gän­ge nicht wie­der­ho­len kön­nen. Nun sol­le dar­über hin­aus die Ver­wal­tung mit einer Reform wei­ter­ent­wickelt wer­den: Er wer­de des­we­gen dem Stadt­rat vor­schla­gen, einen Wech­sel an der Spit­ze des Per­so­nal­re­fe­rats zu voll­zie­hen. Künf­tig soll der Per­so­nal­be­reich von „ande­ren Köp­fen“ gelei­tet wer­den. Sei­ne Ideen und Vor­schlä­ge will Star­ke in den näch­sten Tagen zunächst ver­wal­tungs­in­tern vor­be­rei­ten. Nach der Som­mer­pau­se sol­len die erfor­der­li­chen Beschlüs­se im Stadt­rat bera­ten und her­bei­ge­führt werden.

Fest steht bereits, dass das Amt für Per­so­nal und Orga­ni­sa­ti­on ab Herbst 2022 eine neue Füh­rung erhält. Der Per­so­nal­rat unter­stützt die Vor­schlä­ge des Ober­bür­ger­mei­sters und ist bereit, sich in den Pro­zess miteinzubringen.

Der Fach­be­reich Recht soll neu struk­tu­riert wer­den, um den wach­sen­den Ansprü­chen gerecht zu wer­den. Auch damit wird sich der Stadt­rat nach der Som­mer­pau­se befassen.

„Im Per­so­nal­be­reich ist es unser Anspruch, ein­wand­frei und vor­aus­schau­end zu han­deln. Wir müs­sen dem Fach­kräf­te­man­gel begeg­nen und die Per­so­nal­ent­wick­lung aktiv vor­an­brin­gen“, sagt das Stadtoberhaupt.