So können sich ukrainische Flüchtlinge beim Ausländeramt in Bayreuth registrieren

Hinweise zur Registrierung ukrainischer Kriegsflüchtlinge

Derzeit gehen bei der Stadtverwaltung viele Fragen ukrainischer Kriegsflüchtlinge zum Thema Registrierung beim Ausländeramt der Stadt Bayreuth ein. Das Ausländeramt weist daher auf folgende wichtige Punkte hin:

Wenn sich Geflüchtete in der Stadt Bayreuth dauerhaft aufhalten und die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen oder Familienangehörige eines ukrainischen Staatsangehörigen sind oder über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine verfügen, ist die Registrierung beim Ausländeramt möglich. Es wird gebeten, die korrekte Wohnadresse anzugeben und auf die Vollständigkeit der Dokumente zu achten.

Für die Registrierung bei der Ausländerbehörde der Stadt Bayreuth sind folgende Punkte zu beachten:

• Eine private Wohnadresse oder die Wohnadresse einer dezentralen Unterkunft der Stadt Bayreuth. Voraussetzung ist, dass die Wohnung im Stadtgebiet Bayreuth ist;

• Nachweis der ukrainischen Staatsangehörigkeit (z. B. durch Reisepass, oder ID-Karte, Inlandspass mit deutscher Übersetzung, bei Kindern Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung);

• gegebenenfalls eine Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung;

• für Drittstaatsangehörige: gültiger Reisepass und Nachweis über das unbefristete Aufenthaltsrecht in der Ukraine.

Wer diese Voraussetzung erfüllt, wird gebeten eine E-Mail mit Betreff „Registrierung und Termin“ zu senden an: aufenthaltukraine@stadt.bayreuth.de