So kön­nen sich ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge beim Aus­län­der­amt in Bay­reuth registrieren

Hin­wei­se zur Regi­strie­rung ukrai­ni­scher Kriegsflüchtlinge

Der­zeit gehen bei der Stadt­ver­wal­tung vie­le Fra­gen ukrai­ni­scher Kriegs­flücht­lin­ge zum The­ma Regi­strie­rung beim Aus­län­der­amt der Stadt Bay­reuth ein. Das Aus­län­der­amt weist daher auf fol­gen­de wich­ti­ge Punk­te hin:

Wenn sich Geflüch­te­te in der Stadt Bay­reuth dau­er­haft auf­hal­ten und die ukrai­ni­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge eines ukrai­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen sind oder über ein unbe­fri­ste­tes Auf­ent­halts­recht in der Ukrai­ne ver­fü­gen, ist die Regi­strie­rung beim Aus­län­der­amt mög­lich. Es wird gebe­ten, die kor­rek­te Wohn­adres­se anzu­ge­ben und auf die Voll­stän­dig­keit der Doku­men­te zu achten.

Für die Regi­strie­rung bei der Aus­län­der­be­hör­de der Stadt Bay­reuth sind fol­gen­de Punk­te zu beachten:

• Eine pri­va­te Wohn­adres­se oder die Wohn­adres­se einer dezen­tra­len Unter­kunft der Stadt Bay­reuth. Vor­aus­set­zung ist, dass die Woh­nung im Stadt­ge­biet Bay­reuth ist;

• Nach­weis der ukrai­ni­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit (z. B. durch Rei­se­pass, oder ID-Kar­te, Inlands­pass mit deut­scher Über­set­zung, bei Kin­dern Geburts­ur­kun­de mit deut­scher Übersetzung);

• gege­be­nen­falls eine Hei­rats­ur­kun­de mit deut­scher Übersetzung;

• für Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge: gül­ti­ger Rei­se­pass und Nach­weis über das unbe­fri­ste­te Auf­ent­halts­recht in der Ukraine.

Wer die­se Vor­aus­set­zung erfüllt, wird gebe­ten eine E‑Mail mit Betreff „Regi­strie­rung und Ter­min“ zu sen­den an: aufenthaltukraine@​stadt.​bayreuth.​de