Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 15.08.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Erneu­ter Auf­bruch von zwei Zigarettenautomaten

COBURG. In der Nacht zum Mon­tag, bra­chen Unbe­kann­te erneut zwei Ziga­ret­ten­au­to­ma­ten im Cobur­ger Stadt­teil Wüsten­ahorn auf. Der Gesamt­scha­den liegt im mitt­le­ren vier­stel­li­gen Eurobereich.

Aufgebrochener Zigarettenautomat © Polizei

Auf­ge­bro­che­ner Ziga­ret­ten­au­to­mat © Polizei

Um 3.40 Uhr hebel­ten min­de­stens drei Män­ner in der Stra­ße „Am Lau­ers­gra­ben“ vor den Augen meh­re­rer Zeu­gen, die vom Lärm des Auf­bruchs geweckt wur­den, einen Ziga­ret­ten­au­to­ma­ten auf. In nur weni­gen Minu­ten öff­ne­ten die Unbe­kann­ten den Auto­ma­ten und ent­wen­de­ten alle Ziga­ret­ten­packun­gen sowie das gesam­te Münz­geld und flüch­te­ten nur kur­ze Zeit spä­ter mit ihrer Tat­beu­te. Die von den Anwoh­nern infor­mier­te Cobur­ger Poli­zei konn­te trotz einer umfang­rei­chen Fahn­dung, bei dem auch ein Poli­zei­hund ein­ge­setzt wur­de, kei­nen der Auf­bre­cher mehr aufgreifen.

Nur etwa eine Stun­de vor­her brach die glei­che Täter­grup­pie­rung einen Ziga­ret­ten­au­to­ma­ten in der Karl-Türk-Stra­ße auf und ent­wen­de­te den gesam­ten Inhalt. Das Auf­fle­xen und das Auf­he­beln des Auto­ma­ten riss auch hier meh­re­re Anwoh­ner aus dem Schlaf, von denen aller­dings in der Nacht kei­ner die Poli­zei ver­stän­dig­te. Der Auf­bruch, der um 2.45 Uhr statt­fand, wur­de erst um 7.15 Uhr von einem Zeu­gen gemel­det, der auf dem Weg zur Arbeit an dem beschä­dig­ten Auto­ma­ten vor­bei kam.

Der Gesamt­scha­den an den bei­den Auto­ma­ten samt ent­wen­de­ten Inhalt liegt bei min­de­stens 5.000 Euro. Die Cobur­ger Poli­zi­sten führ­ten an den Auto­ma­ten eine umfang­rei­che Spu­ren­si­che­rung durch und erhof­fen sich dadurch neue Erkennt­nis­se, die zur Ergrei­fung der Die­be füh­ren können.

Die Poli­zei bit­tet zudem die Bevöl­ke­rung um Mit­hil­fe. Bit­ten rufen Sie im Fal­le eines Auto­ma­ten­auf­bruchs sofort die 09561/645–0 oder direkt den Poli­zei-Not­ruf 110.

In bei­den Fäl­len ermit­telt die Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg wegen eines beson­ders schwe­ren Fall des Diebstahls.

Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Coburg

Ver­kehrs­un­fall mit Sachschaden

Durch einen Ver­kehrs­un­fall am Mon­tag­mor­gen ent­stand ein Sach­scha­den von 5000 € auf der B 4 bei Rödental.

Gegen 01:15 Uhr befuhr ein 32jähriger ita­lie­ni­scher Fah­rer mit sei­nem Pkw die B 4 von Coburg kom­mend in Rich­tung Neu­stadt. Laut eige­nen Anga­ben woll­te er die B4 an der Abfahrt Ober­wohls­bach ver­las­sen. Der Abfahrts­ver­such miss­glück­te ihm jedoch vollkommen.

Der Fah­rer fuhr, trotz dop­pel­ter Fahr­strei­fen­be­gren­zung, nach links in die Auf­fahrt für die Fahrt­rich­tung nach Coburg, kam anschlie­ßend nach rechts von der Fahr­bahn ab und kol­li­dier­te fron­tal mit der Leitplanke.

Bei sei­ner Fahrt beschä­dig­te er zudem einen Leit­pfo­sten und es ent­stand ein Flur­scha­den in der Grün­flä­che der Ausfahrt.

Beim Unfall blieb der Fah­rer zum Glück unver­letzt. Am Fahr­zeug ent­stand jedoch ein so gro­ßer Sach­scha­den, dass eine Wei­ter­fahrt unmög­lich war. Das beschä­dig­te Fahr­zeug wur­de vom hei­mi­schen Abschlepp­un­ter­neh­men geborgen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Seat Cup­ra angefahren

Kro­nach (Stadt) – Am Sonn­tag, 14.08.22, in der Zeit von 17:00 – 21:00 Uhr, wur­de ein wei­ßer Pkw Seat Cup­ra mit Son­ne­ber­ger Kennz. am lin­ken Eck der Heck­stoß­stan­ge ange­fah­ren. Der Pkw stand auf einem Park­platz in der Lud­wigs­städ­ter Str. Die Fah­re­rin bemerk­te den Scha­den, als die­se nach dem Besuch des Kro­na­cher Frei­schie­ßens von der Hof­wie­se wie­der zu ihrem Fahr­zeug zurückkehrte.

Wer Hin­wei­se auf den Ver­ur­sa­cher geben kann, wird gebe­ten, sich mit der Poli­zei Kro­nach unter Tel.: 09261 / 503–0 in Ver­bin­dung zu setzen.

Ohne Füh­rer­schein unterwegs

Fried­richs­burg (Lkrs. Kro­nach) – Am Sonn­tag, 14.08.22, gegen 17:30 Uhr, kon­trol­lier­ten Beam­te der Poli­zei Kro­nach einen Motor­rad­fah­rer auf der B85 bei Fried­richs­burg. Als der Fah­rer nach sei­nem Füh­rer­schein befragt wur­de, gab die­ser an, die­sen nicht mit sich zu füh­ren. Wie sich her­aus­stell­te, ist der Fah­rer ledig­lich u. a. Besitz der Fahr­erlaub­nis der Klas­se AM. Die­se berech­tigt zwar zum Füh­ren eines Klein­kraft­ra­des mit einem Hub­raum von 50 ccm, maxi­ma­le Geschwin­dig­keit von 45 km/​h, ist aber für das vom 40-jäh­ri­gen gefah­ren Motor­rad nicht aus­rei­chend. Dem Fah­rer erwar­tet nun ein Straf­ver­fah­ren wegen Fah­ren ohne Fahrerlaubnis.