Aus der Gau­stadter Leser­post: „Fuß­läu­fi­ge Mobilität“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Nicht erst in jün­ge­rer Zeit war in Bam­berg the­ma­ti­siert wor­den, wie­viel Raum eigent­lich dem fuß­läu­fi­gen Ver­kehr, der natür­lich­sten Form der Mobi­li­tät, zuge­stan­den wer­den soll – tref­fen­der: zusteht. Behörd­li­cher­seits trat wie­der­holt eine schwer zu glau­ben­de Igno­ranz gegen­über den Belan­gen der ihre eige­nen Füße benut­zen­den Men­schen zu Tage – oder soll­te es tat­säch­lich Unkennt­nis bezüg­lich der recht­li­chen und fach­li­chen Vor­ga­ben sein? Was von bei­dem wäre schlimmer?

Gehen … und mehr

Für den fuß­läu­fi­gen Ver­kehr bestimm­te Flä­chen wer­den von Fußgänger/​inne/​n jeden Alters, ein­zeln, zu zweit oder in Grup­pen, mit klei­nen Kin­dern an der Hand oder im Kin­der­wa­gen, mit mehr oder min­der leich­tem Gepäck (z. B. vol­len Ein­kaufs­ta­schen), teils mit Ein­kaufs­trol­ley oder Rol­la­tor, aber auch Geh­stüt­zen, benutzt. Rollstuhlfahrer/​innen sind auf ihnen eben­so unter­wegs wie in ihrer Seh­fä­hig­keit stark bis voll­stän­dig ein­ge­schränk­te Per­so­nen, teils mit Lang­stock, teils mit Führ­hund. Auch ande­re Hun­de lau­fen mit, allein oder an einer mehr oder weni­ger lan­gen Lei­ne. Die vie­len nicht als Fahr­zeu­ge aner­kann­ten, den­noch auf Rädern oder Rol­len betrie­be­nen Fort­be­we­gungs­mit­tel (Roll­schu­he, Inline­ska­ter, Tret­rol­ler u. a.) neh­men die Geh­stei­ge in Anspruch, auch Kin­der, ggf. mit einer erwach­se­nen Begleit­per­son, auf dem Fahr­rad – legal und teils vorgeschrieben.

Des­sen unge­ach­tet, sind vie­le Geh­we­ge erschreckend knapp dimen­sio­niert. Bau­li­che Ver­säum­nis­se der Ver­gan­gen­heit, ob aus feh­len­der Vor­aus­sicht her­aus oder gezielt beim Ver­such, die auto­ge­rech­te Stadt erschaf­fen zu wol­len, so geplant, mögen in der Rück­schau noch ver­ständ­lich erschei­nen. Sie heu­te recht­fer­ti­gen zu wol­len, gar aus­rei­chend brei­te Wege durch Ein­bau­ten, Außen­ga­stro­no­mie, Geschäfts­aus­la­gen, frag­wür­di­ge Rad­we­ge oder ange­ord­ne­te Kfz-Stell­plät­ze bzw. gedul­de­tes Falsch­par­ken künst­lich über die Maßen ein­zu­en­gen, darf wohl eher als unver­ant­wort­lich ein­ge­stuft werden.

Recht­li­cher und fach­li­cher Rahmen

Der FUSS e.V. – Fach­ver­band Fuß­ver­kehr Deutsch­land – hat vor weni­gen Wochen die aktua­li­sier­te Aus­ga­be sei­ner Bro­schü­re „Wie breit müs­sen Geh­we­ge sein? Min­dest­geh­weg­brei­ten nach den aktu­el­len Regel­wer­ken” ver­öf­fent­licht. Sie kann unter www​.fuss​-ev​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den. Wich­ti­ge Aus­sa­gen sind beispielsweise:

  • Zwar sind die Vor­ga­ben der tech­ni­schen Regel­wer­ke nicht unmit­tel­bar gel­ten­des Recht. Sie geben aber den aner­kann­ten Stand der Tech­nik wie­der – und den zu beach­ten, schrei­ben in der Regel die län­der­spe­zi­fi­schen Stra­ßen­ge­set­ze vor, auch im Frei­staat Bay­ern (Bay­StrWG, §9–2 und §10–1).
  • Abwei­chun­gen von den Vor­ga­ben dür­fen nicht zu Ein­schrän­kun­gen der Sicher­heit füh­ren, zu deren Auf­recht­erhal­tung die Regel­wer­ke unter Zugrun­de­le­gung der ent­spre­chen­den For­schungs­er­geb­nis­se erar­bei­tet wor­den sind. Gege­be­nen­falls dro­hen den Ver­ant­wort­li­chen straf­recht­li­che Konsequenzen.
  • Zwar sind die Regel­wer­ke man­gels recht­li­cher Vor­schrif­ten unter bau­li­chen Gesichts­punk­ten nicht auf den Alt­be­stand anwend­bar – hier wären poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen erfor­der­lich, um Miß­stän­de zu besei­ti­gen. Sobald aber ohne­hin umfang­rei­che Sanie­run­gen anste­hen, kommt der aner­kann­te Stand der Tech­nik wie­der ins Spiel.

Die vor­ge­ge­be­nen Maße für Bewe­gungs­raum und zusätz­li­che Sicher­heits­räu­me wer­den unter Nen­nung der jewei­li­gen Quel­len anschau­lich erläu­tert und begrün­det. Den über die Regel­ma­ße hin­aus­ge­hen­den Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit, wel­che mit­nich­ten „nur” kör­per­lich in ihrer Mobi­li­tät ein­ge­schränk­te Men­schen betrifft, gilt das beson­de­re Augenmerk.

Fuß­gän­ger­freund­li­che Stadt?

Bam­berg ist seit knapp vier Jah­ren Mit­glied in der „Arbeits­ge­mein­schaft fahr­rad­freund­li­che Kom­mu­nen in Bay­ern e.V.” (AGFK BY). Zu den sat­zungs­ge­mä­ßen Zie­len der AGFK (www.agfk-bayern.de/service/#533–468-ueber-die-agfk‑2), zu ihnen haben sich die Mit­glie­der aus­drück­lich bekannt, gehört „die För­de­rung von Umwelt­schutz und Erzie­hung, und zwar durch syste­ma­ti­sche För­de­rung der Nah­mo­bi­li­tät …, um u. a. die Ver­kehrs­si­cher­heit bei der Teil­nah­me von Radfahrerinnen/​Radfahrern und Fußgängerinnen/​Fußgängern am all­ge­mei­nen Ver­kehr zu ver­bes­sern und den Modal-Split-Anteil für den Rad- und Fuß­ver­kehr zu erhö­hen” (§2–2 der Satzung).

Bau­stel­len

Bau­stel­len im Ver­kehrs­raum stel­len eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Wäh­rend zur Sicher­stel­lung des moto­ri­sier­ten Stra­ßen­ver­kehrs nahe­zu immer umfang­rei­che, teils sehr auf­wen­di­ge Vor­keh­run­gen getrof­fen wer­den, blei­ben Fuß- und Rad­ver­kehr häu­fig unbe­rück­sich­tigt oder wer­den mit undurch­dach­ten, manch­mal gar gefähr­li­chen Pro­vi­so­ri­en abge­speist. Selbst vor Ort vor­han­de­ne Hilfs­mit­tel lie­gen viel­fach unge­nutzt an der Sei­te – trotz ein­deu­ti­ger, unmiß­ver­ständ­li­cher Vor­ga­ben schon in der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung. Und die Barrierefreiheit?

Bereits vor mehr als zwei Jah­ren hat die AGFK die vier­te, über­ar­bei­te­te Auf­la­ge ihres Leit­fa­dens „Bau­stel­len – Füh­rung von Fuß- und Rad­ver­kehr im Bau­stel­len­be­reich mit Voll­zugs­emp­feh­lun­gen” her­aus­ge­ge­ben: www.agfk-bayern.de/service/#533–557-leitfaden-baustelle

In den Amts­stu­ben der Mit­glieds­stadt Bam­berg scheint sie allen­falls als unver­bind­li­che Hin­weissamm­lung wahr­ge­nom­men zu wer­den. War­um aber drän­gen die gewähl­ten Volksvertreter/​innen nicht ver­nehm­bar auf strik­te Beachtung?

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig