Stadt und Land­kreis Coburg infor­mie­ren zu Wasserentnahmen

Extre­me Trocken­heit – Was­ser­ent­nah­men auf­grund Nied­rig­was­ser nicht mehr zulässig

Wie das Was­ser­wirt­schafts­amt Kro­nach infor­miert, lie­gen die der­zei­ti­gen Abflüs­se an allen Gewäs­sern sowohl im Stadt­ge­biet Coburg als auch im Land­kreis Coburg auf­grund der lang anhal­ten­den Trocken­pe­ri­ode deut­lich unter­halb des mitt­le­ren Niedrigwasserabflusses.

Nach­dem auch in der kom­men­den Woche nicht mit ergie­bi­gen Nie­der­schlä­gen und damit nicht mit einer Ent­span­nung der Situa­ti­on zu rech­nen ist, wei­sen die Stadt Coburg und das Land­rats­amt Coburg auf fol­gen­de Rechts­la­ge hin:

Was­ser­ent­nah­men aus ober­ir­di­schen Gewäs­sern sind in der aktu­el­len Situa­ti­on durch den erlaub­nis­frei­en Gemein­ge­brauch bzw. den Eigen­tü­mer- und Anlie­ger­ge­brauch nicht mehr abge­deckt und daher aktu­ell nicht zulässig.

Das heißt kon­kret: Ohne spe­zi­el­le Erlaub­nis darf kein Was­ser mehr aus den Gewäs­sern ent­nom­men wer­den. Aber auch jeder, der eine was­ser­recht­li­che Erlaub­nis zur Was­ser­ent­nah­me besitzt, muss auf eine Min­dest­was­ser­füh­rung im Gewäs­ser ach­ten. Auch hier ist eine Was­ser­ent­nah­me bei Nied­rig­was­ser in der Regel nicht zulässig.

Nähe­re Aus­künf­te ertei­len die Fach­be­rei­che Was­ser­recht des Land­rats­am­tes Coburg und der Stadt Coburg sowie das Was­ser­wirt­schafts­amt Kronach.

Unter www​.nid​.bay​ern​.de bzw. www​.hnd​.bay​ern​.de kön­nen die Was­ser­stän­de an grö­ße­ren Gewäs­sern abge­fragt werden.