Land­ge­richt Bay­reuth ver­hängt mehr­jäh­ri­ge Jugend­stra­fen wegen ver­such­ten Mordes

Symbolbild Justiz

Am 10.08.2022 hat die 1. Gro­ße Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth am ach­ten Tag der nicht öffent­lich durch­ge­führ­ten Haupt­ver­hand­lung die drei zur Tat­zeit 15 Jah­re alten Ange­klag­ten zu mehr­jäh­ri­gen Jugend­stra­fen verurteilt.

Zur Über­zeu­gung der Jugend­kam­mer steht fest, dass die Ange­klag­ten in einer Nacht im Sep­tem­ber 2021 im Stadt­ge­biet Kulm­bach einen auf einer Bank im Frei­en schla­fen­den Mann gemein­schaft­lich angrif­fen und aus­raub­ten. Im Zuge der Tat erlitt der Geschä­dig­te lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen. Anschlie­ßend ver­lie­ßen die Ange­klag­ten mit ihrer Beu­te den Tat­ort, ohne dem Opfer Hil­fe zu leisten.

Der Haupt­tä­ter wur­de u.a. wegen ver­such­ten Mor­des, gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung und beson­ders schwe­ren Rau­bes zu einer Jugend­stra­fe von sechs Jah­ren ver­ur­teilt. Die Jugend­kam­mer sah die Mord­merk­ma­le Heim­tücke, Hab­gier und Ermög­li­chungs­ab­sicht als gege­ben an.

Gegen die bei­den wei­te­ren Ange­klag­ten ver­häng­te die Jugend­kam­mer Jugend­stra­fen von drei Jah­ren und acht Mona­ten sowie von drei Jah­ren und sechs Mona­ten wegen ver­such­ten Ver­deckungs­mor­des durch Unter­las­sen, Rau­bes, gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung u.a. Bei­de Ange­klag­te lie­ßen das lebens­ge­fähr­lich ver­letz­te Opfer am Tat­ort zurück, obwohl sie wegen des vor­an­ge­gan­ge­nen Rau­bes zur Hil­fe­lei­stung ver­pflich­tet waren.

Wei­te­re Ein­zel­hei­ten kön­nen im Hin­blick auf die schutz­wür­di­gen Inter­es­sen der jugend­li­chen Ange­klag­ten nicht mit­ge­teilt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.