Über Whats­app abge­zockt – Betrugs­ma­sche gleich zwei­mal erfolgreich

symbolfoto polizei

STA­DEL­HO­FEN, LKR. BAM­BERG / BAM­BERG. Mit der der­zeit kur­sie­ren­den Masche über den bekann­ten Mes­sen­ger-Dienst Whats­app, gelang es Betrü­gern erneut an das Geld zwei­er Män­ner zu gelan­gen. Unter fal­scher Legen­de for­der­ten die Unbe­kann­ten jeweils eine Geld­über­wei­sung. Die Poli­zei warnt vor den Betrügern.

„Hal­lo Mama/​Papa, mein Han­dy ist kaputt. Hier ist mei­ne neue Num­mer. Die alte Num­mer kannst du löschen.“

So oder so ähn­lich begin­nen in den mei­sten Fäl­len die ersten Kon­tak­te im Zusam­men­hang mit dem Betrug über Messenger-Dienste.

Im wei­te­ren Ver­lauf kom­men dann schon die ersten Forderungen.

„Mama/​Papa, kannst du mir aus­hel­fen und eine Rech­nung für mich beglei­chen? Ich zah­le dir das Geld so schnell wie mög­lich zurück.“

Sich per Text­nach­richt als nahe­ste­hen­de Per­son aus­zu­ge­ben und um eine Über­wei­sung zu bit­ten, ist mitt­ler­wei­le eine gän­gi­ge Masche der Betrüger.

Ein Mann aus Sta­del­ho­fen erhielt am Sonn­tag eine ähn­li­che Nach­richt von sei­nem ver­meint­li­chen Sohn. Mit sei­nem neu­en Han­dy kön­ne er sein Online-Ban­king noch nicht nut­zen und bat des­halb um Beglei­chung einer Rech­nung. Der Mann aus dem Bam­ber­ger Land­kreis über­wies schließ­lich über 2.000 Euro an ein Kon­to in Litauen.

Auch ein Mann aus Bam­berg fiel am Mon­tag auf die Masche her­ein und über­wies mehr als 2.000 Euro auf ein deut­sches Kon­to, um sei­ner angeb­li­chen Toch­ter zu hel­fen. Am näch­sten Tag kamen ihm Zwei­fel. Er kon­tak­tier­te sei­ne Toch­ter, wor­auf­hin der Schwin­del aufflog.

Wie sich her­aus­stell­te, han­del­te es sich in bei­den Fäl­len um Betrügereien.

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt ein­dring­lich vor die­ser Masche und gibt fol­gen­de Tipps:

  • Fra­gen Sie per­sön­lich nach, wenn Sie von einer unbe­kann­ten Han­dy­num­mer über einen Mes­sen­ger-Dienst kon­tak­tiert werden.
  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn Sie per Whats­App und Co. mit Geld­for­de­run­gen kon­fron­tiert werden.
  • Spei­chern Sie unbe­kann­te Ruf­num­mern nicht ohne wei­te­res als Kon­takt ein.
  • Wen­den Sie sich bei Ver­dachts­mo­men­ten an die Polizei.
  • Soll­ten Sie bereits eine Über­wei­sung getä­tigt haben, set­zen Sie Ihre Bank über den Vor­fall in Kennt­nis und erstat­ten Sie Anzeige.
  • Löschen Sie kei­nes­falls den Chatverlauf.