Hand­werks­kam­mer Ober­fran­ken ver­ei­digt und bestellt neue Sachverständige

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Von HWK-Präsident Matthias Graßmann, Assessor Gerold Gebhard (von links) und Hauptgeschäftsführer Reinhard Bauer (rechts) vereidigt, öffentlich bestellt und bereit, loszulegen: die neuen Sachverständigen für das Schornsteinfegerhandwerk in Oberfranken, Marc Schreiber aus Coburg (Mitte, in Zunftkluft), Norbert Puchtler aus Neudrossenfeld (links daneben) und Roland Melzner aus Marktleuthen (rechts daneben). Foto: HWK für Oberfranken

HWK für Ober­fran­ken ver­ei­digt und bestellt drei neue Sach­ver­stän­di­ge für das Schorn­stein­fe­ger­hand­werk – Ziel: Strei­tig­kei­ten mög­lichst außer­ge­richt­lich bei­le­gen Bay­reuth. „Unser wich­tig­stes Anlie­gen: Neu­tra­li­tät gewähr­lei­sten.“ Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken hat mit Roland Melz­ner (Markt­leu­then), Nor­bert Pucht­ler, (Neu­dros­sen­feld) und Marc Schrei­ber (Coburg) drei neue Sach­ver­stän­di­ge für das Schorn­stein­fe­ger­hand­werk in Ober­fran­ken ver­ei­digt und öffent­lich bestellt. Damit ste­hen sie ab sofort bei strit­ti­gen Fra­gen sowohl pri­va­ten Auf­trag­ge­ber als auch Gerich­ten und Behör­den als aus­ge­wie­se­ne Fach­ex­per­ten zur Ver­fü­gung, deren per­sön­li­che Inte­gri­tät, Fach­wis­sen und Unpar­tei­lich­keit gewähr­lei­stet ist.

Ver­ei­dig­te und bestell­te Sach­ver­stän­di­ge sind kei­ne Inter­es­sens­ver­tre­ter des Hand­werks, sie sind bei ihrer Arbeit nur ihrem Gewis­sen unter­wor­fen. Gemäß der Sach­ver­stän­di­gen­ord­nung unter­steht jedoch jeder von der Hand­werks­kam­mer bestell­te Sach­ver­stän­di­ge auch der Auf­sicht der Hand­werks­kam­mer. Sie bestellt und ver­ei­digt Sach­ver­stän­di­ge in den ver­schie­de­nen Gewer­ken, um mög­li­che Strei­tig­kei­ten zwi­schen Hand­wer­kern und Kun­den außer­ge­richt­lich und damit rela­tiv schnell und kosten­gün­stig zu klären.

Der Weg zum Sach­ver­stän­di­gen oder zur Sach­ver­stän­di­gen ist nicht ein­fach. Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber für das Amt wer­den inten­siv über­prüft, im Hin­blick auf ihre Berufs- und Lebens­er­fah­rung, auf ihre per­sön­li­che Eig­nung und natür­lich hin­sicht­lich ihrer beson­de­ren Sach­kun­de. Die­se beur­teilt im Auf­trag der Hand­werks­kam­mer der jeweils zustän­di­ge Lan­des- bzw. Bun­des­in­nungs­ver­band bzw. Exper­ten der zustän­di­gen Innung.

Die Ver­ei­di­gung, die Hand­werks­kam­mer-Prä­si­dent Mat­thi­as Graß­mann im Bei­sein von HWK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Rein­hard Bau­er und Asses­sor Gerold Geb­hard vor­ge­nom­men hat, gilt als öffent­li­che Bestel­lung im Sin­ne der Zivil- und Strafprozessordnung.

Ein­ge­schal­tet wer­den die rund 80 Sach­ver­stän­di­gen in Ober­fran­ken in aller Regel bei Strei­tig­kei­ten oder Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen Hand­wer­kern und Kun­den über eine erbrach­te Lei­stung. In vie­len Fäl­len ist schon nach der Ein­schät­zung durch einen Sach­ver­stän­di­gen klar, wie ein Streit aus­ge­hen wird. Auf­wän­di­ge Gerichts­pro­zes­se kön­nen so oft­mals ver­mie­den wer­den. Sie wei­sen sich mit einer Sach­ver­stän­di­gen­kar­te aus und dem Rundstempel.

Die Kon­takt­da­ten der neu­en Sach­ver­stän­di­gen sowie wei­te­re Sach­ver­stän­di­ge sind unter www​.hwk​-ober​fran​ken​.de/​s​a​c​h​v​e​r​s​t​a​e​n​d​ige zu fin­den. Detail­lier­te Aus­künf­te zum Sach­ver­stän­di­gen­we­sen erteilt der bei der HWK zustän­di­ge Refe­rent, Asses­sor Gerold Geb­hard, Tele­fon 09561 517–18.