Bam­berg: Straf­be­feh­le gegen Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke und wei­te­re lei­ten­de Mit­ar­bei­ter der Stadt Bam­berg ver­hängt – Frak­ti­on for­dert Rücktritt

Am Don­ners­tag den 28.7.2022 hat die Staats­an­walt­schaft Hof bekannt gege­ben, dass sie nach umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen Straf­be­feh­le gegen Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke und wei­te­re lei­ten­de Beam­te der Stadt Bam­berg wegen des Straf­tat­be­stan­des der Untreue bei Gericht bean­tragt hat und dass die­se Straf­be­feh­le vom Gericht auch ver­hängt wur­den. Nun stellt sich die Fra­ge nach den Kon­se­quen­zen, denn dies ist bereits der zwei­te Straf­be­fehl gegen Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke inner­halb die­ser Amts­pe­ri­ode. Außer­dem sind neben dem Ober­bür­ger­mei­ster dies­mal auch noch zwei Refe­ren­ten der Stadt, also zwei sei­ner eng­sten Mit­ar­bei­ter, betroffen.

Hin­ter­grund der Straf­be­feh­le ist die soge­nann­te „Bonus-Affä­re“. In die­sem Zusam­men­hang hat­te zunächst der Baye­ri­sche Kom­mu­na­le Prü­fungs­ver­band, eine Art TÜV für die Kom­mu­nen, in sei­nem Prü­fungs­be­richt die Stadt Bam­berg für ihr Han­deln in schar­fen Wor­ten gerügt. Als Reak­ti­on hat­te die Stadt­füh­rung ihr Fehlverhalten
kei­nes­wegs umge­hend ein­ge­räumt, son­dern vehe­ment dar­auf bestan­den, dass sie eine ande­re Rechts­auf­fas­sung als der Prü­fungs­ver­band vertrete.

Nach­dem zuvor schon die Regie­rung von Ober­fran­ken als Auf­sichts­be­hör­de der Stadt Bam­berg klar gestellt hat­te, dass sie im Zusam­men­hang mit der
„Bonus-Affä­re“ die „ande­re Rechts­auf­fas­sung“ der Stadt Bam­berg nicht teilt, haben nun auch die Staats­an­walt­schaft und das Gericht klar gestellt, dass die Rechts­auf­fas­sung der Stadt­füh­rung nicht halt­bar ist. Nach ihrem Urteil wur­de dabei sogar Straf­recht ver­letzt und zwar vom Ober­bür­ger­mei­ster und meh­re­ren füh­ren­den Mit­ar­bei­tern der Stadt. Die Reak­ti­on der Stadt Bam­berg ist der erneu­te Ver­such zu ver­harm­lo­sen. So lau­tet der Titel der Pres­se­mit­tei­lung der Stadt vom 28.7.2022:
„Staats­an­walt­schaft Hof erhebt kei­ne Anklage“.

Nach den Skan­da­len um die Bam­ber­ger Stadt­füh­rung der letz­ten Jah­re hat die Stadt Bam­berg nun end­lich einen Neu­an­fang ver­dient. Des­halb for­dert die Frak­ti­on Volt-ÖDP-Bam­bergs Mit­te die Betrof­fe­nen auf nicht wei­ter zu ver­harm­lo­sen und auf Zeit zu spie­len, son­dern ihre Ämter nie­der­zu­le­gen und die­sen Neu­an­fang zu ermöglichen.