Vor­sicht Trick­dieb­stahl – Beim Umar­men Geld­bör­se entwendet

symbolfoto polizei

BAM­BERG. In der Nacht auf Sams­tag gelang es Die­ben erneut, den Geld­beu­tel eines jun­gen Man­nes bei einer augen­schein­lich harm­lo­sen Umar­mung in Bam­berg zu steh­len. Die Kri­mi­nal­be­am­ten aus Bam­berg suchen Zeugen.

In den frü­hen Sams­tag­mor­gen­stun­den, gegen 2.15 Uhr, befand sich der 22-Jäh­ri­ge in der Franz-Lud­wig-Stra­ße, als ihn zwei Män­ner, ver­mut­lich auf Ara­bisch, anspra­chen. Hier­bei umarm­te ihn einer der Tat­ver­däch­ti­gen. Spä­ter stell­te der jun­ge Mann fest, dass sei­ne Geld­bör­se ver­schwun­den war. Eine Beschrei­bung der bei­den Unbe­kann­ten ist nicht bekannt.

Die Kri­po Bam­berg hat die Ermitt­lun­gen über­nom­men. Per­so­nen, die den Taschen­dieb­stahl beob­ach­ten konn­ten oder sonst sach­dien­li­che Hin­wei­se, mög­li­cher­wei­se zu den Die­ben, geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 0951/9129–491 zu melden.

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei gibt Tipps, wie man sich vor einem sol­chen Trick­dieb­stahl schüt­zen kann:

  • Sei­en Sie beson­ders wach­sam, wenn Sie eine unbe­kann­te Per­son ohne erkenn­ba­ren Grund umar­men möch­te, anrem­pelt oder sonst auf irgend­ei­ne Art und Wei­se sehr nahe kommt. Ver­su­chen Sie Abstand zu halten.
  • Geheim­zah­len gehö­ren nur in Ihr Gedächt­nis – nicht auf einen Zet­tel in der Geldbörse.
  • Ver­wah­ren Sie Ihre Wert­sa­chen in einer mög­lichst mit Reis­ver­schluss gesi­cher­ten Innen­ta­sche. Hand­ta­schen soll­ten eben­falls geschlos­sen sein und die Ver­schlüs­se zum Kör­per gewandt getra­gen wer­den. Ver­stau­en Sie Ihre Wert­sa­chen nie­mals in der Hosentasche.

Wenn es doch zum Dieb­stahl gekom­men ist:

  • Machen Sie ande­re Per­so­nen auf den Dieb oder die Die­be aufmerksam.
  • Prä­gen Sie sich das Aus­se­hen des Täters oder der Täter ein. Die Beschrei­bung ist ein wesent­li­cher Bestand­teil für die anschlie­ßen­den poli­zei­li­chen Fahndungsmaßnahmen.
  • Las­sen Sie Ihre Bank­kar­ten nach einem Dieb­stahl umge­hend bei Ihrer Bank sper­ren oder rufen Sie den Sperr-Not­ruf 116 116.
  • Erstat­ten Sie Anzei­ge bei der Poli­zei. Hier kann die soge­nann­te „KUNO-Sper­rung“ erfol­gen. Das elek­tro­ni­sche Last­schrift­ver­fah­ren, für das eine Unter­schrift und kei­ne PIN-Num­mer benö­tigt wird, kann so anschlie­ßend nicht mehr genutzt werden.