Schwe­re räu­be­ri­sche Erpres­sung endet auf der A9 bei Bayreuth

symbolbild festnahme

KAUF­BEU­REN. Nach­dem eine 42-Jäh­ri­ge am frü­hen Mon­tag­abend (25.07.2022), ihr Fahr­zeug im Stadt­ge­biet Kauf­beu­ren betankt hat­te und gera­de los­fah­ren woll­te, stieg ein ihr unbe­kann­ter Mann über die Bei­fah­rer­tü­re in ihren Pkw ein.

Dabei führ­te der Man einen geöff­ne­ten Ruck­sack mit sich, aus dem der Lauf sowie die Abzugs­ein­rich­tung einer Pisto­le rag­ten. Die­sen Ruck­sack plat­zier­te der Mann sodann im Fuß­raum, den die Geschä­dig­te ein­se­hen konn­te. Unter dem Ein­druck der Bedro­hungs­la­ge lot­ste der Mann die Geschä­dig­te durch Kauf­beu­ren, ehe er sie am Stadt­rand aus­stei­gen ließ, um den Pkw für sich zu behal­ten. Nach­dem die Geschä­dig­te ihr Fahr­zeug ver­las­sen hat­te, stieg der Täter auf den Fah­rer­sitz und fuhr mit dem geraub­ten Pkw davon. Erst spä­ter stell­te sich her­aus, dass es sich bei der Pisto­le um eine sog. Soft-Air-Waf­fe handelte.

Eini­ge Stun­den spä­ter, kurz nach Mit­ter­nacht, konn­te der Pkw im Rah­men der ein­ge­lei­te­ten Fahn­dungs­maß­nah­men von Kräf­ten des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken auf der A 9 im Bereich Bay­reuth fest­ge­stellt und wenig spä­ter ange­hal­ten werden.

Nach Fest­nah­me des Täters und Sicher­stel­lung des Fahr­zeugs wur­de beim Tat­ver­däch­ti­gen, der kei­ne Fahr­erlaub­nis hat, eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt, da er unter Medi­ka­men­ten- und Alko­hol­ein­fluss stand. Nach­dem die Staats­an­walt­schaft Kemp­ten Haft­be­fehls­an­trag stell­te, wur­de der Tat­ver­däch­ti­ge am Mitt­woch, 27.07.2022, dem Ermitt­lungs­rich­ter beim Amts­ge­richt Kemp­ten vor­ge­führt. Dort wur­de der Haft­be­fehl gegen den unter Bewäh­rung ste­hen­den 35-jäh­ri­gen Ost­all­gäu­er gegen Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt.

Die Kri­po Kauf­beu­ren ermit­telt in dem Fall unter Sach­lei­tung der Staats­an­walt­schaft Kemp­ten wegen schwe­rer räu­ber­si­cher Erpres­sung und räu­be­ri­schen Angriffs auf Kraftfahrer.